Interpellation: Chaos in- und Exodus aus der Infrastrukturabteilung
Vorstossart: |
Interpellation |
Vorstoss-Nr.: | I 126 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 20.06.2019 |
Eingereicht am: | 21.03.2019 |
Eingereicht von: | Gabathuler Leander (SVP) |
Mitunterzeichnende: |
Baumann Markus, Blösch Paul, Döhrbeck Michael, Grob Oliver, Hauser Joel, Leiser Matthias, Marolf Thomas, Pauli Pauline, Romdhani Soumaya, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Wingeyer Ursula |
Beschluss Gemeinderat: | 04.06.2019 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 1.4 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: | Geht an den Stadtrat. |
Antrag
Ich bitte den Gemeinderat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Der Gemeinderat hat das Anstellungsverhältnis mit dem ehemaligen Nidauer Bauverwalter, Ueli Trippel, per 30. April 2019 aufgelöst. Ueli Trippel war jedoch schon seit Ende 2018 kaum mehr in seinem Büro anzutreffen. Erst am 6. Februar 2019 schreibt der Gemeinde-rat in einer Mitteilung: „So soll die Stelle der Abteilungsleitung rasch ausgeschrieben wer-den." Die Stelle des Bauverwalters wurde dann am 19. März 2019 ausgeschrieben und soll erst per 1. September 2019 neu besetzt werden. Der Gemeinderat nimmt damit bewusst in Kauf, dass die Arbeiten des Bauverwalters fast über ein Jahr nicht intern ausgeführt werden! Warum bemüht sich der Gemeinderat nicht um seine sofortige Neubesetzung der Stelle?
- Aus welchen Gründen haben die Bereichsleiterin Bau und die Sachbearbeiterin gekündigt? Gibt es einen Zusammenhang mit der Entlassung von Ueli Trippel oder mit dem Projekt Seewasser/Fernwärme?
- Wie sieht die Abwägung des Gemeinderates aus, eine langjährig angestellte Fachperson mit einem enormen Know-How in einer Phase zu entlassen, in welcher zahlreiche grosse Projekte (Westast, Schulraumplanung, Überbauung Bahnhofgebiet, div. Strassen- und Leitungssanierungen, etc.) anstehen?
- Der Gemeinderat wird gebeten darüber zu informieren, inwiefern durch diese Unruhen in der Verwaltung beschlossene und anstehende Geschäfte um welche Zeitdauer verzögert werden und welche sonstigen Konsequenzen für die Gemeinde resultieren.
- Der Gemeinderat behauptet in seiner Medienmitteilung vom 25. Januar 2019 zur Entlassung von Ueli Trippel, „es besteht kein direkter Zusammenhang" mit dem Auftrag zur Erstellung des AK-Berichts. Besteht aber ein indirekter Zusammenhang? Besteht ein Zusammenhang zum Projekt Seewasser und Fernwärme?
- Bei Ueli Trippel haben sich mehrere Monate Überstunden angesammelt, die er Ende 2018 begonnen hat zu kompensieren. Einerseits ist es äusserst löblich, wenn sich Angestellte der Gemeinde mit aller Kraft für Nidau einsetzen. Ist eine Ansammlung von dermassen vielen Überstunden aber überhaupt zulässig? Gibt es andere Mitarbeitende mit (zu) vielen Überstunden? Was unternimmt der Gemeinderat, um dies in Zukunft zu verhindern?
- Ueli Trippel hat seine Entlassung mit einer Beschwerde beim Regierungsstatthalter angefochten. Der Gemeinderat wird gebeten nach Abschluss des Verfahrens darüber Auskunft zu geben, ob die Entlassung rechtens war und ob die Vorwürfe an Ueli Trippel bestätigt wurden und welche Kosten für die Gemeinde entstanden sind.
- Zum interimistisch eingesetzten Abteilungsleiter Reto Lindegger: Was ist seine exakte Aufgabe, was sind seine Kompetenzen und Aufgrund welcher beruflichen Fähigkeiten und zu welchen Kosten wurde Herr Lindegger als Jurist ausgewählt?
- Wie gedenkt der Gemeinderat den entstandenen Imageschaden, insbesondere als Arbeitgeberin, zu beheben sowie den Know-How-Verlust zu kompensieren?
