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Stadtratsbeschlüsse vom 14. November 2024

15.11.2024

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats von Nidau

4. Sitzung vom Donnerstag, 14. November 2024, 19:00 Uhr in der Aula Schulhaus Weidteile, Nidau

 

Anwesend: 29 Mitglieder

Stadtratspräsident: Dörig Stefan (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Rubin Michael, Zahnd François, Meier Svenja, Cura Sacha

Mitglieder: Aellig Jessica, Baumann Markus, Dancet René, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Geiser Eliane, Induni Paolo, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Ledermann Philipp, Liechti Hugo, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Meier Christoph, Meier Hans Peter, Münger Tamara, Oehme Marlene, Pauli Pauline, Peter Luzius, Ruef Catherine, Schwab Martin, Soder Tobias, Stampfli Christian, Stampfli Monika, Volery Tabea

Entschuldigt: Von Aesch Dominik

Vertretung des Gemeinderats

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Cattaruzza Beat, Egger Tobias, Evard Amélie, Friedli Sandra, Lutz Roland, Schweizer Joel

Beschlüsse des Stadtrats

1. Protokoll Nr. 3 vom 12. September 2024 – Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 68 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats von Nidau::

  1. Das Protokoll der 3. Sitzung vom 12. September 2024 genehmigt.

2. Ratsbüro für das Jahr 2025 – Wahlen

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 der Stadtordnung und Artikel 12 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrats von Nidau:

  1. Für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 wird das Ratsbüro wie folgt gewählt:

a) Präsident des Stadtrats: Rubin Michael

b) 1. Vizepräsident des Stadtrats: Zahnd François

c) 2. Vizepräsident des Stadtrats: Schwab Martin

d) Stimmenzähler: Cura Sacha

e) Stimmenzähler: Ledermann Philipp

3. Infrastrukturkommission - Ersatzwahl

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig bei einer Enthaltung gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Stadtordnung und Artikel 54 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Als Mitglied der Infrastrukturkommission wird gewählt: Stampfli Christian
  2. Die Amtsdauer läuft vom 15. November 2024 bis 31. Dezember 2025.

4. Entwicklungsplanung Westumfahrung A5 KEST I – Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1.  Die Abrechnung über das Projekt «Entwicklungsplanung Westumfahrung A5 KEST I» wird genehmigt.

5. Interessenvertretung A5 Westast - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung über das Projekt «Interessenvertretung A5 Westast» wird genehmigt.

6. Städtebauliche Begleitplanung A5 - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung über das Projekt «Städtebauliche Begleitplanung A5» wird genehmigt.

7. Revision Ortsplanung - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1.  Die Abrechnung über das Projekt «Revision Ortsplanung» wird genehmigt.

8. Schulhaus Balainen Dachsanierung - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung über das Projekt «Dachsanierung Schulhaus Balainen» wird genehmigt.

9. Erneuerung Steuerungs- und Leitsystemersatz Pumpwerke – Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung über das Projekt «Sanierung Messstation Guglerstrasse» wird genehmigt.

10. Sanierung Messstation Guglerstrasse - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung über das Projekt «Sanierung Messstation Guglerstrasse» wird genehmigt.

11. Finanzplan 2024 - 2029

Der Stadtrat von Nidau nimmt gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Stadtordnung den Finanzplan 2024 – 2029 zur Kenntnis.

12. Budget 2025

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Reglements über die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen:

  1. Die Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2025 wird auf 10.5% des einfachen Steuerbetrages festgesetzt.
  2. Die Ersatzabgabe beträgt mindestens 40 Franken und darf den vom kantonalen Recht festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
  3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von 4 928 391 Franken (Allgemeiner Haushalt: 4 669 101 Franken; Spezialfinanzierungen: 259 290 Franken) abschliessende Budget für das Jahr 2025 wird genehmigt.
  2. Im Jahre 2025 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:

a) Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen Einheitsansätze.

b) Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt

13. Abwasserreglement - Revision

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Die Anpassungen des Abwasserreglements werden genehmigt.
  2. Die Änderungen treten rückwirkend am 01. Januar 2024 in Kraft.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

14. Anschluss des Regionalen Sozialdienstes Ipsach RSD an die Sozialen Dienste Nidau per Januar 2026

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe i der Stadtordnung:

  1. Der Anschluss der Gemeinde Ipsach sowie auch weiterer Anschlussgemeinden des Regionalen Sozialdienstes Ipsach hinsichtlich wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH) und Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) an die Sozialen Dienste Nidau per Januar 2026 wird genehmigt.
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Anteil allein der Stadt Nidau an den Nettobetriebskosten im Vergleich zu heute um 8-12% gesenkt wird. Auch die Kostenanteile der heutigen Anschlussgemeinden der SD Nidau sinken.
  3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl mit einem Anschluss der Gemeinde Ipsach wie auch mit einem Anschluss weiterer Gemeinden des RSD Ipsach die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der SD Nidau langfristig gesichert ist.
  4. Die erforderliche Erhöhung des Stellenetats der Stadt Nidau um 2.7 bis 4.6 Stellen wird genehmigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für die Stellenerhöhung in jedem Fall durch die zusätzlich eingenommenen Besoldungsabgeltungen des Kantons vollumfänglich gedeckt sind. Es resultiert ein angemessener Betrag zur weiteren Deckung der bestehenden Fixkosten gemäss Finanzstrategie 2030.
  5. Die für den Anschluss notwendigen Investitionskosten in der Höhe von 105 000 Franken werden genehmigt.
  6. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug des Anschlusses beauftragt.

15. Sanierung Schiessanlage Spärs – Antrag auf Wiedererwägung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung, beschliesst:

  1.  Das Projekt «Sanierung Schiesstand Spärs» wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von netto 150 000 Franken bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

16. Kreisel Kreuzweg, Sanierung Kanalisation und Elektro – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Kreisel Kreuzweg, Sanierung Kanalisation und Elektro wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 330 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

17. M 221 Attraktivierung der Strandbad Öffnungszeiten

Annahme als Richtlinienmotion mit 27 Ja / 2 Nein 

18. M 222 Attraktivierung des provisorischen Marktes auf dem Bibliotheksplatz

Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion

 

Weitere Informationen.

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