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Westast der A5

28.03.2017

Die Städte Biel und Nidau werden das Ausführungsprojekt für den Westast der A5 sehr aufmerksam prüfen


Das Projekt für den Westast der A5 wird ab dem Zeitpunkt seiner öffentlichen Auflage durch die Städte Biel und Nidau aufmerksam geprüft. Der Eingliederung in das städtische Gefüge und dem Ablauf der Bauarbeiten wird dabei besonderes Augenmerk gewidmet. Bei Bedarf werden Einsprachen erhoben. Ziel ist, dass der Bau des Westasts auf bestmögliche Weise umgesetzt werden kann. Die von den Städten Biel und Nidau unterstützte Westumfahrung ist nach wie vor ein ausschlaggebendes Element, um den motorisierten Verkehr aus den Wohnquartieren auszulagern und bestimmte Flächen aufzuwerten.


Der Kanton Bern wird das Ausführungsprojekt für den Westast der A5 in Kürze öffentlich
auflegen. Für die Städte Biel und Nidau soll durch die Umfahrungsautobahn - in Verbindung
mit verkehrlich flankierenden Massnahmen - der regionale Verkehr gebündelt und
weitgehend unterirdisch auf einer Hauptachse durch die Agglomeration geleitet werden.
So werden die Quartierstrassen zugunsten anderer Mobilitätsarten entlastet und eine bessere Lebens- und Wohnqualität kann erreicht werden. In den direkt vom Bau des Westasts betroffenen Bereichen kann das Projekt auch als Chance wahrgenommen werden, dank der von den Städten Biel und Nidau eingeforderten und durchgeführten Begleitplanung die qualitativ hochstehende Stadtentwicklung voranzutreiben und die Beziehungen zwischen der Stadt und dem See sowie zwischen Biel und seinen Nachbargemeinden - einer Agglomeration mit mehr als 100'000 Bewohnerinnen und Bewohnern - neu zu definieren.


Damit diese Chancen auch wahrgenommen werden können, muss das Projekt maximal
optimiert werden. Die Städte Biel und Nidau haben daher die erforderlichen Massnahmen getroffen, um das Ausführungsprojekt während der 30 Tage des öffentlichen Planauflageverfahrens vom 18. April bis 23. Mai 2017 detailliert prüfen zu können. Einerseits muss die Eingliederung der A5 in das städtische Gefüge sichergestellt sein und die Quartiere, welche von der Anfang des Jahres der Bevölkerung vorgestellten städtebaulichen Begleitplanung betroffen sind, müssen eine Aufwertung erfahren. Andererseits wird der Bauphase besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Hier werden insbesondere die Etappierung der Bauarbeiten, die für die Einrichtung der Baustellen benötigten Flächen, die erforderlichen Umleitungen des motorisierten Verkehrs, des öffentlichen Verkehrs, der Kanalisationen usw. geprüft. Es geht darum, zu erreichen, dass die Bauarbeiten das Leben der Bieler und Nidauer
Bevölkerung nicht unverhältnismässig belasten.

Bei Bedarf und wie gesetzlich vorgesehen werden die Städte Biel und Nidau am Ende dieses Prüfverfahrens ihre Rechte und Interessen im Rahmen einer Einsprache geltend machen.

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