- Der Gemeinderat schreibt in seiner Mitteilung vom 25. Januar 2019: „Die Aufgabenerfüllung der Abteilung wird durch interne und externe Mitarbeitende und Fachstellen gewährleistet." Welche externen Mitarbeitende, Unternehmen und Fachstellen wurden/werden zu welchen Kosten und über welche Zeitdauer beauftragt? Konnten diese Personen und Stellen sämtliche Aufgaben fristgerecht und zufriedenstellend bewältigen?
- Für die Abteilung Infrastruktur wird derzeit eine Umstrukturierung geprüft. Der Gemeinderat wird gebeten, den Stadtrat über den Fortschritt bzw. Umsetzung dieses Unterfangens zu informieren.
Begründung
Der Gemeinderat hat per Anfang 2019 den langjährigen Nidauer Bauverwalter, Ueli Trippel, freigestellt. Im Frühjahr 2019 haben sodann auch die Bausekretärin sowie eine äusserst kompetente Sachbearbeiterin ihre Stelle gekündigt. Die Abteilung Infrastruktur beschäftigt somit noch eine Sachbearbeiterin und eine Lernende. Dies lässt vermuten, dass die Probleme innerhalb der Abteilung Infrastruktur schwerwiegender sind, als bislang angenommen. Die Problematik geht offenbar weit über die Differenzen zwischen Ueli Trippel und dem Gemeinderat hinaus. Absolut zwingende Gemeindeaufgaben können unterdessen nicht mehr intern wahrgenommen werden und müssen teuer extern eingekauft werden. Eine Klärung der Sachlage durch den Gemeinderat ist nun angebracht.
Als „Sofortmassnahme" hat der Gemeinderat Reto Lindegger als interimistischen Leiter der Abteilung Infrastruktur Anfang Februar 2019 eingesetzt und mit „Management und Beratungsaufgaben" in einem Teilpensum beauftragt. Herr Lindegger ist ehemaliger Präsident des Gemeindeverbandes, neu Präsident der FDP Biel und war langjähriger Sekretär der Präsidialdirektion Biel und ist somit keineswegs als politisch unabhängiger Aushelfer mit den nötigen Fachkenntnissen im Bereich Bauverwaltung einzustufen.
Dies macht den Eindruck, als würde die Stadtpräsidentin versuchen, loyale Parteikollegen um sich zu scharen, welche den Gemeinderat keinesfalls kritisieren, anstelle seine Personalführung und Arbeitsweise kritisch zu hinterfragen und eine neutrale, sachliche Meinung zu äussern. Trotzdem ist natürlich zu hoffen, dass Herr Lindegger dazu beiträgt, dass Ruhe und Ordnung in der Abteilung Infrastruktur einkehrt, dass die Arbeiten erledigt werden und dass die offenen Stellen rasch mit kompetenten Personen besetzt werden. Daran wird er gemessen werden.
Mehrere Stadträte sind über die chaotischen Zustände in der Verwaltung zutiefst besorgt. Wir danken für eine wahrheitsgetreue und ausführliche Beantwortung der Fragen.
Antwort des Gemeinderates
Die Interpellation bietet dem Gemeinderat die Möglichkeit zu Fragen und Gerüchten im Zusammenhang mit der ausgesprochenen Kündigung des Abteilungsleiters Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat wird nachfolgend seine Überlegungen und Beschlüsse zur Organisation und Aufgabenerfüllung der Abteilung Infrastruktur als Teil der Stadtverwaltung Nidau darlegen.
Der Gemeinderat vertritt nach wie vor eine Politikkultur des Vertrauens und der gemeinsamen Suche nach Erfolgen. Mit diesen Prinzipien führt, plant und koordiniert er die Stadt. Der Gemeinderat setzt sich für vorwärts gerichtete Aktivitäten, die Vorausschau und die Koordination von Tätigkeiten ein. Dabei beschränkt er sich nicht auf statisches Verwalten, sondern versucht, lenkend und planend ein- und vorauszugreifen. Er stellt die notwendigen Instrumente bereit und setzt seine Entscheide durch die Nähe zur Stadtverwaltung zielgerichtet um. In diesem Kontext sind die Entscheide und die Haltung des Gemeinderats zu sehen.
