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Interpellation: Entretien des surfaces vertes à Nidau

20.06.2019
Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 127
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 21.11.2019
Eingereicht am: 20.06.2019
Eingereicht von: Stucki-Steiner Carine (Grüne)
Mitunterzeichnende:

Bongard Bettina, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Jenni Hanna, Kallen Nils, Kallen Noemi, Kast Esther, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Marolf Thomas, Pauli Pauline, Romdhani Soumaya, Rubin Michael

Beschluss Gemeinderat: 22.10.2019
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 1.11
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat

 

Antrag

Le Conseil municipal est prié de répondre aux questions suivantes :

  1. Pourquoi les surfaces vertes citées plus haut ont-elles été coupées à ce moment de l'année ?
  2. Est-il possible de fixer une date minimum à respecter (fin juin) pour effectuer la première coupe sur les zones vertes extensives et une surface non fauchée minimum pour permettre aux petits animaux et insectes de trouver refuge ?
  3. Quelles mesures ont été mises en place pour pérenniser la gestion de la biodiversité à Nidau, ceci indépendamment de la sensibilité du responsable des surfaces vertes ?
  4. Est-ce que d'autres mesures ont été prévues pour améliorer encore davantage la biodiversité dans notre ville ?

 

Begründung

En septembre 2013, le Conseil de ville a adopté la motion Gutermuth « Naturnaher Unterhalt ». Cette motion demande une gestion plus respectueuse des zones vertes pour encourager la biodiversité dans notre ville. Plusieurs améliorations importantes ont été effectuées depuis que la motion a été acceptée.

Malheureusement, il arrive encore qu'il y ait des disfonctionnements : par exemple, les zones fleuries en bordure de la route Beundenring ont été coupé à ras à la mi-mai déjà alors que les fleurs ne sont pas encore montées en graine. Ceci empêche que les fleurs puissent se reproduire d'une année à l'autre.

 

Antwort des Gemeinderates

  1. Im Gebiet Beundenring sind gemäss Unterhaltskonzept zwei Typen von Grünflächen (Blumenwiesen/Böschungen resp. Ruderalflächen) vorhanden. Zum einen der Grünstreifen zwischen Trottoir und Bahnstreifen, zum anderen die Grünfläche zwischen Trottoir und Strasse Beundenring. Letztere Grünfläche musste vorzeitig gemäht werden, da das Strassenraumprofil nicht mehr eingehalten wurde und somit die Verkehrssicherheit gefährdet war. Die Flächen sind zudem in diesem Frühling durch den vielen Regen übermässig rasch gewachsen und musste dadurch auch früher als in den Vorjahren gemäht werden. Der je nach Wachstumsstand rechtzeitige Unterhalt dieser Flächen ist zusätzlich wichtig, da sonst die Grünflächen auch für das Deponieren von Abfall und sonstigen Verunreinigungen missbraucht werden.
  2. Der Gemeinderat ist bestrebt, die Artenvielfalt zu erhalten und die Biodiversität auf Nidauer Boden zu fördern. Jährlich treffen ab Mitte Mai das Stedtlifest und die Feiertage (Auffahrt und Pfingsten) aufeinander. Auch ist diese Zeit geprägt von weiteren Veranstaltungen, welche die Ressourcen des Bauamtes stark beanspruchen. Dies führt zu Terminkonflikten in der Unterhaltsplanung. Die Unterhaltspflege kann nicht jährlich auf den Tag genau geplant werden. Oft spielen zudem die Witterungsverhältnisse bei der Einsatzplanung eine wichtige Rolle.
  3. Im Unterhaltskonzept sind die in Nidau vorhandenen Grünflächen und deren Einstufung ausgeschieden. Beispielsweise wurden in den Jahren 2015-2017 zusammen mit dem Kanton entlang des Nidau-Büren-Kanals zusätzliche Obstbäume gepflanzt, um Bienen, und weiteren Insekten zusätzlichen Lebensraum zu geben. Neu wird zudem bei den Grünflächen „Blumenwiese/Böschungen“ eine Saat speziell für Blumenwiesen verwendet. Schliesslich soll mit der Wiederbesetzung der Stelle eines Landschaftsgärtners im Frühjahr 2020 diesen Fragen künftig noch stärker Gewicht verliehen werden können.
  4. Die Stadt Nidau ist weitgehend überbaut. Am Birkenweg wurde in jüngster Vergangenheit ein Grünstreifen mit Naturrasen erstellt. Auch die Böschungen beim FC Nidau und im Herrenmoos wurden in das Unterhaltskonzept integriert. Die Ausscheidung von zusätzlichen/weiteren Grünflächen ist fast nicht möglich, da keine mehr vorhanden sind. Die Grünpflege ist aus Sicht des Gemeinderates eine permanente Aufgabe und er begrüsst es, wenn die Abteilung Infrastruktur dieses Anliegen wie erwähnt künftig noch verstärkt im Tagesgeschäft berücksichtigt.
  5. Mit den im Rahmen der Ortsplanungsrevision „weiteres Stadtgebiet“ im Teilbaureglement und den Teilzonenplänen getroffenen Massnahmen strebt die Stadt zudem auch den Schutz der Natur- und Landschaftsräume an. Dies entspricht auch den Nachhaltigkeitszielen gemäss Art. 2a der Stadtordnung. Im neuen Art. 505 des Teilbaureglements wird schliesslich die Ökologie neu festgeschrieben und beispielsweise die Pflanzung von standortangepassten Bäumen und die ökologische Vielfalt der Bepflanzung verlangt.

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 127 Entretien des surfaces vertes à Nidau 04.10.2019

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