Zahlreiche Keller wieder ohne Wasser
Der Bielersee sinkt weiter und wird laut Prognosen die Hochwassergrenze unterschreiten. Wegen der am Wochenende angekündigten Gewitter verfolgen die regionalen Führungsorgane aufmerksam die Entwicklung. Seit Mittwoch sind Feuerwehr und Zivilschutz mit dem Auspumpen von Kellern, Tiefgaragen und Unterführungen beschäftigt. Die Schifffahrt auf dem Bielersee und auf dem Nidau-Bürenkanal bleibt auch am Wochenende und bis auf Weiteres verboten.
Der Bielersee sinkt voraussichtlich bis Samstag unter die Hochwassergrenze von 430,35 m ü. M. und gelangt in die Gefahrenstufe 3. Der Abfluss aus dem Bielersee konnte aufgrund der Ausnahmeregelung mit maximal 750 m³/s hoch gehalten werden. Die Stadt Biel hat den Kanton Bern um eine Erhöhung der Abflussmenge ersucht. Aufgrund kantonaler Abkommen und begrenzter Kapazitäten des Nidau-Bürenkanals kann die maximale Abflussmenge von 750 m³/s nicht überschritten werden. Dazu sei auf die gemeinsame Medienmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion und der Stadt Biel vom 23. Juli 2021 verwiesen.
Mit Aufmerksamkeit verfolgen die regionalen Führungsorgane die Wetterentwicklung der kommenden Tage. Da der Bielersee rund ein Viertel der Fläche der Schweiz entwässert, können auch Gewitter und Niederschläge im Berner Oberland und in den Freiburger Alpen Auswirkungen haben. Ein Wiederanstieg der Bielersees ist schwierig zu prognostizieren. Aufgrund von Berechnungen des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern könnte ein Wiederanstieg des Bielersees zwischen 5 bis 25 cm je nach Niederschlagsmenge möglich werden. Dies könnte dann auch ein Überschreiten der Hochwassergrenze zur Folge haben.
Die Schifffahrt bleibt auf dem Bielersee und dem Nidau-Büren-Kanal, bzw. der Aare bis Solothurn und der alten Zihl bis auf Weiteres verboten. Im Nidau-Bürenkanal bleibt auch das Baden wegen der grossen Abflussmenge und hohen Fliessgeschwindigkeit verboten. Hingegen haben die Regierungsstatthalterämter das Verbot für Baden und Schifffahrt zwischen Thunersee und Bielersee ab Samstag 24.07.2021 aufgehoben. Auskunft zu Schifffahrt- und Badeverboten erteilen die örtlich zuständigen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter.
Für den Bielersee gilt kein Badeverbot. Aber die regionalen Führungsorgane raten vom Baden ab und rufen zur Eigenverantwortung auf. Im See finden sich nach wie vor Rückstände vom Hochwaser und örtlich kann es zu Verunreinigungen des Seewassers durch Fäkalien und Tierkadaver kommen. Auch befindet sich sehr viel Schwemmholz in den Uferbereichen. Es gab schon appetitlichere Badezeiten.
Da sich der Grundwasserpegel abgesenkt hat, konnte die Feuerwehr bereits am Mittwoch in den betroffenen Quartieren mit dem Abpumpen von Wasser aus Tiefgaragen und Kellern beginnen. Bis heute Mittag wurden mehr als die Hälfte der 100 gemeldeten Liegenschaften im Einsatzbereich von Feuerwehr und Zivilschutz der Region Biel vom Wasser befreit.
Wer aus der Bevölkerung bei Hochwasser rasch und direkt informiert werden möchte, kann beim Kanton Bern kostenlos die SMS-Benachrichtigung mit Hochwasserinformationen für den Bielersee bestellen.
Hochwasserinformation - SMS Service (Die Direktion) Direktion für Inneres und Justiz - Kanton Bern
Das RFO Biel/Bienne Regio hat eine Liste der häufigsten Fragen (FAQ Hochwasser) auf der Homepage der Stadt Biel aufgeschaltet.
Bevölkerungsschutz Biel – Nr. 118 für alle Fälle – Stadt Biel (biel-bienne.ch)
Für Fragen der Bevölkerung sind die Info-Hotlines zu den angegebenen Zeiten auch am Wochenende besetzt:
Info-Hotline RFO Biel/Bienne Regio für die Gemeinden Biel, Nidau, Leubringen, Twann-Tüscherz, Ligerz, Ipsach: 032 326 22 53 (08.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00)