Bei der Aufgabenerfüllung legt der Gemeinderat Wert auf schlanke und effiziente Modelle, gepaart mit einer hohen Qualität. Dabei achtet er sorgsam darauf, wer (intern oder extern) die anstehenden Aufgaben am besten und zweckmässigsten erfüllen kann. Diesem Grundsatz folgend überprüft der Gemeinderat regelmässig und namentlich bei neuen Aufgaben, ob diese Aufgaben dauernd und zuverlässig selber wahrgenommen werden sollen oder ob eine solche zweckmässigerweise durch externe Dritte erfüllt wird. Für eine Aufgabenerfüllung durch Dritte spricht, wenn eine solche nur vorübergehend ansteht und/oder vertieftes Fachwissen erfordert, so dass die „Bereitstellung“ eigenen Know-hows, also die Schaffung von Stellen, aufwändig, zeitraubend und kostenintensiv wäre.
Bei der Erteilung von Dienstleistungsaufträgen an externe Stellen stehen für den Gemeinderat obige Grundsätze im Vordergrund. Ausdrücklich keine Rolle bei der Wahl sowohl der Mitarbeitenden als auch der Externen spielen die politische Grundhaltung oder eine Parteizugehörigkeit. Dasselbe gilt für die Konfession, sexuelle Orientierung o.ä. Dies wurde in der Vergangenheit und wird in der Gegenwart und Zukunft so gehandhabt. Die Qualifikation für die Aufgabenerfüllung und hohe Sozialkompetenz sind entscheidend.
Unter dem Vorbehalt der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes legt der Gemeinderat die Situation um die Kündigung des Abteilungsleiters Infrastruktur nachfolgend dar. Zu beachten ist jedoch, dass es sich um ein hängiges Verfahren handelt.
Beantwortung der Fragen:
Frage 1:
Der Gemeinderat hat das Anstellungsverhältnis mit dem ehemaligen Nidauer Bauverwalter, Ueli Trippel, per 30. April 2019 aufgelöst. Ueli Trippel war jedoch schon seit Ende 2018 kaum mehr in seinem Büro anzutreffen. Erst am 6. Februar 2019 schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung: „So soll die Stelle der Abteilungsleitung rasch ausgeschrieben werden.“ Die Stelle des Bauverwalters wurde dann am 19. März 2019 ausgeschrieben und soll erst per 1. September 2019 neu besetzt werden. Der Gemeinderat nimmt damit bewusst in Kauf, dass die Arbeiten des Bauverwalters fast über ein Jahr nicht intern ausgeführt werden! Warum bemüht sich der Gemeinderat nicht um seine sofortige Neubesetzung der Stelle?
Der Stadtrat konnte am 24. November 2016 die ausführlichen Darlegungen des Gemeinderats zur Organisation der Abteilung Infrastruktur zur Kenntnis nehmen. Er bewilligte auf dieser Basis zwei zusätzliche Stellen für die Leitung der Fachbereiche «Bau und Raumplanung» und «Tiefbau und Umwelt». Zum besseren Verständnis ruft der Gemeinderat nachfolgend die Verwaltungsorganisation in Erinnerung.
- Die Abteilungsleitung (100 %) führt als Leiterin oder Leiter die Abteilung Infrastruktur. Sie bearbeitet komplexe Fragen zusammen mit den Bereichsleitenden des Bau- und Planungsrechts, des Hochbaus und des Tiefbaus. Im Bereich Umwelt entwickelt die Abteilungsleitung Konzepte der Energiestadt Nidau. Sie berät und unterstützt den Gemeinderat in operativen und strategischen Fragen der Abteilung. Sie übernimmt Verantwortung als Leiterin oder Leiter verschiedener Projekte.
Zum Aufgabenpaket der Abteilungsleitung gehören auch die Verantwortung für die Versorgung mit elektrischer Energie und die Fragen der Wasserversorgung.
- Die Bereichsleitung «Bau und Raumplanung» (100 %) führt das Baubewilligungsverfahren durch, prüft Baugesuche und erlässt entsprechende Verfügungen, entscheidet in dem ihr durch das übergeordnete Recht vorgegebenen Zuständigkeitsbereich über den Vollzug der baupolizeilichen Aufgaben und den Vollzug des baulichen Zivilschutzes im Rahmen der kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung oder stellt der zuständigen Stelle Antrag, entscheidet über Reklamegesuche, ist Geschäftsstelle des Fachausschusses Kernzone sowie für Altstadt- und Denkmalpflege.
