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Gemeindewahlen

Gemeindewahlen 2025

Gemäss Art. 33 der Stadtordnung und Art. 32 des Reglements über Gemeindeabstimmungen und -wahlen wird auf den 28. September 2025 die Wahl angeordnet

  • von 30 Mitgliedern des Stadtrates (nach Proporzsystem)
  • von 6 Mitgliedern des Gemeinderates (nach Proporzsystem)
  • von einer Stadtpräsidentin / einem Stadtpräsidenten (nach Majorzsystem)

alle für eine vierjährige Amtsdauer, d.h. vom 1. Januar 2026 bis am 31. Dezember 2029.

Die Wahlvorschläge (Listen) sind bis spätestens am Montag, 14. Juli 2025 bei der Stadtkanzlei Nidau einzureichen. Gestützt auf Art. 33 des Reglements über Gemeindeabstimmungen und -wahlen gilt:

  • Für die Wahl des Stadtrates und des Gemeinderates sind getrennte Wahlvorschläge (Listen) einzureichen.
  • Die Listen müssen zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine geeignete Bezeichnung ihres Ursprungs (Partei oder Wählergruppe) sowie die Unterschriften von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten enthalten.
  • Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der Unterzeichner / Unterzeichnerinnen und der Kandidaten / Kandidatinnen enthalten.
  • Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu vergeben sind, und der gleiche Name darf auf der gleichen Liste nicht mehr als zweimal aufgeführt werden.
  • Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter kann für die gleiche Wahl nicht mehr als einen Vorschlag unterzeichnen. Die Unterschrift kann nach dem Einreichen des Wahlvorschlages nicht mehr zurückgezogen werden. Wurden mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so gilt die Unterschrift nur auf demjenigen, der zuerst eingereicht worden ist.
  • Jede Partei oder Wählergruppe hat das Recht, auf den Wahlvorschlägen für den Stadtrat und den Gemeinderat die gleichen Kandidatinnen oder Kandidaten aufzustellen. Wird eine Kandidatin oder ein Kandidat in beide Behörden gewählt, so gilt das Gemeinderatsmandat als angenommen.
  • Die Erstunterzeichnerin oder der Erstunterzeichner des Wahlvorschlages gilt als Vertretung der Unterzeichnenden, Die oder der zweite als Stellvertretung. Die Vertretung oder bei Verhinderung die Stellvertretung sind berechtigt und verpflichtet, die zur Beseitigung von Anständen erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben.

Zwei oder mehr Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden. Die schriftliche Erklärung einer Listenverbindung kann bis spätestens am Montag, 21. Juli 2025, bei der Stadtkanzlei Nidau abgegeben werden.

Die bereinigten Wahlvorschläge (Listen) werden nach der Reihenfolge ihres Einganges bei der Stadtkanzlei mit Ordnungsnummern versehen.

Die Stadtkanzlei veröffentlicht die bereinigten Listen sowie allfällige Listenverbindungen spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag.

Es wird auf die Bestimmungen des Reglements über Gemeindeabstimmungen und
-wahlen der Stadt Nidau
verwiesen. 

 

Gemeindewahlen 2021

Am 26. September 2021 haben die Nidauer Stimmberechtigten das Stadtpräsidium, den Gemeinderat und den Stadtrat für die Legislaturperiode 2022 bis 2025 gewählt.

 

Ergebnisse Wahl Stadtpräsidium

Bei einer Wahlbeteiligung von 50,98% wurde folgende Anzahl Stimmen erreicht:

Hess Sandra (FDP): 625
Egger Tobias (SP): 513
Cattaruzza Beat (GLP): 341
Lutz Roland (SVP): 236

 

Stadtpräsidium zweiter Wahlgang

Keiner der Kandidaten konnte das absolute Mehr von 858 Stimmen erreichen. Somit ist für das Stadtpräsidium ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser wurde vom Gemeinderat am 31. Oktober 2021 angeordnet. Nach Artikel 56 Absatz 4 des Reglements über Gemeindeabstimmungen und -wahlen bleiben im zweiten Wahlgang höchstens zwei Kandidaten in der Wahl und zwar diejenigen, welche im ersten Wahlgang die meisten
Stimmen erhalten haben. Dies sind Sandra Hess und Tobias Egger.

Ergebnisse Gemeinderat und Stadtrat

Hier finden Sie die detaillierten Resultate der Gemeinderatswahlen sowie sämtliche Ergebnisse der Stadtratswahlen.

 

Hier finden Sie das Reglement über Gemeindeabstimmungen und -wahlen

 

 

Weitere Informationen.

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