Interpellation: Auswahlkriterien für Begleitgruppen und Delegationen
Vorstossart: |
Interpellation |
Vorstoss-Nr.: | I 132 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 25.03.2021 |
Eingereicht am: | 17.09.2020 |
Eingereicht von: | Grob Oliver (SVP) |
Mitunterzeichnende: |
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Beschluss Gemeinderat: | 16.02.2021 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 4.6 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: | --- |
Antrag
Ich bitte den Gemeinderat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Aufgrund welcher Kriterien wählt der Gemeinderat Mitglieder und allfällige weitere Einfluss nehmende Personen für Begleitgruppen und Delegationen aus?
- Gibt es zwingende Kriterien, die dafür erfüllt werden müssen oder führt der Gemeinderat die Auswahl auch nach eigenem Ermessen durch?
- Inwiefern ist es möglich, sich für einen Einsitz in einer Begleitgruppe oder Delegation zu bewerben, insbesondere wenn keine direkte Einladung durch den Gemeinderat erfolgt (z.B. gibt es eine öffentliche Ausschreibung)?
- Wie handhabt der Gemeinderat allfällige Interessenskonflikte von Mitgliedern in der Begleitgruppe (z.B. Doppelfunktion als Stadtrat und als Vertreter einer Gruppierung)? Gibt es für diesen Fall eine Ausstandsklausel?
- Wie verhindert der Gemeinderat eine direkte parteipolitische Einflussnahme über die Begleitgruppen?
- Wie setzt sich die Delegation für ein nachhaltiges Nidau (DNN) zusammen? Wie kann man in die DNN Einsitz nehmen und welche Legitimation bzw. Entscheidungs/Handlungsbefugnisse hat die DNN?
- Ist der Gemeinderat dazu gewillt, sämtliche aktuell eingesetzten Begleitgruppen und Delegationen auf der Webseite der Stadt Nidau zu veröffentlichen, inklusive einer Möglichkeit für a) Kontaktaufnahme für Inputs, Ideen, etc. b) Bewerbung für eine Einsitznahme c) Übersicht aller Mitglieder d) Übersicht der Aufgaben und aktuellen Tätigkeiten
Begründung
Weder für die Öffentlichkeit, noch für uns Stadträte, Parteien oder Organisationen ist aktuell ersichtlich, wie sich diverse Begleitgruppen und Delegationen zusammensetzen, was ihre Aufgaben sind oder mit welchen Kriterien die jeweiligen Mitglieder in ihre Funktionen gewählt wurden. Es fehlt an Transparenz darüber, wer in diesen Gruppierungen mit welchen Interessen mitwirkt und wie die Bevölkerung, Experten oder weitere Gruppierungen in den Prozess eingebunden werden könnten. Darüber hinaus fehlt es an Transparenz, inwiefern das Wirken dieser Gruppierungen sich auf Entscheide des Gemeinderates auswirken. Der Sinn und Zweck einer Begleitgruppe ist es, dem Gemeinderat über Experten in Fachfragen zur Seite zu stehen und diesen zu beraten oder mit Direktbetroffenen konstruktive Lösungen für komplexe planerische Probleme zu erarbeiten. Es muss allerdings verhindert werden, dass sich intransparente Nebengruppierungen parallel zu den bestehenden demokratisch legitimierten Gremien entwickeln, die im Verborgenen politisch Einfluss ausüben.
Besten Dank für die Beantwortung meiner Interpellation.
Antwort des Gemeinderates
Einleitend ist zu erwähnen, dass sämtliche Vertretungen in Gremien bereits heute und seit vielen Jahren transparent auf der Website der Stadt Nidau unter der Rubrik «Ständige Vertretungen» publiziert und einsehbar sind. Der Gemeinderat aktualisiert die Vertretungen jährlich. Da die Bezeichnung dieser Rubrik gegebenenfalls nicht ganz selbsterklärend ist und damit die Rubrik künftig einfacher auffindbar ist, wird diese neu und ab sofort in «Delegationen und Arbeitsgruppen» umbenannt. Zudem pflichtet der Gemeinderat dem Interpellanten bei, dass die politischen Entscheide stets dem zuständigen politischen Organ obliegen. Gerne nimmt der Gemeinderat im Folgenden detailliert zu den gestellten Fragen Stellung:
1. Aufgrund welcher Kriterien wählt der Gemeinderat Mitglieder und allfällige weitere Einfluss nehmende Personen für Begleitgruppen und Delegationen aus?
