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Verkehrsmassnahme

25.10.2021

Aufhebung von vier öffentlichen Parkplätzen der Blauen Zone am Hechtenweg.

Der Gemeinderat der Stadt Nidau verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:

 

Aufhebung von vier öffentlichen Parkplätzen der Blauen Zone am Hechtenweg.

 

Grund der Massnahme:

Sicherstellen der Zufahrt zur Entsorgungsstelle inkl. Wendemöglichkeit für die Müllabfuhr.

Mit der Aufhebung der Parkfelder können zudem die Sichtweiten eingehalten werden. Dies gewährleistet insbesondere für Fahrradfahrerinnen und -fahrer die Verkehrssicherheit, da die Zufahrt von Fahrradfahrerinnen und -fahrern genutzt wird. Die betroffenen Parkfelder sind bereits seit der Fertigstellung der Überbauung weitgehend gesperrt und können nicht mehr benutzt werden.

 

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers enthalten.

Weitere Informationen.

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