Interpellation: Aufrüstung der Sendeanlagen für die 5G-Technologie
Vorstossart: |
Interpellation |
Vorstoss-Nr.: | I 130 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 17. und 18.06.2020 |
Eingereicht am: | 21.11.2019 |
Eingereicht von: | Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen (Grüne) |
Mitunterzeichnende: |
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Beschluss Gemeinderat: | 04.02.2020 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 1.20 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: | Geht an den Stadtrat. |
Antrag
Ich bitte den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
1. - Gibt es bereits 5G Sendeanlagen in Nidau und den Nachbargemeinden? Wenn ja, wo befinden sie sich?
2. - Gibt es einen Plan für die Platzierung und das Aufrüsten von Sendeanlagen in der Stadt Nidau und den Nachbargemeinden? Wenn ja, wo kann man diesen Plan einsehen?
3. - Gibt es ein Gesamtkonzept für die Einführung der 5G-Technologie? Wenn ja, welches?
4. - Hat die Gemeinde die Möglichkeit ein Baugesuch abzulehnen bis Studien über die Auswirkungen der 5G Technologie auf Mensch und Umwelt vorliegen?
5. - Ist die Gemeinde allenfalls bereit, Gesuche um Aufstellung von 5G Sendeanlagen so lange zurückzustellen, bis die Ergebnisse für einen nicht gesundheitsschädlichen Betrieb dieser 5G Antennen vorliegen?
6. - Das Reglement über die Einrichtung von Radio- und Fernsehantennenanlagen ist in Kraft seit 24. März 1972. Ist geplant, dieses zu revidieren und die Mobilfunkantennen in dieses Reglement aufzunehmen?
7. - Oder ist geplant, ein Antennenreglement zu erlassen, das den Aus-und Neubau von Mobilfunkantennen regelt?
Begründung
Seit mehreren Monaten regt sich schweizweit Widerstand gegen den neuen Standard 5G bei den Mobilfunkanlagen. Bis jetzt gibt es keine Studien zu den Folgen dieser Technologie auf Mensch und Umwelt. Im Nidauer Anzeiger vom 13. Juni 2019 war das Gesuch von Sunrise für den Umbau der Mobilfunkanlage an der Dr. Schneiderstr. 10 in Nidau publiziert. Darüber sind die Menschen beunruhigt. Mehrere Einsprachen sind eingegangen.
Antwort des Gemeinderates
1. Gibt es bereits 5G Sendeanlagen in Nidau und den Nachbargemeinden? Wenn ja, wo befinden sie sich?
Nein, derzeit gibt es in Nidau noch keine 5G Sendeanlagen. In der Stadt Biel waren im 2019 über das gesamte Stadtgebiet rund 20 Baugesuche für Anpassungen an bestehenden oder Neubauten von Antennenanlagen hängig (s. dazu Stadt Biel, Interpellation 20190134 „5G“, Bettina Epper vom 25. April 2019). In den Gemeinden Ipsach und Port sind gemäss den zuständigen Bauverwaltern derzeit keine 5G Sendeanlagen hängig. Im Portmoos (Sabag Areal) bestehen Planungsabsichten.
2. Gibt es einen Plan für die Platzierung und das Aufrüsten von Sendeanlagen in der Stadt Nidau und den Nachbargemeinden? Wenn ja, wo kann man diesen Plan einsehen?
Das BAKOM stellt eine Übersichtskarte bereit. Darin ist ersichtlich, wo sich überall Sendeanlagen befinden. Die Abfrage kann via folgendem Link erfolgen: https://map.geo.admin.ch/?topic=funksender&lang=de&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-farbe&layers=ch.bakom.mobil-antennenstandorte-5g,ch.bakom.radio-fernsehsender,ch.bakom.mobil-antennenstandorte-gsm,ch.bakom.mobil-antennenstandorte-umts,ch.bakom.mobil-antennenstandorte-lte&catalogNodes=403,408
Ein Plan welcher aufzeigt, wo in Nidau Sendeanlagen aufgerüstet werden, gibt es nicht. Die Planung zur Aufrüstung obliegt den jeweiligen Mobilfunkanbietern.
3. Gibt es ein Gesamtkonzept für die Einführung der 5G-Technologie? Wenn ja, welches?
Nein, es gibt kein Gesamtkonzept (weder des Bundes noch des Kantons). Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung des UVEK hat mit Datum vom 18. November 2019 einen Bericht betreffend Mobilfunk und Strahlung herausgegeben. Dieser kann via folgendem Link heruntergeladen werden:
4. Hat die Gemeinde die Möglichkeit ein Baugesuch abzulehnen bis Studien über die Auswirkungen der 5G Technologie auf Mensch und Umwelt vorliegen?
Nein, die Möglichkeit Baugesuche abzulehnen besteht nicht. Der Aufbau des 5G-Netzes liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, sondern erfolgt auf Grundlage von Entscheidungen des Bundes. Für 5G gelten die gleichen Bewilligungsverfahren und Vorschriften wie für die früheren Netze.
5. Ist die Gemeinde allenfalls bereit, Gesuche um Aufstellung von 5G Sendeanlagen so lange zurückzustellen, bis die Ergebnisse für einen nicht gesundheitsschädlichen Betrieb dieser 5G Antennen vorliegen?
Nein, dies ist nicht möglich. Sind die Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) und insbesondere die Anlagegrenzwerte eingehalten, so steht der Aspekt Umweltschutz/Gesundheitsschutz dem Bauvorhaben nicht entgegen. Im Baubewilligungsverfahren muss sich die Gemeinde, bezüglich dem Thema Strahlung/NISV, auf die fachliche Beurteilung der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion, Abteilung Immissionsschutz, abstützen. Sind auch alle anderen Bauvorschriften (kommunales Recht) eingehalten, so muss die Bewilligung erteilt werden (vgl. Art. 2 kantonales Baugesetz, BauG, BSG 721.0).
6. Das Reglement über die Einrichtung von Radio- und Fernsehantennenanlagen ist in Kraft seit 24. März 1972. Ist geplant, dieses zu revidieren und die Mobilfunkantennen in dieses Reglement aufzunehmen?
Nein, es ist derzeit nicht geplant, das Reglement über die Einrichtung von Radio- und Fernsehantennenanlagen zu revidieren. Dieses Reglement dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes durch Förderung von Gemeinschaftsanlagen und unauffälliger Einzelantennen.
7. Oder ist geplant, ein Antennenreglement zu erlassen, das den Aus-und Neubau von Mobilfunkantennen regelt?
Nein, es ist nicht vorgesehen, ein Antennenreglement zu erlassen. Im Stadtgebiet Nidau besteht neu nur noch eine Arbeitszone (Mikron). Das restliche Gebiet ist praktisch einer Mischzone zugewiesen. Die Favorisierung resp. der Ausschluss oder aber die Priorisierung von spezifischen Zonen ist daher für die Stadt Nidau nicht geeignet.
Stadtratsbeschluss
Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft nicht befriedigt.
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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I 130 Aufrüstung der Sendeanlagen für die 5G Technologie | 22.11.2019 |