Grundsätzlich kann einerseits unterschieden werden zwischen Delegationen, bei denen es darum geht, die Stadt Nidau in bestimmten Gremien und Organisationen zu vertreten und andererseits Kommissionen oder projektbezogene Begleitgruppen, bei denen es darum geht, den Gemeinderat bei seiner Entscheidungsfindung vorberatend zu unterstützen. Beide «Kategorien» sind in der eingangs erwähnten Liste der Vertretungen transparent aufgeführt.
Im ersten Fall, also wenn es darum geht als Delegierte oder Delegierter die Stadt Nidau in einem Gremium zu vertreten, haben Mitglieder des Gemeinderats oder Personen aus der Verwaltung von Amtes wegen aufgrund ihrer Funktion Einsitz. Dies können öffentlich-rechtliche Organisationen der interkommunalen Zusammenarbeit sein, beispielsweise Gemeindeverbände wie etwa der Schulverband, der Friedhofverband oder der Zivilschutzverband. Dies können aber auch privatrechtliche Organisationen sein, wie beispielsweise die Müve Biel-Seeland AG, die ARA Region Biel AG oder der privatrechtliche Verein seeland.biel/bienne, um nur einige Beispiele zu nennen. Weiter kann es sich dabei um die Delegation in eine Projektorganisation handeln.
Vor jeder Delegiertenversammlung werden die Traktanden dem Gemeinderat vorgelegt und der Gemeinderat entscheidet, ob der oder dem Delegierten eine Weisung erteilt wird. Die Gesamtsteuerung und die Entscheidungskompetenz bleiben somit in jedem Fall beim Gemeinderat.
Im zweiten Fall, also wenn es darum geht, den Gemeinderat bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen, können einerseits die ständigen Kommissionen genannt werden, welche den Gemeinderat vorberaten wie z.B. die Einbürgerungskommission oder die Infrastrukturkommission. Die ständigen Kommissionen werden vom Stadtrat mittels Reglement eingesetzt und die parteipolitische Zusammensetzung hat gesamthaft den Wähleranteilen der im Parlament vertretenen politischen Parteien und Gruppierungen zu entsprechen (Art. 69 Stadtordnung).
Andererseits kann der Gemeinderat auch projektbezogene, zeitlich befristete Begleitgruppen einsetzen. Bei den projektbezogenen Begleitgruppen geht es darum, verschiedene Interessen frühzeitig anzuhören, um durch ein sorgfältiges Abwägen der unterschiedlichen Interessen die Ergebnisse der Entscheidungsfindung zu verbessern, sowie zusätzliches lokales und Fachwissen abzuschöpfen.
Zur Bestimmung der vertretenden Personen werden die verschiedenen Organisationen üblicherweise angeschrieben, eingeladen und angefragt, wen sie in die Begleitgruppe delegieren möchten. Oftmals nehmen das Präsidium oder der Vorsitz einer Organisation oder Gruppierung teil resp. es wird direkt der Vorsitz eingeladen.
Ein jüngeres Beispiel für eine solche projektbezogene befristet eingesetzte Begleitgruppe ist die Begleitgruppe zur Ausarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Nidau. Wie im parlamentarischen Auftrag – der Motion «Verkehrskonzept für die Nidauer Bevölkerung», welche im November 2017 vom Stadtrat als Postulat angenommen wurde – explizit gefordert wurde, sollten «wichtige Nidauer Interessengruppen wie Quartiervereine, KMU, Elternverein, Verein für Altersfragen etc. sowie Interessenverbände wie VCS, TCS, Fussverkehr und Pro Velo eingebunden werden.» Dies wurde entsprechend umgesetzt. Im Rahmen von drei Sitzungen wurde 2019 die Begleitgruppe in die Ausarbeitung einbezogen, bevor das Konzept dem Gemeinderat zum Entscheid resp. zur Verabschiedung zuhanden der öffentlichen Mitwirkung vorgelegt wurde. Im Bericht wurden die Begleitgruppenmitglieder und die vertretenen Organisationen und Gruppierungen transparent aufgeführt.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass im ersten Fall – der Vertretung der Stadt Nidau – Kriterium für die Delegation das Ausüben einer bestimmten Funktion ist, und im zweiten Fall – der Vorberatung für die politische Entscheidungsfindung – Kriterium entweder die Wahl in eine Kommission gemäss den reglementarischen Vorgaben oder die Vertretung einer Organisation oder einer Gruppierung ist.
2. Gibt es zwingende Kriterien, die dafür erfüllt werden müssen oder führt der Gemeinderat die Auswahl auch nach eigenem Ermessen durch?
