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Stadtratsbeschlüsse vom 16. Juni 2022

16.06.2022

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats von Nidau

3. Sitzung vom Donnerstag, 16. Juni 2022, 18.30 Uhr in der Sporthalle Burgerbeunden, Nidau

Anwesend: 28 Mitglieder

Stadtratspräsidentin: Kallen Noemi (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Pauli Pauline, Dörig Stefan, Stucki-Steiner Carine

Mitglieder: Aellig Jessica, Baumann Markus, Blösch Paul, Bongard Bettina, Cura Sacha, Dancet René, Fischer Martin, Kobel Rahel, Gabathuler Leander, Hafner Lukas, Ledermann Philipp, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Meier Christoph, Münger Tamara, Oehme Marlene, Peter Luzius, Schwab Martin, Soder Tobias, Spycher Thomas, Von Aesch Dominik, Weibel Daniel, Zahnd François

Abwesend: Meier Svenja, Rubin Michael

Vertretung des Gemeinderats

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Egger Tobias, Cattaruzza Beat, Evard Amélie, Friedli Sandra, Lutz Roland, Schweizer Joel

Abwesend: -

 

Beschlüsse des Stadtrates

1. Protokoll der 2. Sitzung vom 17. März 2022 - Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:

  1. Das Protokoll der 2. Sitzung vom 17. März 2022 wird genehmigt.

2. Interkommunale Kommission «AGGLOlac» – Wahl Präsidium

Der Stadtrat beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe c der Stadtordnung, Artikel 16 der Geschäftsordnung des Stadtrates sowie Artikel 3 der Geschäftsordnung der Interkommunalen Kommission «AGGLOlac»:

  1. Als Präsidium der Interkommunalen Kommission «AGGLOlac» wird für die Amtsdauer vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025, unter Vorbehalt von Artikel 2 der Geschäftsordnung der Interkommunalen Kommission «AGGLOlac», gewählt: Stettler Marc, GLP

3. Jahresrechnung 2021

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Art. 54 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtordnung vom 24. November 2002:

 

ERFOLGSRECHNUNG

Aufwand Gesamthaushalt

CHF

52‘153‘297.13

 

Ertrag Gesamthaushalt

CHF

51‘885‘349.27

 

Aufwandüberschuss

CHF

267‘947.86

davon

 

 

 

 

Aufwand Allgemeiner Haushalt

CHF

50‘050‘587.82

 

Ertrag Allgemeiner Haushalt

CHF

50‘050‘587.82

 

Aufwandüberschuss

CHF

0.00

 

 

 

 

 

Aufwand Abwasserentsorgung

CHF

1‘472‘364.12

 

Ertrag Abwasserentsorgung

CHF

1‘225‘881.36

 

Aufwandüberschuss

CHF

246‘482.76

 

 

 

 

 

Aufwand Abfall

CHF

630‘345.19

 

Ertrag Abfall

CHF

608‘880.09

 

Aufwandüberschuss

CHF

21‘465.10

 

 

 

 

INVESTITIONSRECHNUNG

Ausgaben

CHF

7‘916'001.90

 

Einnahmen

CHF

0.00

 

Nettoinvestitionen

CHF

7‘916‘001.90

 

 

 

 

NACHKREDITE

 

CHF

0.00

4. Betriebsführung Elektrizitätsversorgung Nidau – Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Art. 54 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt zur Auslagerung der Betriebsführung der Elektrizitätsversorgung Nidau wird genehmigt und dazu ein jährlich wiederkehrender Verpflichtungskredit von 200 000 Franken inkl. MWST genehmigt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Die Gesamtzahl der zu bewirtschaftenden Stellen des Stadtpersonals (Gesamtstellenplan) wird um 30 Stellenprozente gesenkt.
  4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

5. Folgefinanzierung espace Biel/Bienne.Nidau – Planungskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 21 Ja / 7 Nein gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Unter Vorbehalt, dass alle Projektpartner zustimmen, wird für die übergeordnete Projektorganisation espace Biel/Bienne.Nidau ein Planungskredit von 381 750 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

6. Lokale Kanal- und Schachtsanierung Martiweg – Investitionskedit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt lokale Kanal- und Schachtsanierung Martiweg wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 255 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

7. Öffentliche Schnellladestation – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 17 Ja / 8 Nein / 3 Enthaltungen gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung, beschliesst:

  1. Das Projekt öffentliche Schnellladestation mit zwei Anschlussmöglichkeiten an der Schulgasse 2 wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 217 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

8. Sanierung Transformatorenstation Progressia – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung TS Progressia wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 180 000 Franken bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

9. Schulraumplanung, Umbau Hauswartwohnung in Logopädieräume – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 26 Ja / 1 Nein / 1 Enthaltung gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung, beschliesst:

  1. Das Projekt «Umbau Hauswartwohnung in Logopädie-Räume» wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 160 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

10. Verkehrsberuhigung Quartiere nördlich der Zihl – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 25 Ja / 3 Nein gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt für die Verkehrsberuhigung der Quartiere nördlich der Zihl (Weidteile, Gebiet zwischen Gugler- und Gurnigelstrasse und Hofmatten) inklusive Knotenanhebung der Lyss-Strasse wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 890 000 Franken bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Das Postulat P 218 «30er-Zone ganzes Wohnquartier der Weidteile (inkl. Gurnigelstrasse) zur Verkehrsberuhigung» wird abgeschrieben.
  4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

11. Fristverlängerung M 192 «Skate – Bewegungs – Begegnungspark»

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Art. 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Für die Motion M 192 wird eine Fristverlängerung bis Ende 2023 gewährt.

12. M 205 Verkauf Liegenschaft Hauptstrasse 78 («Guggerhaus»)

Einstimmige Ablehnung.

13. M 211 Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge

Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung.

14. P 223 Ladestationen: Strategie Ladestationen und Versorgungsnetz

Einstimmige Annahme als Postulat. 

15. P 224 Ladestationen für Elektroautos in Nidau

Annahme und gleichzeitige Abschreibung mit 27 Ja / 1 Nein.

Weitere Informationen.

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