Als vorgesetzte Stelle besorgt die Bereichsleitung «Bau und Raumplanung» ab Juni 2019 zusammen mit der Stadtplanung (100%) die raumplanerischen Aufgaben der Stadt Nidau. Sie erstellt Richtpläne und Konzepte zur Nutzung des Bodens, ist zuständig in Erschliessungsfragen, sowie weiteren Grundlagen zum Schutze und zur Gestaltung von Siedlung und Landschaft, ist verantwortlich für die strategischen Verkehrsfragen im Rahmen der Stadtentwicklung, führt die erforderlichen Verfahren in Planungsgeschäften, insbesondere Informations-, Mitwirkungs- und Auflageverfahren, durch, sorgt für die Dokumentation über alle Rechtsgrundlagen in ihrem Aufgabenbereich sowie für die dazu gehörenden Grundlagen und Statistiken, Modelle, Fotos, Luftbilder und dergleichen.
- Die Bereichsleitung «Tiefbau und Umwelt» (100 %) leitet operativ den Fachbereich Tiefbau und Umwelt. Sie ist verantwortlich für die Planung, den Bau und den Unterhalt des öffentlichen Raumes, den Strassenbau und –unterhalt, für das Entsorgungswesen (Abwasser, Abfall) sowie für das Vermessungswesen. Die Bereichsleiterin oder der Bereichsleiter berät den Gemeinderat und die übrigen Verwaltungsabteilungen in Belangen des Umweltschutzes, der Energie und des Labels Energiestadt und ist zuständig für Geschäfte betreffend Wärmeverbundanlagen. Zur Bewältigung der Tiefbauaufgaben ist dem Bereich Tiefbau und Umwelt der Werkhof unterstellt.
- Die Bereichsleitung «Hochbau» (100 %) projektiert, erstellt und bewirtschaftet die Liegenschaften des Verwaltungsvermögens, verwaltet das städtische Grundeigentum und bewirtschaftet die Liegenschaften des Finanzvermögens, organisiert den Hauswartdienst für die Verwaltungs- und die Schulliegenschaften, verwaltet und bewirtschaftet das Strandbad.
- Zu erwähnen ist zudem die Administration als Stabsstelle, welche der Abteilungsleitung und den Bereichsleitungen zudient und zugewiesene Aufgaben aus allen Bereichen auf Ebene qualifizierte Sachbearbeitung direkt erfüllt.
- Die Leiterinnen und Leiter führen das ihnen unterstellte Personal.
Zur Veranschaulichung das Organigramm:
Mit der Bezeichnung „Bauverwalter“ ist unter anderem die Befähigung verbunden, Baugesuche zu beurteilen und Baubewilligungen zu erteilen. Ein Bauverwalter hat den Diplomlehrgang für Bernische Bauverwalterin / Bauverwalter absolviert und die Diplomprüfung bestanden. Es ist richtig, dass in der bisherigen Organisation der Abteilungsleiter Infrastruktur Inhaber des Diploms als Bernischer Bauverwalter war. In der Zeit nach der Kündigung der Bereichsleiterin Bau auf Ende April 2019 bis Ende Mai 2019 fehlte diese Qualifikation in der Verwaltung. Dennoch konnten die anstehenden Baugesuche und Fragen des Ortsbildschutzes durch das Personal aus dem Fach- und Sachbereich Bau erledigt werden. Der Gemeinderat hat zudem umgehend bei dem lokalen Geometerbüro die Kompetenz eines Bauverwalters eingekauft. Diese externen Kosten werden den Gesuchstellenden gemäss Gebührentarif verrechnet.
