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Interpellation: Mögliche Energiemangellage im kommenden Winter in Nidau

20.09.2022
Vorstossart: Interpelation
Vorstoss-Nr.: I 141
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17.11.2022
Eingereicht am: 15.09.2022
Eingereicht von:

Thomas Spycher (FDP)

Mitunterzeichnende: ---
Beschluss Gemeinderat: 25.10.2022
Aktenzeichen: 0.1.6.2 / 6.10
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat

Antrag

Im Zusammenhang mit einer möglichen Energiemangellage im kommenden Winter in Nidau bitte ich den Gemeinderat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um bei gemeindeeigenen Liegenschaften und gemeindeeigenen Leistungen ab sofort Energie zu sparen?
  2. Ist die Stadt auf ein Notfallszenario bei Stromausfall vorbereitet?
  3. Hat die Stadt ein Notfallszenario zur minimalen Aufrechterhaltung der Gemeindedienstleistungen, inkl. Schulbetrieb, bei einer akuten Strommangellage?
  4. Besteht ein Kommunikationskonzept für den Fall einer Strommangellage, insbesondere falls die Schulen geschlossen und Dienstleistungen eingestellt werden müssen?
  5. Ist vorgesehen, einen Krisenstab einzusetzen?

Begründung

Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion und es darf erwartet werden, dass auch die Stadt Nidau aktiv wird. Es interessiert die Frage, wo und wie die Stadt selbst dazu beiträgt, Enerige zu sparen und wie sie im Notfallszenario vorbereitet ist und im Krisenfall kommuniziert. Dies im Sinne einer Information an die Bevölkerung und im Interesse, dass keine Kilowattstunde verschwendet wird.

 

Antwort des Gemeinderates

 

Die drohende Strommangellage macht auch vor der Stadt Nidau nicht Halt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 18. Oktober 2022 Massnahmen bezüglich einer allfälligen Energiemangellage beschlossen. Er orientiert sich dabei an den kantonalen Vorgaben und dem Sonderstab Energiemangel.

 

1.Welche Massnahmen sind vorgesehen, um bei gemeindeeigenen Liegenschaften und gemeindeeigenen Leistungen ab sofort Energie zu sparen?

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat auf Antrag des Sonderstabs Energiemangel ein erstes Massnahmenpaket verabschiedet, um in der Kantonsverwaltung Energie zu sparen und dadurch einen Energiemangel im Winter zu verhindern. So sollen die Innenraumtemperatur gesenkt, auf Warmwasser und nicht sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtungen verzichtet, Anlagen der Haustechnik optimiert und Sparanstrengungen durch die Kantonsangestellten umgesetzt werden. Dieses Massnahmenpaket wurde durch die Stadt Nidau übernommen.

Als Energiestadt verfügen die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden bereits seit Längerem über Stromsteckleisten und Bewegungsmelder an den Beleuchtungskörpern. Auch die kürzlich erfolgte energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes unterstützt im Energie sparen. Die Sparanstrengungen der Mitarbeitenden werden nun noch intensiviert.

Der Kanton hat überdies am 6. Oktober 2022 ein zweites Massnahmenpaket für den Bildungsbereich erarbeitet. Diese gelten für die kantonal unterstellten Schulen als verbindlich, für die übrigen Schulen sind sie eine Empfehlung. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Hausmeistern und den Schulleitungen erfolgen.

Die Empfehlungen umfassen Massnahmen zur Senkung der Innenraumtemperatur, zum Stosslüften, der Verzicht auf Warmwasser wo nicht betriebsnotwendig, das Schliessen von Fenstern und Rollläden nachts und am Wochenende, der Verzicht auf Aussenbeleuchtungen von Objekten, das aktiveren des Energiesparmodus für elektronische Geräte wie auch das Optimieren der Haustechnik. Bezüglich der Weihnachtsbeleuchtung hat der Gemeinderat beschlossen, nur den Weihnachtsbaum auf dem Stadtplatz zu stellen und die Laufzeit der Beleuchtung auf 17:00 und 22:00 Uhr zu beschränken. Der Strom für den Weihnachtsbaum stammt aus einer mobilen Solaranlage. Auf eine weitere Weihnachtsbeleuchtung wird verzichtet.

 

Umstellung von Zweistoffanlagen

Die Umschaltung von Zweistoffanlagen von Gas auf Heizölbetrieb wird vom Bund als wesentlicher Beitrag zur Erreichung des freiwilligen Energiesparziels von 15 Prozent im Gasbereich beurteilt, das die Schweiz von Oktober 2022 bis März 2023 anstrebt. Daher wurden auch die Zweistoffanlagen im Besitz des Kantons per 17. Oktober 2022 umgeschaltet. Der Regierungsrat weist die Gemeinden auf die entsprechende Empfehlung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 23. September 2022 hin. Die Stadt Nidau ist mit der Schulanlage Weidteile von dieser Empfehlung betroffen. Der Heizöltank in der Schulanlage Weidteile wurde hinsichtlich allfälliger Massnahmen bereits mit Heizöl aufgefüllt. Auch der Energie Service Biel als Gaslieferant der Schulanlage Weidteile, hatte die Stadt Nidau bereits vororientiert und die Umstellung auf Heizöl empfohlen. Der Einkauf des Heizöls benötigt einen gebundenen Nachkredit.

