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Stadtratsbeschlüsse vom 21. September 2023

22.09.2023

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats von Nidau

3. Sitzung vom Donnerstag, 21. September 2023, 19.00 Uhr in der Aula Schulhaus Weidteile, Nidau

 

Anwesend: 27 Mitglieder

Stadtratspräsidentin: Pauli Pauline (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Dörig Stefan, Cura Sacha

Mitglieder: Aellig Jessica, Baumann Markus, Blösch Paul, Dancet René, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Hafner Lukas, Induni Paolo, Kallen Noemi, Kobel Rahel, Ledermann Philipp, Liechti Hugo, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Meier Christoph, Münger Tamara, Oehme Marlene, Schwab Martin, Soder Tobias, Spycher Thomas, Stampfli Monika, Von Aesch Dominik, Weibel Daniel, Zahnd François

Entschuldigt: Meier Svenja, Peter Luzius, Rubin Michael

Vertretung des Gemeinderates

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Egger Tobias, Cattaruzza Beat, Evard Amélie, Friedli Sandra, Lutz Roland, Schweizer Joel

 

Beschlüsse des Stadtrates

 

1. Protokoll Nr. 2. vom 15. Juni 2023 – Genehmigung

Der Stadtrat beschliesst einstimmig bei einer Enthaltung:

  1. Das Protokoll der 2. Sitzung vom 15. Juni 2023 wird genehmigt.

 

2. Geschäftsordnung Stadtrat – Totalrevision

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 17 Ja / 6 Nein / 4 Enthaltungen gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Die neue Geschäftsordnung gemäss beiliegendem Entwurf wird genehmigt. Soweit mit der neuen Geschäftsordnung die bisherigen Kommissionsreglemente aufgehoben werden, unterliegt der Beschluss des Stadtrats dem fakultativen Referendum.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtkanzlei, den Beschluss gemäss Artikel 103 der Geschäftsordnung im amtlichen Publikationsorgan bekanntzumachen.
  3. Die Motion M 206 Revision der Geschäftsordnung des Stadtrates (SR 151.1) wird einstimmig abgeschrieben.
  4. Die Motion M 200 Einführung eines Livestreams für Stadtratssitzungen wird einstimmig abgeschrieben.

 

3. Finanzstrategie - Kenntnisnahme

Der Stadtrat beschliesst gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe b der Stadtordnung:

  1.  Die Finanzstrategie der Stadt Nidau wird zur Kenntnis genommen.

 

4. Prüfung Rechtsformänderung Elektrizitätsversorgung Nidau - Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 21 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Die Prüfung einer Rechtsformänderung der Elektrizitätsversorgung Nidau wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit von 138 500 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

5. M 204 «CHF 46'600.-: ist das zu teuer für 25% der Bevölkerung in Nidau?»– Fristverlängerung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Art. 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Für die Motion 204 wird in Bezug auf das Anliegen einer zweisprachigen Struktur der Website der Stadt Nidau eine Fristverlängerung bis Ende 2025 gewährt.

 

6. P 232 Städtepartnerschaft mit der Ukraine

Ablehnung mit 9 Nein / 6 Ja / 12 Enthaltungen.

 

7. P 233 Wie zugänglich ist Nidau?

Einstimmige Annahme.

Die gleichzeitige Abschreibung wird mit 7 Ja / 20 Nein verworfen.

 

8. P 234 Ernährung der Zukunft

Annahme und gleichzeitige Abschreibung mit 24 Ja / 3 Nein.

 

9. I 142 Sichere Energieversorgung und Beschaffungsstrategie

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.

 

10. I 143 Situation der Nidauer Schulen bezüglich Lehrkräftemangel und Stellenbesetzung

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.

 

11. Einfache Anfrage – Schliessung Kita Unterer Kanalweg auf 31. Juli 2024

Die Antwort wird gestützt auf Artikel 37 der Geschäftsordnung des Stadtrates zur Kenntnis genommen.

Weitere Informationen.

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