Um das Klumpenrisiko auch in diesem Bereich zu minimieren hat der Gemeinderat im Nachgang zu dem Stadtratsbeschluss vom 24. November 2016 die oben dargelegte Organisation im Rahmen der Verwaltungsverordnung beschlossen. In dieser Organisation ist es vorteilhaft, wenn die Abteilungsleitung auch Inhaberin eines Bauverwalterdiploms ist und so im Rahmen des Fachaustauschs als Partner auftreten kann. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig. Diese Kompetenz muss zwingend im Bereich «Bau und Raumplanung» vorhanden sein, was der Gemeinderat mit der konsequenten Umsetzung seiner Organisation nun gewährleistet. Ab 1. Juni 2019 ist die Bereichsleitung «Bau und Raumplanung» durch eine diplomierte Bauverwalterin und Inhaberin eines CAS in Raumplanung besetzt. Die Fachkompetenz im Bereich Bauverwaltung war und ist demnach lückenlos vorhanden und es entstanden auch keine neuen Pendenzen.
Zur Besetzung ausgeschrieben ist zudem die Stelle des Fachbereichsleiters «Tiefbau und Umwelt».
Mit der interimistischen Lösung der Abteilungsleitung bleibt dem Gemeinderat genügend Zeit sich um die Besetzung der Fachstelle «Tiefbau und Umwelt» und die definitive Besetzung der Abteilungsleitung zu kümmern.
Betreffend Zeitpunkt für die Stellenbesetzung ist zu beachten, dass unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist der Stellenbewerbenden ein früherer Stellenantritt als der 1. September 2019 nicht möglich ist.
Frage 2:
Aus welchen Gründen haben die Bereichsleiterin Bau und die Sachbearbeiterin gekündigt? Gibt es einen Zusammenhang mit der Entlassung von Ueli Trippel oder mit dem Projekt Seewasser/Fernwärme?
Der Gemeinderat hat unter Frage 1 das Profil der 100% Stelle Bereichsleitung «Bau und Raumplanung» umschrieben. Die bisherige Bereichsleiterin Bau kam in ihren Abwägungen zum Schluss, dass die Stelle sowohl bezüglich der Auslastung – sie hatte ein 60% Pensum inne – wie auch der Verantwortung nicht ihren Vorstellungen entspricht. Für sie kam auch eine Interimslösung nicht in Frage.
Für die Sachbearbeiterin waren die Entlassung des Abteilungsleiters und die sich daraus ergebende Situation sehr belastend. Sie hat daraus die Konsequenzen gezogen und stellt sich in einer anderen bernischen Gemeinde neuen Herausforderungen.
Frage 3:
Wie sieht die Abwägung des Gemeinderates aus, eine langjährig angestellte Fachperson mit einem enormen Know-How in einer Phase zu entlassen, in welcher zahlreiche grosse Projekte (Westast, Schulraumplanung, Überbauung Bahnhofgebiet, div. Strassen- und Leitungssanierungen, etc.) anstehen?
Der Gemeinderat hat am 25. Januar 2019 mit Medienmittelung mitgeteilt: «Der Grund für die Vertragsauflösung sind bereits seit längerem unüberbrückbare Differenzen mit dem Abteilungsleiter. Diese betreffen dessen Auffassungen bezüglich der Erfüllung von operativen und strategischen Aufgaben sowie der damit verbundenen Kompetenzen.»
Die vom Interpellanten angesprochene Abwägung fand statt, insbesondere vor dem Hintergrund der Aufgabenerfüllung betreffend laufende und neue Grossprojekte.
Frage 4:
Der Gemeinderat wird gebeten darüber zu informieren, inwiefern durch diese Unruhen in der Verwaltung beschlossene und anstehende Geschäfte um welche Zeitdauer verzögert werden und welche sonstigen Konsequenzen für die Gemeinde resultieren.
Bereits vor der gemeinderätlichen Intervention bestanden in vielen grösseren und kleineren Projekten Verzögerungen. Dem Stadtrat ist hinlänglich bekannt, dass unter anderem die Sanierung der Mittelstrasse und die Neugestaltung des Innenhofs bei der Verwaltung nicht mit der politisch vorgegebenen Priorität verfolgt und über Jahre verzögert wurden.
Die vom Gemeinderat eingesetzte Projektgruppe Schulhausneubau hat unter der neuen operativen Leitung des Bereichsleiters «Hochbau» umgehend die Arbeiten aufgenommen und ist per 20. Juni 2019 in der Lage, dem Stadtrat den Projektierungskredit zu unterbreiten, was eigentlich bereits im vergangenen Jahr hätte geschehen müssen.
