Interpellation: Förderabgabe auf Stromtarif
Vorstossart: | Interpellation |
Vorstoss-Nr.: | I 149 |
Richtlinienmotion: | -- |
Behandlung im Stadtrat: | |
Eingereicht am: | 03.06.2024 |
Eingereicht von: | Monika Stampfli (GLP) |
Mitunterzeichnende: |
-- |
Beschluss Gemeinderat: | |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 8.9 |
Ressort: | Tiefbau und Umwelt |
Antrag Gemeinderat: | Geht an den Stadtrat |
Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, die finanziellen und politischen Risiken aufzuzeigen, welche mit einer Weiterführung der Förderabgabe auf dem Stromtarif einhergeht.
Begründung
Anfang April 2024 hat das Berner Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die «Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz» (RSFE) der Stadt Thun gutgeheissen. Die Förderabgabe der Stadt Nidau ist analog dieser Spezialfinanzierung konzipiert und demnach auch als potenziell illegal einzustufen. Die Abgabe in Thun wurde vor der Einführung gestoppt. Bei einer laufenden Abgabe besteht das Risiko, dass bei einer gutgeheissenen Klage die Abgaben der vergangenen Jahre zurückgezahlt werden müssen. Auch besteht ein gewisses Reputationsrisiko, da die Stadt Nidau ggf. über Jahre eine illegale Abgabe eingezogen hat.
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Interpellation Förderabgabe auf Stromtarif | 21.06.2024 |