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Stadtratsbeschlüsse vom 12. September 2024

13.09.2024

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats von Nidau

3. Sitzung vom Donnerstag, 12. September 2024, 18:00 Uhr in der Aula Schulhaus Weidteile, Nidau

Anwesend: 29 Mitglieder

Stadtratspräsident: Dörig Stefan (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Rubin Michael, Zahnd François, Meier Svenja, Cura Sacha

Mitglieder: Baumann Markus, Dancet René, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Geiser Eliane, Grob Oliver, Induni Paolo, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Ledermann Philipp, Liechti Hugo, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Meier Christoph, Meier Hans Peter, Münger Tamara, Oehme Marlene, Pauli Pauline, Peter Luzius, Ruef Catherine, Schwab Martin, Soder Tobias, Stampfli Christian, Stampfli Monika, Von Aesch Dominik

Entschuldigt: Aellig Jessica

Vertretung des Gemeinderats

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Cattaruzza Beat, Egger Tobias, Evard Amélie, Friedli Sandra, Lutz Roland, Schweizer Joel

 

Beschlüsse des Stadtrats

 

1. Protokoll Nr. 2 vom 13. Juni 2024 – Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig bei zwei Enthaltungen:

  1.  Das Protokoll der 2. Sitzung vom 13. Juni 2024 wird genehmigt.

 

2. Einbürgerungskommission - Ersatzwahlen

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Stadtordnung in Verbindung mit Artikel 101 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Als Mitglied der Einbürgerungskommission wird gewählt: Pfister Ilona, Grüne.
  2. Als Mitglied der Einbürgerungskommission wird gewählt: Volery Tabea, SVP.
  3. Die Amtsdauer läuft vom 13. September 2024 bis am 31. Dezember 2025.

 

3. Seebucht Expo Park - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1.  Die Abrechnung über das Projekt «Seebucht Expo-Park» wird genehmigt.

 

4. Zusatzabklärungen AGGLOlac - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung über das Projekt «Zusatzabklärungen AGGLOlac» wird genehmigt.

 

5. Werkleitung AGGLOlac - Planungskredit – Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung über das Projekt «Werkleitung AGGLOlac – Planungskredit» wird genehmigt.

 

6. Zwischennutzungsreglement

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 23 Ja / 6 Nein gestützt auf Artikel 85 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Das Geschäft wird an den Gemeinderat zurückgewiesen.

 

7. Lakelive Festival 2025 bis 2027 - Leistungsvertrag

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Der Leistungsvertrag mit der Lakelive GmbH für die Periode 2025 bis 2027 wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit von 30 000 Franken (Konto 3290.3636.06) bewilligt. Gleichzeitig wird auf die Verrechnung von Leistungen der Stadt Nidau von jährlich 15 000 Franken und auf eine Weiterverrechnung von jährlich 185 Stunden der Kantonspolizei Bern verzichtet. Die Polizeileistungen, die für die Durchführung des Lakelive Festivals über die jährlich 185 Stunden hinausgehen, werden der Lakelive GmbH weiterverrechnet.
  2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.

 

8. Aufhebung Reglement Spezialfinanzierung Bauinventar

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das Reglement über die «Spezialfinanzierung Bauinventar» wird auf den 31. Dezember 2024 aufgehoben.
  2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

 

9. Verkehrsorganisation und Strassenraumgestaltung der Gurnigel-, Kelten- und Guglerstrasse – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 15 Ja / 14 Nein gestützt auf Artikel 85 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Das Geschäft wird an den Gemeinderat zurückgewiesen.

 

10. Gesamterneuerung Onlineportal Stadt Nidau - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt für die Gesamterneuerung des Onlineportals der Stadt Nidau mit einer zweisprachigen Struktur (Deutsch/Französisch) sowie einer Weiterentwicklung von digitalen Behördenleistungen wird bewilligt und dafür ein Investitionskredit von 160 000 Franken inkl. MWST genehmigt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.
  4. Die Motion 204 zur Einführung einer zweisprachigen Struktur (Deutsch/Französisch) des Onlineportals der Stadt Nidau wird abgeschrieben.

 

11. Sanierung Looslibrücke - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1.  Das Projekt Sanierung Looslibrücke wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 181 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

12. Sanierung Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Zihlstrasse –Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Zihlstrasse wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 556 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

13. Sanierung Dr. Schneider-Strasse/Schlossstrasse – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung Dr. Schneider-Strasse/Schlossstrasse wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 185 000 Franken inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

14. Stellenplan – Erhöhung um 100 Stellenprozente

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 25 Ja / 4 Nein gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe i der Stadtordnung:

  1.  Die Gesamtzahl der zu bewirtschaftenden Stellen des Gemeindepersonals wird um 100 Stellenprozente erhöht und beträgt 2025 somit 5 585 %.
  2.  Die Gesamtzahl der Stellen ist bis zum 1. Januar 2028 um mindestens 100 Stellenprozente zu reduzieren.

 

15. M 220 Richtlinienmotion Stellenplan um min 50 Stellenprozente reduzieren

Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion

 

16. M 218 Le Passeport Vacances de Bienne: accessible aux nidowiens scolarisés à Bienne

Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion

 

17. P 235 Postulat für die Sicherung der Kitaplätze

Ablehnung mit 14 Ja / 14 Nein / 1 Enthaltung (Stichentscheid Vorsitz)

 

18. I 148 Entreprises et COVID: quelles conséquences financières?

Die Interpellation wird nach Artikel 75 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt.

 

19. I 149 Förderabgabe auf Stromtarif

Die Interpellation wird nach Artikel 75 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt.

 

20. I 150 Massnahmen zur Erreichung der Ziele der Finanzstrategie

Die Interpellation wird nach Artikel 75 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt.

 

Weitere Informationen.

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