Kein Rückstand besteht beim technischen Projekt Bahnhofgebiet. Dem Stadtrat wird fristgerecht die Sanierung der Hauptkanalisationsleitung zum Entscheid unterbreitet. Die vom Bereich «Tiefbau und Umwelt» zu verantwortenden weiteren baulichen Massnahmen im Bahnhofgebiet (Trafostation, Umlegung Werkleitungen in der Strasse und beim geplanten Kreisel, Platzgestaltung, usw.) sind in Vorbereitung und werden dem Stadtrat ohne Verzögerung für das Projekt unterbreitet.
Der Gemeinderat hat nach der Entlassung des Abteilungsleiters sofort gehandelt und Prioritäten gesetzt, mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden für Nidau zu vermeiden, Projekte zügig und zielführend voranzutreiben sowie Verzögerungen möglichst zu verhindern.
Er setzte zur Begleitung der Geschäfte eine gemeinderätliche Delegation ein, bestehend aus den Ressortvorstehenden Hochbau, Tiefbau und Umwelt, Finanzen und Präsidiales. Die Delegation trifft sich wöchentlich. Zudem konnte eine sehr gute externe Lösung für die einstweilige Leitung der Abteilung gefunden werden.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es bei Umstrukturierungen zu Unzulänglichkeiten und Verzögerungen kommen kann. Der gemeinderätlichen Delegation und der Verwaltung ist es zusammen mit externer Unterstützung bisher gelungen, Geschäfte fristgerecht vorzubereiten, Pendenzen aufzuarbeiten (z.B. längst fällige Kreditabrechnungen) und das Tagesgeschäft zu bewältigen. Der Gemeinderat wird alles daran setzen, dass dies so anhält und die Aufgaben der Stadt Nidau in der gewohnt hohen Qualität erfüllt werden können.
Frage 5:
Der Gemeinderat behauptet in seiner Medienmitteilung vom 25. Januar 2019 zur Entlassung von Ueli Trippel, „es besteht kein direkter Zusammenhang" mit dem Auftrag zur Erstellung des AK-Berichts. Besteht aber ein indirekter Zusammenhang? Besteht ein Zusammenhang zum Projekt Seewasser und Fernwärme?
Der Gemeinderat hat Gerüchte dementiert, wonach die Freistellung von Ulrich Trippel eine Reaktion auf die Stadtrats-Beschlüsse vom 22. November 2018 sei und er Ulrich Trippel damit von der Untersuchung durch die Aufsichtskommission fernhalten wolle: «Es besteht kein direkter Zusammenhang mit dem Auftrag des Stadtrates vom 22. November 2018 an die Aufsichtskommission, einen Bericht über das Geschäft Seewassernutzung zu erstellen.» Der Entscheid zur Freistellung von Ulrich Trippel wurde bereits vor dem 22. November 2018 gefasst. Es besteht also weder ein direkter noch ein indirekter Zusammenhang mit dem Auftrag an die Aufsichtskommission.
Der Gemeinderat hat aber nie in Abrede gestellt, dass ein Zusammenhang mit dem Projekt Seewasser und Fernwärme besteht. Wie unter Punkt 3 erwähnt, hat der Gemeinderat mitgeteilt: «Der Grund für die Vertragsauflösung sind bereits seit längerem unüberbrückbare Differenzen mit dem Abteilungsleiter. Diese betreffen dessen Auffassungen bezüglich der Erfüllung von operativen und strategischen Aufgaben sowie der damit verbundenen Kompetenzen.» Diese Differenzen bestanden auch im Projekt Seewasser und Fernwärme. Die «unüberbrückbaren Differenzen» und «dessen Auffassungen bezüglich der Erfüllung von operativen und strategischen Aufgaben sowie der damit verbundenen Kompetenzen» akzentuierten sich beim Projekt Seewassernutzung und waren der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Frage 6:
Bei Ueli Trippel haben sich mehrere Monate Überstunden angesammelt, die er Ende 2018 begonnen hat zu kompensieren. Einerseits ist es äusserst löblich, wenn sich Angestellte der Gemeinde mit aller Kraft für Nidau einsetzen. Ist eine Ansammlung von dermassen vielen Überstunden aber überhaupt zulässig? Gibt es andere Mitarbeitende mit (zu) vielen Überstunden? Was unternimmt der Gemeinderat, um dies in Zukunft zu verhindern?
