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Interpellation: Quelle utilisation pour le logement de la Hauptstrasse 73?

15.03.2024

 

Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 147
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 13.06.2024
Eingereicht am: 14.03.2024
Eingereicht von: Pauli Pauline (PRR)
Mitunterzeichnende: Liechti Hugo, Fischer Martin; Schwab Martin, Meier Svenja; Lützelschwab Kathleen, Meier Christoph, Von Aesch Dominik, Baumann Markus, Kuby Hannah, Oehme Marlene, Meier Hans Peter, Induni Paolo, Peter Luzius
Beschluss Gemeinderat: 28.05.2024
Aktenzeichen:
Aktenzeichen:

nid 0.1.6.2 /8.4

Ressort: Hochbau
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat.

 

Antrag

Le Conseil Municipal est prié de répondre aux questions suivantes :

  1. L’appartement sis à la Hauptstrasse 73, mis à disposition des réfugiés ukrainiens par décision Conseil Municipal du 10 mai 2022, a-t-il été utilisé depuis sa mise à disposition ?
  2. Dans la négative,
    1. Jusqu’à quand le bien est-il réservé aux réfugiés ukrainiens ?
    2. Le bien peut-il être utilisé pour d’autres réfugiés ou demandeurs d’asile ?
    3. Quand le Conseil Municipal pense redisposer du logement et le mettre à disposition ?
    4. Quel a été, à ce jour, le manque à gagner pour la commune ?
    5. Dans la positive,
      1. La commune reçoit-elle un dédommagement du canton pour compenser le manque à gagner liés à l’absence de revenus locatifs ? Si oui, est-ce que le manque à gagner lié à l’entrée locative ?
      2. Jusqu’à quand le bien est-il réservé aux réfugiés ukrainiens ?
      3. Le bien peut-il être utilisé pour d’autres réfugiés ou demandeurs d’asile ?
      4. Quand le Conseil Municipal pense redisposer du logement et le mettre à disposition du public?

Der Gemeinderat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wurde die Wohnung in der Hauptstrasse 73, die mit Beschluss des Gemeinderats vom 10. Mai 2022 für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wurde, seit ihrer Bereitstellung genutzt?

2. Falls nein,

a. Bis wann wurde die Immobilie für ukrainische Flüchtlinge reserviert?

b. Kann das Gut auch für andere Flüchtlinge oder Asylsuchende verwendet werden?

c. Wann gedenkt der Gemeinderat die Unterkunft neu zu verteilen und zur Verfügung zu stellen?

d. Wie hoch war bislang der Einnahmeverlust für die Gemeinde?

3. Falls Ja,

a. Erhält die Gemeinde eine Entschädigung vom Kanton, um die entgangenen Einnahmen aufgrund der fehlenden Mieteinnahmen zu kompensieren? Wenn ja, ist dies der entgangene Gewinn im Zusammenhang mit dem Mietzugang?

b. Bis wann ist die Immobilie für ukrainische Flüchtlinge reserviert?

c. Kann die Immobilie auch für andere Flüchtlinge oder Asylsuchende genutzt werden?

d. Wann gedenkt der Gemeinderat, die Unterkunft neu zu verteilen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

 

Begründung

Le 24 février 2024, était un bien triste anniversaire. En effet, c’était à cette date en 2022 que la Russie et l’Ukraine entraient en guerre. Face à l’important flux de réfugiés, tous les logements (privés ou publics) permettant d’offrir un accueil et répondant aux critères de l’Office fédéral du Logement pouvaient être annoncés à la Préfecture. La 10 mai 2022, le Conseil Municipal de Nidau annonçait avoir mis à disposition un logement (sis à la Hauptstrasse 73) pour les réfugiés ukrainiens.

Deux ans plus tard, la guerre est toujours déclarée. Avec la situation de l’asile tendue que connait actuellement le Canton de Berne, la question se pose. En cas de non-utilisation du logement pour les réfugiés ukrainiens, d’autres utilisateurs pourraient-ils en bénéficier ?

Der 24. Februar 2024 war ein trauriger Jahrestag. An diesem Tag im Jahr 2022 begannen Russland und die Ukraine einen Krieg. Angesichts des großen Flüchtlingsstroms konnten alle Wohnungen (private oder öffentliche), die eine Aufnahmemöglichkeit boten und den Kriterien des Bundesamts für Wohnungswesen entsprachen, bei der Präfektur angemeldet werden. Am 10. Mai 2022 gab der Gemeinderat von Nidau bekannt, dass er eine Wohnung (an der Hauptstrasse 73) für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt hatte.

Zwei Jahre später ist der Krieg immer noch erklärt. In Anbetracht der angespannten Asylsituation, die der Kanton Bern derzeit erlebt, stellt sich die Frage. Wenn die Unterkunft nicht für ukrainische Flüchtlinge genutzt wird, könnten dann andere Nutzer davon profitieren?

 

 

Antwort des Gemeinderates

1. Wurde die Wohnung in der Hauptstrasse 73, die mit Beschluss des Gemeinderats vom 10. Mai 2022 für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wurde, seit ihrer Bereitstellung genutzt?

Nein, die Wohnung wurde nicht genutzt.

 

2. Falls nein,

a. Bis wann wurde die Immobilie für ukrainische Flüchtlinge reserviert?

Seit 2022 haben immer wieder Personen oder Familien aus der Ukraine angefragt, ob die Stadt Nidau eine Wohnung zu vermieten hat. Leider kam nie ein Mietverhältnis zustande, da es sich um eine 2-Zimmer-Wohnung handelt. Solche Wohnungen sind für Familien zu klein. Sie entsprechen auch nicht den Richtlinien des Bundes und des Roten Kreuzes, das Flüchtlinge aus der Ukraine vermittelt. Ende 2023 sind die Anfragen stark zurückgegangen. Deshalb hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Ressortvorsteher Hochbau entschieden, die Wohnung dem normalen Wohnungsmarkt zuzuführen und zu vermieten.

 

b. Kann das Gut auch für andere Flüchtlinge oder Asylsuchende verwendet werden?

Theoretisch könnte die Wohnung auch für andere Flüchtlinge oder Asylbewerber genutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei den Wohnungen in der Hauptstraße 73 um Seniorenwohnungen.

 

c. Wann gedenkt der Gemeinderat die Unterkunft neu zu verteilen und zur Verfügung zu stellen?

Die Wohnung konnte ab dem 01.Mai 2024 einem Rentner vermietet werden.

 

e. Wie hoch war bislang der Einnahmeverlust für die Gemeinde?

Leerstand Mai 2022 bis Mai 2024, 24 Monate

Einnahmeverlust auf Grund Leerstand (CHF 850.00 x 24 Monate)        Fr.-20'400.00

Mehraufwand Nebenkosten (CHF 175.00 x 24 Monate)                          Fr.-4'200.00

Total Einnahme                                                                                Fr.-24'600.00

 

Geht an den Stadtrat 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 147 Quelle utilisation pour le logement de la Hauptstrasse 73 15.03.2024

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