Stadtratsbeschlüsse vom 17. November 2022
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats von Nidau
5. Sitzung vom Donnerstag, 17. November 2022, 19.00 Uhr in der Sporthalle Burgerbeunden, Nidau.
Anwesend: 30 Mitglieder
Stadtratspräsidentin: Kallen Noemi (Vorsitz)
Stadtratsbüro: Pauli Pauline, Dörig Stefan, Meier Svenja, Stucki-Steiner Carine
Mitglieder: Aellig Jessica, Baumann Markus, Blösch Paul, Bongard Bettina, Cura Sacha, Dancet René, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Hafner Lukas, Kobel Rahel, Ledermann Philipp, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Meier Christoph, Münger Tamara, Oehme Marlene, Peter Luzius, Rubin Michael, Schwab Martin, Soder Tobias, Spycher Thomas, Stampfli Monika, Von Aesch Dominik, Weibel Daniel, Zahnd François
Abwesend: -
Vertretung des Gemeinderates
Stadtpräsidentin: Hess Sandra
Mitglieder: Egger Tobias, Cattaruzza Beat, Evard Amélie, Friedli Sandra, Lutz Roland, Schweizer Joel
Abwesend: -
Beschlüsse des Stadtrates
1. Protokoll der 4. Sitzung vom 15. September 2022 - Genehmigung
Der Stadtrat beschliesst einstimmig:
- Das Protokoll der 4. Sitzung vom 15. September 2022 wird genehmigt.
2. Ratsbüro für das Jahr 2023 – Wahlen
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a, b und c der Stadtordnung und Artikel 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates von Nidau:
- Für die Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis am 31. Dezember 2023 wird das Büro des Stadtrates wie folgt gewählt:
- Stadtratspräsidium: Pauli Pauline, PRR
- 1. Vizepräsidium des Stadtrates: Dörig Stefan, GLP
- 2. Vizepräsidium des Stadtrates: Rubin Michael, Grüne
- Stimmenzählerin: Meier Svenja, SVP
- Stimmenzähler: Cura Sacha, SP
3. Aufsichtskommission – Ersatzwahl
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe d der Stadtordnung bzw. Artikel 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates:
- Als Mitglied der Aufsichtskommission für die Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 wird gewählt: Liechti Hugo, SP
- Als Vizepräsidium der Aufsichtskommission für die Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wird gewählt: Dancet René, GLP
4. Geschäftsprüfungskommission – Ersatzwahl
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Stadtordnung bzw. Artikel 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates:
- Als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für die Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 wird gewählt: wird gewählt: Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, SP
5. Budget 2023 – Genehmigung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 22 Ja / 8 Nein gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Reglements über die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen:
- Die Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2023 wird auf 10.5% des einfachen Steuerbetrages festgesetzt.
- Die Ersatzabgabe beträgt mindestens 40 Franken und darf den vom kantonalen Recht festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 22 Ja / 8 Nein gestützt auf Artikel 55 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 5 777 799.95 (Allgemeiner Haushalt: Fr. 5 483 917.95; Spezialfinanzierungen: 293 882 Franken) abschliessende Budget für das Jahr 2023 wird genehmigt.
- Im Jahre 2023 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:
- Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen Einheitsansätze.
- Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
6. Finanzplan 2022 – 2027 – Kenntnisnahme
- Der Stadtrat von Nidau nimmt gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Stadtordnung den Finanzplan 2022 – 2027 zur Kenntnis.
7. Gemeindeinitiative «Kulturelle und soziale Zwischennutzungen auf dem ehemaligen Expo-Areal» (Zwischennutzungsinitiative)
Der Stadtrat beschliesst mit 25 Ja / 5 Nein gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 der Stadtordnung:
- Der Stadtrat stimmt der Gemeindeinitiative «Kulturelle und soziale Zwischennutzungen auf dem ehemaligen Expo-Areal» (Zwischennutzungsinitiative) zu.
- Der Stadtrat beauftragt den Gemeinderat, ihm bis Mitte 2024 den Entwurf für das mit der Initiative verlangte Reglement zu unterbreiten.
8. Finanzvermögen: Fernwärmeanschluss, Dr. Schneider-Strasse 92 – Finanzanlage
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Das Projekt Fernwärmeanschluss Dr. Schneider-Strasse 92 wird genehmigt und dafür die Finanzanlage von 150 000.00 Franken bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
9. Schulraumplanung – Studienauftrag Gesamtsanierung Schulanlage Weidteile – Planungskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Das Projekt Studienauftrag Gesamtsanierung Schulanlage Weidteile wird genehmigt und dafür ein Planungskredit für die Phasen 1 bis 4 von 395 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
10. Schulraumplanung – Umnutzung Schulküche zu Kindergarten Schulanlage Weidteile – Investitionskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 19 Ja / 8 Nein / 3 Enthaltungen gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Das Projekt Umnutzung Schulküche zu Kindergarten Schulanlage Weidteile wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 175 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
11. Sanierung Transformatorenstation Mittelstrasse – Investitionskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Das Projekt Sanierung Trafostation Mittelstrasse wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 214°000 Franken bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
12. Sanierung Transformatorenstation Zentrum – Investitionskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Das Projekt Sanierung TS Zentrum wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 214 500 Franken bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
13. M 213 Mise en place d’un radar indicateur de vitesse DSD fixe à la Dr. Schneider-Strasse
Annahme als Richtlinienmotion mit 29 Ja/1 Enthaltung
14. M 214 Die Energiestadt Nidau unterstützt die Seewasserwärme
Einstimmige Annahme und gleichzeitig Abschreibung
15. P 228 Nachhaltiges Nidau & Gold Energiestadt-Label
Annahme und gleichzeitige Abschreibung mit 27 Ja / 3 Nein
16. I 139 Quelles mesures concrètes pour assurer le respect du « Service à domicile » dans le quartier de Nidau West ?
Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.
17. I 140 Interpellation zum Altersleitbild
Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.
18. I 141 Mögliche Energiemangellage im kommenden Winter in Nidau
Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.
19. Einfache Anfrage - Stromausfall und Strassenbeleuchtung Beundenquartier
Die Antwort wird gestützt auf Artikel 37 der Geschäftsordnung des Stadtrates zur Kenntnis genommen.