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Interpellation: Entreprises et COVID: quelles conséquences financières?

15.03.2024

 

Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 148
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 12.09.2024
Eingereicht am: 14.03.2024
Eingereicht von: Pauli Pauline (PRR)
Mitunterzeichnende:

Liechti Hugo, Fischer Martin, Stampfli Chistian, Meier Hans Peter, Soder Tobias, Gabathuler Leander, Meier Svenja, Baumann Markus, Aellig Jessica, Grob Oliver, Schwab Martin, Von Aesch Dominik, Induni Paolo

Beschluss Gemeinderat: 13.08.2024
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 8.5
Ressort: Präsidiales
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat.

 

Antrag

Le Conseil Municipal est prié de répondre aux questions suivantes :

  1. La possibilité proposée par le Conseil Municipal aux entreprises, s’appuyant sur l’Ordonnance cantonale, de différer le paiement de leur loyer, a-t-elle été utilisée ?
  2. Si oui, 
    1. Combien d’entreprises ont sollicité cette offre ?
    2. Pour quelle durée ?
    3. Pour quels montants ?
    4. Les montants différés ont-ils été tous été remboursés ? Dans la négative, un plan de remboursement est-il prévu ?
    5. Les locataires de stand (place du marché, trottoir, etc.) ont vu le montant de leur location pour la moitié de l’année 2020 et l’entier de l’année 2021 divisés par 2. Quel a été le manque à gagner pour la commune de Nidau ?
    6. Le Conseil Municipal est-il informé de difficultés financières rencontrées par les entreprises nidowiennes en lien avec le remboursement des prêts COVID ?
    7. Si oui,
      1. S’est-il engagé à soutenir les entreprises concernées ?
      2. Est-il prêt à le faire à l’avenir ?

 

Der Gemeinderat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wurde die Möglichkeit, die der Gemeinderat den Unternehmen gestützt auf die kantonale Verordnung angeboten hat, die Zahlung ihrer Miete aufzuschieben, genutzt?
  2. Wenn ja,
    1. Wie viele Unternehmen haben Gebraucht vom Angebot gemacht?
    2. Für welchen Zeitraum?
    3. Für welche Beträge?
    4. Wurden alle aufgeschobenen Beträge zurückgezahlt? Wenn nein, gibt es einen Plan für die Rückzahlung?
    5. Den Standmietern (Marktplatz, Trottoir usw.) wurde der Betrag ihrer Miete für die Hälfte des Jahres 2020 und das ganze Jahr 2021 durch 2 geteilt. Wie hoch war der Einnahmeverlust für die Gemeinde Nidau?
    6. Ist der Gemeinderat über finanzielle Schwierigkeiten von Nidauer Unternehmen im Zusammenhang mit der Rückzahlung von COVID-Darlehen informiert?
    7. Wenn ja,
      1. Hat er sich verpflichtet, die betroffenen Unternehmen zu unterstützen?
      2. Ist er bereit, dies in Zukunft zu tun?

 

Begründung

En 2020, en pleine pandémie, le Conseil Fédéral a soutenu les entreprises, notamment au travers des prêts COVID. L’aide financière était offerte sans lourdeurs administratives, sans coût, sans garantie. 4 ans plus tard, un premier bilan est dressé. Face à l’augmentation des taux et à l’inflation, la Confédération a introduit des intérêts.

Bon nombre d’entreprises du canton ont des difficultés à s’acquitter de leurs montants d’intérêt, voir même à rembourser les prêts. Cette situation, relayée par la presse durant le mois de février, est-elle également une réalité à Nidau ?

De même, afin de soutenir nos entreprises, le Conseil Municipal avait introduit en avril 2020 des mesures financières pour soulager les entreprises. A l’image du canton, 4 ans plus tard, quel bilan tire-t-on au niveau de la ville de Nidau ?

Im Jahr 2020, mitten in der Pandemie, unterstützte der Bundesrat die Unternehmen insbesondere durch COVID-Darlehen. Die finanzielle Unterstützung wurde ohne bürokratischen Aufwand, ohne Kosten und ohne Sicherheiten angeboten. Vier Jahre später wird eine erste Bilanz gezogen. Angesichts des Zinsanstiegs und der Inflation führte der Bund Zinsen ein.

Viele Unternehmen im Kanton haben Schwierigkeiten, ihre Zinsbeträge zu begleichen oder sogar die Darlehen zurückzuzahlen. Ist diese Situation, die im Februar von der Presse aufgegriffen wurde, auch in Nidau Realität?

Um unsere Unternehmen zu unterstützen, hatte der Gemeinderat im April 2020 finanzielle Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen eingeführt. Wie sieht die Bilanz 4 Jahre später im Nidau aus?

 

 

Antwort des Gemeinderates

 

  1. Wurde die Möglichkeit, die der Gemeinderat den Unternehmen gestützt auf die kantonale Verordnung angeboten hat, die Zahlung ihrer Miete aufzuschieben, genutzt?

Ja.

 

   2. Wenn ja

      1. Wie viele Unternehmen haben Gebrauch vom Angebot gemacht?

      Ein Mieter der Stadt Nidau hat vom Angebot Gebrauch gemacht.

     

      2. Für welchen Zeitraum?

      Es betrifft den Zeitraum vom März 2020 bis Mai 2021.

 

   3. Für welche Beträge?

Total wurden 60 monatliche Ratenzahlungen à 1 112.30 Franken, erstmals per 1. Juni 2022 und letztmalig per 1. Juni 2027, gewährt. Die Zahlungen erfolgen regelmässig.

Der Gemeinderat hat zudem einen Mietzinserlass im Umfang von 28 602.00 Franken gewährt.

 

   4. Wurden alle aufgeschobenen Beträge zurückgezahlt? Wenn nein, gibt es einen Plan für die Rückzahlung?

Nein es wurden noch nicht alle aufgeschobenen Beträge zurückbezahlt. Es wurde eine gültige Schuldanerkennung und Abzahlungsvereinbarung in der Höhe von 66 738.00 Franken unterzeichnet.

   

   5. Den Standmietern (Marktplatz, Trottoir usw.) wurde der Betrag ihrer Miete für die Hälfte des Jahres 2020 und das ganze Jahr 2021 durch 2 geteilt. Wie hoch war der Einnahmeverlust für die Gemeinde Nidau?

Der Gemeinderat hat am 04.05.2021 beschlossen, für die Jahre 2020 und 2021 auf die Einnahmen für die Standmieten am Nidauer Wochenmarkt zu verzichten. Zudem verzichtete der Gemeinderat mit gleichem Beschluss auf die Einnahmen für die Benützung des öffentlichen Grundes (Trottoirwirtschaften etc.) für die Jahre 2020 und 2021. Pro Jahr werden rund 1 400 Franken Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes und rund 3 400 Franken Standgebühren für den Nidauer Wochenmarkt in Rechnung gestellt. Der Gebührenerlass beläuft sich somit auf insgesamt 9'600 Franken.

 

   6. Ist der Gemeinderat über finanzielle Schwierigkeiten von Nidauer Unternehmen im Zusammenhang mit der Rückzahlung von COVID-Darlehen informiert?

Nein.

 

   7. Wenn ja,

     1. Hat er sich verpflichtet, die betroffenen Unternehmen zu unterstützen?

     2. Ist er bereit, dies in Zukunft zu tun?

 

Geht an den Stadtrat.

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 148 Entreprises et COVID quelles conséquences financières 15.03.2024

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