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Zweite öffentliche Mitwirkung für das Bahnhofgebiet

07.08.2024

Die Bevölkerung von Nidau kann sich im Rahmen einer 2. Mitwirkung erneut zur Planung und Arealentwicklung des Bahnhofgebietes äussern. Von Montag, 12. August 2024 bis Freitag, 20. September 2024 liegen die Unterlagen zur überarbeiteten „Zone mit Planungspflicht Nr. 5 Bahnhofgebiet“ öffentlich auf. Die Unterlagen können online unter www.nidau.ch/bahnhof heruntergeladen werden.

Der Nidauer Gemeinderat hat die diversen Rückmeldungen und Kritikpunkte aus der Bevölkerung und aus Fachkreisen im Rahmen der 1. Mitwirkung aufgenommen und schlägt nun ein zweistufiges Vorgehen vor. In einem ersten Schritt kann sich die Bevölkerung im Rahmen der 2. öffentlichen Mitwirkung zur generalisierten Planungsvorlage äussern. Diese „Rahmenplanung“ legt in der „Zone mit Planungspflicht Nr. 5 Bahnhofgebiet“ die Spielregeln im Grundsatz fest und definiert Bauhöhe und mögliche Nutzungen.

In einem zweiten Schritt, nach der Genehmigung der ZPP, ist vorgesehen, ein qualitätssicherndes Verfahren zur Ermittlung des städtebaulichen Konzepts wie auch zur architektonischen und gestalterischen Ausgestaltung des Bauvorhabens durchzuführen.

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