Die Stadt Nidau übernimmt für ihr Personal das Personalrecht des Kantons. Damit verbunden ist auch die Übernahme der Jahresarbeitszeit (JAZ). Damit wird der Spielraum für die Gestaltung der Arbeitszeit wesentlich ausgeweitet, Schwankungen der Arbeitsbelastung können besser aufgefangen werden. Nicht die monatliche Arbeitszeit ist massgebend. Als Betrachtungshorizont gilt das ganze Jahr.
Idealerweise sollten die Zeitkonti aller Mitarbeitenden am Jahresende ausgeglichen sein. Dies ist je nach Bereich nicht immer möglich.
Grundsätzlich dürfen Ende Jahr nicht mehr als 100 Stunden JAZ-Guthaben bestehen. Bis zu 100 Stunden können auf das nächste Jahr übertragen werden. Möglich ist ausnahmsweise, dass am Ende des Kalenderjahres ein JAZ-Saldo von mehr als 100 Stunden auf das Folgejahr übertragen wird, sofern eine verbindliche Abbauplanung und eine Bewilligung des Gemeinderats vorliegen. Ohne Bewilligung verfällt der Anteil des Guthabens über 100 Stunden entschädigungslos.
Die Philosophie der JAZ wird mit dem Langzeitkonto (LZK) um eine Perspektive erweitert. Dieses bietet die Möglichkeit, nicht bezogene Ferienguthaben und allfällige Treueprämien auf ein Konto zu übertragen (maximal 50 Tage), um diese zu einem späteren Zeitpunkt in grösseren Blöcken zu beziehen.
Der Gemeinderat hat mit Ulrich Trippel für 2017 und 2018 in zwei Schritten den Abbau der übermässigen Jahresarbeitszeit- und Langzeitkontosaldi bereinigt.
Heute bewegen sich die Arbeitszeitsaldi aller Mitarbeitenden im gesetzlichen Rahmen.
Frage 7:
Ueli Trippel hat seine Entlassung mit einer Beschwerde beim Regierungsstatthalter angefochten. Der Gemeinderat wird gebeten nach Abschluss des Verfahrens darüber Auskunft zu geben, ob die Entlassung rechtens war und ob die Vorwürfe an Ueli Trippel bestätigt wurden und welche Kosten für die Gemeinde entstanden sind.
Der Gemeinderat wird nach Abschluss des Verfahrens in angemessener Weise und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes informieren.
Frage 8:
Zum interimistisch eingesetzten Abteilungsleiter Reto Lindegger: Was ist seine exakte Aufgabe, was sind seine Kompetenzen und Aufgrund welcher beruflichen Fähigkeiten und zu welchen Kosten wurde Herr Lindegger als Jurist ausgewählt?
Der interimistische Leiter der Abteilung Infrastruktur gewährleistet das Funktionieren des Tagesgeschäfts einerseits und die Bearbeitung der laufenden Projekte andererseits. Er sorgt dafür, dass Termine eingehalten und die notwendigen Beschlüsse der zuständigen Organe eingeholt werden.
In der Person von Reto Lindegger konnte eine ausgewiesene Persönlichkeit für diese Aufgabe im Mandatsverhältnis gewonnen werden. Herr Lindegger, lic. phil. I. und BLaw, war sechs Jahre Direktionssekretär (Stabschef) der Präsidialdirektion der Stadt Biel, wo auch die Stadtplanung und das Baubewilligungsverfahren angesiedelt sind, und vier Jahre Direktor des Schweizerischen Gemeindeverbands bevor er als selbständiger Berater in eine Bieler Kanzlei eintrat. Seit 2011 unterrichtet er zudem als nebenamtlicher Dozent im Lehrgang Fachausweis als Bernische Gemeindefachfrau / Gemeindefachmann.
Die monatlichen Kosten für die Erfüllung des obigen Aufgabenpakets sind schwankend. Sie bewegen sich durchschnittlich um die CHF 7‘500.00.
Frage 9:
Wie gedenkt der Gemeinderat den entstandenen Imageschaden, insbesondere als Arbeitgeberin, zu beheben sowie den Know-How-Verlust zu kompensieren?
