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Interpellation: Interpellation zum Altersleitbild

21.06.2022
Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 140
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17.11.2022
Eingereicht am: 16.06.2022
Eingereicht von: Bongard Bettina (SP)
Mitunterzeichnende:

Schwab Martin, Meier Christoph, Kobel Rahel, Lützelschwab Käthy, Von Aesch Dominik, Cura Sacha, Peter Luzius, Stucki-Steiner Carine, Weibel Daniel, Oehme Marlene, Kallen Noemi

Beschluss Gemeinderat: 18.10.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 6.6
Ressort: Soziales
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten die nachfolgenden Fragen zum Altersleitbild zu beantworten:

 

  1. Hat der Gemeinderat von Nidau das Altersleitbild in seiner ursprünglichen Fassung abgelehnt und wenn ja aus welchen Gründen?
  2. Welche Gründe haben die Stadt Nidau dazu bewogen eine Kurzfassung zu erstellen und welche Auflagen wurden dem /der Autorin gemacht?
  3. Das Leitbild  ist auf der  Homepage der Stadt Nidau bis zum heutigen Zeitpunkt nicht ersichtlich, nur die Kurzfassung. Wo wird das Leitbild  veröffentlicht werden?
  4. Bei keiner der mitwirkenden Gemeinde ist das  Leitbild auf der Homepage ersichtlich. Wurde diese Entscheidung gemeinsam gefällt?
  5. Die kurze Fassung wurde grafisch schön gestaltet, gedruckt und (in Nidau) allen Personen über 65 Jahren zugestellt. Wie teuer ist die Erstellung, das Layout, der Druck und der Versand dieser Broschüre gekommen?
  6. Welche Massnahmen sieht der Gemeinderat vor, kurz-mittel und langfristig umzusetzen?

 

Begründung

In den Jahren 2020/21 hat ein Teil der Sozialkommission mit anderen im Altersbereich involvierten Fachkräften unter der Leitung des Leitbildexperten Daniel Aegerter und der Leiterin der Sozialen Dienste, Christine Spreyermann ein Altersleitbild für Nidau, Port, Ligerz und Twann/Tüscherz ausgearbeitet und erstellt. Das Werk mit einem Massnahmenkatalog ist umfangreich ausgefallen, was nicht verwunderlich ist, wenn fünf Gemeinden beteiligt sind. Auch die Kosten sind mit einigen zehntausend Franken beträchtlich.

Nach Verabschiedung des Leitbildes durch die Sozialkommission haben es die Gemeinderäte von Port, Twann/Tüscherz und Ligerz angenommen. Der Gemeinderat von Nidau hat eine andere,  kurze Fassung eines Leitbildes erstellen lassen und den Massnahmenkatalog bis zum heutigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht

 

Antwort des Gemeinderates

Vorab ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, sich bei der Sozialkommission, dem Verein für Altersfragen und den beteiligten Fachpersonen für die intensive und wertvolle Arbeit zur Neuerstellung des Altersleitbildes für die Gemeinden Nidau, Port, Ligerz und Twann/Tüscherz noch einmal herzlich zu bedanken.

  1. Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausur vom 19. Mai 2021 ausführlich mit dem erarbeiteten Altersleitbild auseinandergesetzt. Er verstand diese als wichtige und substantiierte Grundlagenversion, die als Basis für das weitere Vorgehen dient. Er ist dabei zur Auffassung gelangt, dass dem rund 60-seitigen Dokument eher der Status eines Berichts zukommt und den Rahmen eines Leitbildes im eigentlichen Sinne sprengt. Er empfahl, Factsheet mit umfassenden Daten zur Ausgangslage, Leitsätze sowie einen detaillierten Massnahmenkatalog in ein separates Dokument zu überführen. Zudem hat er inhaltliche Anpassungen verlangt.
  2. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass ein Leitbild wichtigste Leitsätze in abstrakter und umfassender Formulierung beinhaltet, wonach diese analytisch von zahlreichen statistischen Daten, umfassenden rechtlichen Grundlagen zur Ausgangslage und konkreten Massnahmen zu trennen seien. Mit der Konzentration auf die wichtigsten Leitsätze im Sinn einer Kurzfassung konnte ein gemeinsamer Rahmen mit den verschiedenen beteiligten Gemeinden garantiert werden. Dies wurde mit der Broschüre Altersleitbild umgesetzt. So konnte einheitlich, kurz und klar verständlich in allen Gemeinden nach aussen kommuniziert werden. Der Gemeinderat verlangte zudem, dass die Broschüre auf Französisch übersetzt wird.
  3. Der Gemeinderat versteht die Broschüre als eigentliches Altersleitbild. Er wird in einem separaten Dokument auf der Website der Stadt Nidau die damit verbundenen Massnahmen veröffentlichen. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Gemeinden dieselben Schwerpunkte setzen und konkrete Massnahmen gegebenenfalls vom finanzkompetenten Organ beschlossen werden müssen.
  4. Der Gemeinderat der Stadt Nidau hat entschieden, dass die 60-seitige Fassung des Altersleitbildes als Grundlagenversion und Arbeitsinstrument dient. Aufgrund der in den Punkten 1-3 genannten Gründen wird es aber nicht integral als genehmigtes Altersleitbild veröffentlicht. Er hat dies den beteiligten Gemeinden entsprechend kommuniziert. 
  5. Die Kosten für die Erstellung und das Layout der Broschüre betrugen 5'200 Franken (gedeckt durch Kantonsbeiträge). Die Kosten für den erweiterten Layoutaufwand der französischen Version, Grafik, Druck und Übersetzung betrugen insgesamt 8'170 Franken. Dies sind zusätzliche, durch den Beitrag des Kantons nicht gedeckte Kosten, welche paritätisch nach Einwohnerzahl auf die beteiligten Gemeinden verteilt wurden. Der Anteil für Nidau lag bei 4'493 Franken. Der Versand erfolgte in jeder Gemeinde separat, die Versandkosten fielen bei den einzelnen Gemeinden getrennt an. Für die Stadt Nidau betrugen die Kosten für den Versand insgesamt 1'360 Franken, inkl. Medienarbeit für die Information auf der Website der Stadt Nidau, Begleitschreiben zum Versand sowie dessen Übersetzung, Verpacken durch die Stiftung Battenberg und Portokosten. Total sind für die Stadt Nidau für das erweiterte Layout, Grafik, Druck, Übersetzungen und Versand der Broschüre Kosten von 5'853 Franken entstanden.
  6. Ausgehend von der Grundlagenversion des Altersleitbildes ist die Abteilung Soziales aktuell daran, in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Vereins für Altersfragen, einen Massnahmenkatalog auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu unterbreiten. Dieser wird das weitere Vorgehen mit kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen definieren und gegebenenfalls dem Stadtrat zum Beschluss unterbreiten.

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 140 Interpellation zum Altersleitbild 24.06.2022

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