 

Strassenbeleuchtung

Bezüglich der Strassenbeleuchtung wird aktuell eine einheitliche und schweizweite Handhabung durch die Energiedirektorenkonferenz diskutiert, es zeichnet sich jedoch noch kein Konsens ab. Aus Sicht des Tiefbauamtes des Kantons Bern muss auf kommunaler Stufe abgewogen werden, zwischen dem Einsparpotenzial bei einer Abschaltung der Beleuchtung und den Einbussen bei der Sicherheit; zudem ist auch die praktische Umsetzung im Detail abzuklären. Fussgängerstreifen müssen aus Sicherheitsgründen und aufgrund der geltenden Normen zwingend beleuchtet bleiben. Die Strassenbeleuchtung auf verkehrsorientierten Hauptstrassen darf ebenso nicht abgeschaltet werden. Hingegen kann die Strassenbeleuchtung auf Nebenstrassen (allenfalls nur während bestimmten Nachtstunden) prinzipiell ausgeschaltet werden, wobei auch in diesem Fall ein Haftungsrisiko für die Strasseneigentümerinnen und -eigentümer nicht ausgeschlossen werden kann. Sobald zu diesem Thema weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden die Gemeinden entsprechend informiert.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Strassenbeleuchtung komplett auszuschalten. Dies kann während definierten Zeiten erfolgen (z.B. 23:59 – 05:59 Uhr). Die Zeiten können frei festgelegt werden (einzelne Strassenzüge können davon ausgenommen werden). Fussgängerstreifen müssen aus Sicherheitsgründen und aufgrund der geltenden Normen zwingend beleuchtet bleiben.

 

Andere Möglichkeiten gibt es nicht (z.B. jede zweite Lampe ausschalten verursacht «schwarze Löcher» und ist gefährlicher als die Beleuchtung ganz auszuschalten). Die Umstellung der Natriumdampflampe auf LED bringt lediglich eine kleine Stromersparnis. Da unsere Lampen relativ neu sind, ist auch dies nicht im Sinne einer umweltbewussten Einsparung.

 

2. Ist die Stadt auf ein Notfallszenario bei Stromausfall vorbereitet?

Der Regierungsrat des Kantons Bern hält fest, dass die Gas- und Stromversorgung in der Schweiz und im Kanton Bern derzeit sichergestellt ist. Wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird, ist vorab von externen Einflussfaktoren abhängig. Die weitere Entwicklung kann kaum vorhergesagt werden. Die Stadt Nidau stützt sich auf die kantonale Einschätzung. Die nötigen Energiesparmassnahmen und Vorkehrungen wurden getroffen, nun gilt es die Lage weiterhin zu beobachten und ggf. neu einzuschätzen.

 

3. Hat die Stadt ein Notfallszenario zur minimalen Aufrechterhaltung der Gemeindedienstleistungen, inkl. Schulbetrieb, bei einer akuten Strommangellage?

Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ist dafür verantwortlich, allfällige Massnahmen zu kommunizieren und umzusetzen. Die Grossverbraucher (Verbrauch >100'000 kWh) wurden mit Schreiben der Netzbetreiber zum Thema OSTRAL informiert. Die Umsetzung bei einer Kontingentierung auf Stufe Bereitschaftsgrad 4 liegt beim Verbraucher und betrifft nur Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 100'000 kWh. OSTRAL ist die Organisation für die Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt. OSTRAL unterscheidet vier Bereitschaftsgrade:

 

Bei Bereitschaftsgrad 1 funktioniert der Strommarkt. Die WL überwacht die Versorgungslage, während OSTRAL die Prozesse optimiert und auf den neusten Stand bringt, die Verteilnetzbetreiber instruiert sowie die Grossverbraucher kontaktiert und sensibilisiert. Sobald sich eine Krise abzeichnet, wird der Bereitschaftsgrad 2 aktiviert. Die WL alarmiert OSTRAL und ruft die Öffentlichkeit zu Sparmassnahmen auf freiwilliger Basis auf. Falls es die Situation erfordert, wird beim Bundesrat die Inkraftsetzung von Bewirtschaftungsverordnungen beantragt. Mit diesem Schritt wird der Bereitschaftsgrad 3 eingeleitet. Hierbei beantragt die wirtschaftliche Landesversorgung dem Bundesrat entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen in Kraft zu setzen. In Bereitschaftsgrad 4 setzt der Bundesrat die Massnahmen mittels Verordnung durch und beauftragt die wirtschaftliche Landesversorgung bzw. OSTRAL mit der Umsetzung der Massnahmen. Diese umfassen mindestens Verbrauchseinschränkungen mit Einschränkungen oder Verboten. Angebotsseitig können die Stromproduktion zentral gesteuert und die in den Stauseen gespeicherten Wasserreserven bewirtschaftet werden. Der Handel kann ausgesetzt werden und Exportbeschränkungen können in Kraft gesetzt werden. Zurzeit befinden wir uns in Bereitschaftsgrad eins.

 

4. Besteht ein Kommunikationskonzept für den Fall einer Strommangellage, insbesondere falls die Schulen geschlossen und Dienstleistungen eingestellt werden müssen?

Im Fall einer Strommangellage gilt bezüglich Kommunikation das vom Gemeinderat am 19. Dezember 2018 verabschiedete Informationskonzept. Oberstes Gebot ist eine offensive und umfassende Informationspolitik, dies gilt im Speziellen auch in einem Krisenfall.

Die Verantwortlichkeiten und Abläufe der Stadt Nidau richten sich nach dem geltenden Informationskonzept. Dazu finden regelmässige, interne Schulungen statt. Die Organisation ist etabliert und hat sich in der Vergangenheit bewährt.

 

5. Ist vorgesehen, einen Krisenstab einzusetzen?

Ein allfälliger Krisenstab wird im Ereignisfall gemäss den kantonalen Vorgaben eingesetzt. Das kantonale Führungsorgan (KFO) hat für eine allfällige Energiemangellage einen «Sonderstab Energiemangel» eingesetzt.

 

Geht an den Stadtrat.





Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 141 Mögliche Energiemangellage im kommenden Winter in Nidau 20.09.2022

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