Der Gemeinderat hat keine Anhaltspunkte, welche darauf hindeuten, dass der Stadt Nidau mit der Entlassung des Abteilungsleiters Infrastruktur ein Imageschaden entstanden wäre. Im Gegenteil; das Rekrutierungsverfahren läuft entsprechend den Vorstellungen des Gemeinderats und das Interesse an dieser und anderen offenen Stellen belegt, dass die Stadt Nidau nichts an ihrer Attraktivität als ausgezeichnete Arbeitgeberin eingebüsst hat.
Es ist geplant, zusammen mit der Aufsichtskommission noch in diesem Jahr eine neutrale Personalbefragung durchzuführen. Diese Befragung wird nebst anderem auch Aufschluss über die Zufriedenheit des Personals mit der Arbeitgeberin „Stadt Nidau“ geben.
Wie bereits erwähnt, ist der Gemeinderat bestrebt die künftige Organisation so auszugestalten, dass sie auch tragfähig ist, wenn einzelne Mitarbeitende aus- oder wegfallen. Mit der vom Gemeinderat eingeleiteten Klärung der fachlichen Zuständigkeiten für die Aufgabenerfüllung sowie mit fachübergreifenden und qualitätssichernden Zusammenarbeitsformen wird das Wissen vernetzt und gesichert.
Frage 10:
Der Gemeinderat schreibt in seiner Mitteilung vom 25. Januar 2019: „Die Aufgabenerfüllung der Abteilung wird durch interne und externe Mitarbeitende und Fachstellen gewährleistet." Welche externen Mitarbeitende, Unternehmen und Fachstellen wurden/werden zu welchen Kosten und über welche Zeitdauer beauftragt? Konnten diese Personen und Stellen sämtliche Aufgaben fristgerecht und zufriedenstellend bewältigen?
Die Zentralen Dienste unterstützen die Abteilung Infrastruktur in der Administration und dem Schalterbereich. Die Finanzabteilung hat die Beratung und operative Tätigkeiten in finanztechnischen und personellen Fragen verstärkt. Der Stadtverwalter sorgt für die Koordination und den Informationsfluss.
Zusätzlich zu der interimistischen Abteilungsleitung hat der Gemeinderat die Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port (CHF 140.— / Std.) mit der Betriebsführung der Elektrizitätsversorgung Nidau beauftragt. Der gemeinderätliche Auftrag ist bis Ende Jahr befristet. Eine Verlängerung bis Ende 2020 wird dem Stadtrat zum Entscheid unterbreitet. Die vorübergehende Übertragung hat sich als sehr gute Lösung herausgestellt. Der Leiter der Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port arbeitet eng mit der langjährigen Nidauer Partnerin Youtility AG zusammen und konnte bereits wichtige Pendenzen aufarbeiten und erledigen.
Das Geoplanteam Nidau unterstützt, wie bereits erwähnt, die Bauverwaltung. Die entstehenden Kosten (Ansätze gemäss Gebührentarif Nidau) werden nach dem Verursacherprinzip den Gesuchstellenden verrechnet. Auch diese Lösung hat sich als sehr schlank und effizient erwiesen. Die Qualität der Arbeit ist ausgezeichnet.
Bei der projektbezogenen Aufgabenbewältigung werden die externen Fachexperten gemäss gängiger Praxis gezielt beigezogen. Zudem wurde die längst fällige Projektierung der Sanierung „Schiessanlage Spärs“ in Port der Bauverwaltung Port übertragen. Damit kann sich der Bereichsleiter «Hochbau» im Rahmen seines 80% Pensums schwergewichtig um den wichtigen Schulhausneubau kümmern.
Frage 11:
Für die Abteilung Infrastruktur wird derzeit eine Umstrukturierung geprüft. Der Gemeinderat wird gebeten, den Stadtrat über den Fortschritt bzw. Umsetzung dieses Unterfangens zu informieren.
Der Gemeinderat setzt derzeit die dem Stadtrat am 24. November 2016 skizzierte Organisation um. Er wird den Stadtrat und die Öffentlichkeit laufend über die Fortschritte informieren.
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I 126 Chaos in und Exodus aus der Infrastrukturabteilung | 22.03.2019 |