Gemeindewahlen
Gemeindewahlen 2025
Gemäss Art. 33 der Stadtordnung und Art. 32 des Reglements über Gemeindeabstimmungen und -wahlen wird auf den 28. September 2025 die Wahl angeordnet
- von 30 Mitgliedern des Stadtrates (nach Proporzsystem)
- von 6 Mitgliedern des Gemeinderates (nach Proporzsystem)
- von einer Stadtpräsidentin / einem Stadtpräsidenten (nach Majorzsystem)
alle für eine vierjährige Amtsdauer, d.h. vom 1. Januar 2026 bis am 31. Dezember 2029.
Die Wahlvorschläge (Listen) sind bis spätestens am Montag, 14. Juli 2025 bei der Stadtkanzlei Nidau einzureichen. Gestützt auf Art. 33 des Reglements über Gemeindeabstimmungen und -wahlen gilt:
- Für die Wahl des Stadtrates und des Gemeinderates sind getrennte Wahlvorschläge (Listen) einzureichen.
- Die Listen müssen zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine geeignete Bezeichnung ihres Ursprungs (Partei oder Wählergruppe) sowie die Unterschriften von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten enthalten.
- Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der Unterzeichner / Unterzeichnerinnen und der Kandidaten / Kandidatinnen enthalten.
- Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu vergeben sind, und der gleiche Name darf auf der gleichen Liste nicht mehr als zweimal aufgeführt werden.
- Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter kann für die gleiche Wahl nicht mehr als einen Vorschlag unterzeichnen. Die Unterschrift kann nach dem Einreichen des Wahlvorschlages nicht mehr zurückgezogen werden. Wurden mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so gilt die Unterschrift nur auf demjenigen, der zuerst eingereicht worden ist.
- Jede Partei oder Wählergruppe hat das Recht, auf den Wahlvorschlägen für den Stadtrat und den Gemeinderat die gleichen Kandidatinnen oder Kandidaten aufzustellen. Wird eine Kandidatin oder ein Kandidat in beide Behörden gewählt, so gilt das Gemeinderatsmandat als angenommen.
- Die Erstunterzeichnerin oder der Erstunterzeichner des Wahlvorschlages gilt als Vertretung der Unterzeichnenden, Die oder der zweite als Stellvertretung. Die Vertretung oder bei Verhinderung die Stellvertretung sind berechtigt und verpflichtet, die zur Beseitigung von Anständen erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben.
Zwei oder mehr Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden. Die schriftliche Erklärung einer Listenverbindung kann bis spätestens am Montag, 21. Juli 2025, bei der Stadtkanzlei Nidau abgegeben werden.
Die bereinigten Wahlvorschläge (Listen) werden nach der Reihenfolge ihres Einganges bei der Stadtkanzlei mit Ordnungsnummern versehen.
Die Stadtkanzlei veröffentlicht die bereinigten Listen sowie allfällige Listenverbindungen spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag.
Es wird auf die Bestimmungen des Reglements über Gemeindeabstimmungen und
-wahlen der Stadt Nidau verwiesen.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Gemeindewahlen vom 28. September 2025 Informationen und Termine | 19.02.2025 | |
Terminplan Gemeindewahlen 2025 | 18.02.2025 |
Gemeindewahlen 2021
Ergebnisse Wahl Stadtpräsidium
Bei einer Wahlbeteiligung von 50,98% wurde folgende Anzahl Stimmen erreicht:
Stadtpräsidium zweiter Wahlgang
Ergebnisse Gemeinderat und Stadtrat
Hier finden Sie die detaillierten Resultate der Gemeinderatswahlen sowie sämtliche Ergebnisse der Stadtratswahlen.
Hier finden Sie das Reglement über Gemeindeabstimmungen und -wahlen