Wie oben ausgeführt, ist im ersten Fall Kriterium das Innehaben einer Funktion oder eines Amtes. In begründeten Fällen kann der Gemeinderat auch externe Personen, die sich aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen für eine Funktion besonders eignen, zur Wahl vorschlagen.
Im zweiten Fall sind entweder die Wahl zum Kommissionsmitglied oder die Vertretung einer Organisation, Gruppierung oder die Ausübung einer relevanten Aktivität ein zwingendes Kriterium.
3. Inwiefern ist es möglich, sich für einen Einsitz in einer Begleitgruppe oder Delegation zu bewerben, insbesondere wenn keine direkte Einladung durch den Gemeinderat erfolgt (z.B. gibt es eine öffentliche Ausschreibung)?
Wenn die breite Öffentlichkeit angesprochen werden soll, wird dies durch verschiedene Kanäle entsprechend öffentlich publik gemacht, andernfalls ist der Einsitz in der Regel Amts- und Funktionsträgerinnen und -trägern oder Vertretungen gemäss den obigen Ausführungen vorbehalten.
4. Wie handhabt der Gemeinderat allfällige Interessenskonflikte von Mitgliedern in der Begleitgruppe (z.B. Doppelfunktion als Stadtrat und als Vertreter einer Gruppierung)? Gibt es für diesen Fall eine Ausstandsklausel?
Die Ausstandpflicht ist in Artikel 17 Absatz 1 der Stadtordnung geregelt: «Wer an einem Geschäft unmittelbar persönliche Interessen hat, tritt für dessen Behandlung in den Ausstand». Gleichzeitig ist in Absatz 4 festgehalten, dass die Ausstandpflicht an den Verhandlungen des Stadtrats nicht gilt. Die gleiche Regelung findet sich in Artikel 47 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern. Allerdings wird in Artikel 18 der Stadtordnung ausgeführt, dass Mitglieder des Stadtrats zu Beginn der Behandlung eines Geschäfts allfällige Interessenbindungen offenlegen müssen.
5. Wie verhindert der Gemeinderat eine direkte parteipolitische Einflussnahme über die Begleitgruppen?
Wie oben erwähnt, geht es bei den projektbezogenen Begleitgruppen darum, unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung verschiedene Interessen frühzeitig anzuhören. Wichtig ist dabei, dass alle Interessenvertretungen gleichermassen die Möglichkeit haben, angehört zu werden und die politischen Entscheide den Behörden obliegen.
6. Wie setzt sich die Delegation für ein nachhaltiges Nidau (DNN) zusammen? Wie kann man in die DNN Einsitz nehmen und welche Legitimation bzw. Entscheidungs/Handlungsbefugnisse hat die DNN?
Die Zusammensetzung der Delegation für ein nachhaltiges Nidau (DNN) ist auf der erwähnten Liste der Vertretungen einsehbar. Alle Mitglieder sind von Amtes wegen aufgrund ihrer Funktion in der Delegation vertreten.Mit Beschluss vom 2. Februar 2016 setzte der Gemeinderat zur Erfüllung des Auftrags nach Artikel 2a der Stadtordnung die DNN ein. Die DNN nimmt innerhalb der Verwaltung die Funktion der Koordination und Motivation im Bereich Nachhaltigkeit wahr. Die DNN verfügt über keine Entscheidungsbefugnis. Sie unterbreitet dem Gemeinderat Vorschläge zur Umsetzung entsprechender Massnahmen und prüft deren Umsetzung. Weiter begleitet sie die Massnahmen für die Re-Zertifizierung der Energiestadt.
7. Ist der Gemeinderat dazu gewillt, sämtliche aktuell eingesetzten Begleitgruppen und Delegationen auf der Webseite der Stadt Nidau zu veröffentlichen, inklusive einer Möglichkeit für a) Kontaktaufnahme für Inputs, Ideen, etc. b) Bewerbung für eine Einsitznahme c) Übersicht aller Mitglieder d) Übersicht der Aufgaben und aktuellen Tätigkeiten
Wie eingangs erwähnt, sind alle Vertretungen auf der Website publiziert. Der Gemeinderat aktualisiert die Liste jährlich im Rahmen der Beteiligungen im Kontext der Jahresrechnung. Die Kontaktpersonen (Sekretariat) sind aufgeführt. Ferner steht es allen offen, sich mit Inputs und Ideen via info@nidau.ch an die Stadt Nidau zu wenden. Die Aufgaben und Tätigkeiten werden den zuständigen Organen fall- oder projektspezifisch unterbreitet, sofern sie nicht ohnehin übergeordnet oder reglementarisch festgelegt sind.
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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I 132 Auswahlkriterien Begleitgruppen und Delegationen | 18.09.2020 |