Stadtrastsbeschlüsse vom 18. November 2021
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats von Nidau
4. Sitzung vom Donnerstag, 18. November 2021, 18:30 - 21:30 Uhr in der Sporthalle Burgerbeunden, Nidau.
Anwesend: 27 Mitglieder
Stadtratspräsident: Baumann Markus (Vorsitz)
Stadtratsbüro: Kallen Noemi, Pauline Pauli, Bongard Bettina, Spycher Thomas
Mitglieder: Blösch Paul, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Evard Amélie, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Jenni Hanna, Kallen Nils, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Meier Christoph, Oehme Marlene, Rubin Michael, Rutishauser Roland, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Wingeyer Ursula, Zahnd François
Abwesend: Kast Esther, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Münger Tamara
Vertretung des Gemeinderates
Stadtpräsidentin: Hess Sandra
Mitglieder: Eyer Marc, Fuhrer Martin, Friedli Sandra, Lutz Roland, Messerli Philippe, Schwab Kurt
Beschlüsse des Stadtrates
1. Protokoll der 3. Sitzung vom 17. Juni 2021 wird genehmigt
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:
- Das Protokoll der 3. Sitzung vom 17. Juni 2021 wird genehmigt.
2. Rechnungsprüfung – Wahl der externen Revisionsstelle
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Der Stadtrat bestimmt die T+R AG als Revisionsstelle.
- Das Mandat für die externe Revisionsstelle dauert vom 1. Januar 2022 bis zum Ende der Legislaturperiode, d.h. bis 31. Dezember 2025.
3. Finanzplan 2021 bis 2026 - Kenntnisnahme
- Der Stadtrat von Nidau nimmt gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Stadtordnung den Finanzplan 2021 bis 2026 zur Kenntnis.
4. Budget 2022 – Genehmigung
I. Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 16 Ja / 10 Nein / 1 Enthaltung, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Reglements über die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen:
- Die Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2022 wird auf 10.5% des einfachen Steuerbetrages festgesetzt.
- Die Ersatzabgabe beträgt mindestens CHF 40.00 und darf den vom kantonalen Recht festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II. Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 16 Ja / 10 Nein / 1 Enthaltung gestützt auf Artikel 55 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von CHF 5’532'568.95 (Allgemeiner Haushalt: CHF 4’997'511.95; Spezialfinanzierungen: CHF 535'057.00) abschliessende Budget für das Jahr 2022 wird genehmigt.
- Im Jahre 2022 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:
- Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen Einheitsansätze.
- Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
III. Das Postulat P 213 «Neubewertung der Liegenschaften ab dem Steuerjahr 2020» wird abgeschrieben.
5. Mittelstrasse – Sanierung und Neugestaltung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 21 Ja / 1 Nein / 5 Enthaltungen gestützt auf Artikel 53 der Stadtordnung:
I. Den Stimmberechtigten wird die Zustimmung zu folgendem Beschlussentwurf empfohlen:
Die Einwohnergemeinde Nidau, nach Kenntnisnahme von der Botschaft des Stadtrates vom 18. November 2021, gestützt auf Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe b der Stadtordnung, beschliesst:
- Das Projekt für die Sanierung und Neugestaltung der Mittelstrasse wird genehmigt und dafür ein Objektkredit von 3'494'000 Franken bewilligt (Konto und Rechnungsjahr).
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.
II. Der Entwurf des Gemeinderates für die Botschaft des Stadtrates an die Stimmberechtigten wird genehmigt
6. Baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» und Uferschutzplan «Nidau-Büren-Kanal» mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991– Beschlussfassung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 26 Ja / 1 Enthaltung gestützt auf Artikel 55 Buchstabe b und c der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991 sowie der Uferschutzplan «Nidau-Büren-Kanal» werden genehmigt.
- Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
7. Schulsozialarbeit Schulen Nidau – Stellenerweiterung 2022
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 17 Ja / 7 Nein / 3 Enthaltungen gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe i der Stadtordnung:
- Die Gesamtzahl der zu bewirtschaftenden Stellen des Stadtpersonals wird um 45 Stellenprozente erhöht.
8. Ersatz Traktor - Investitionskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Der Ersatz des Traktors wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 164 000 Franken bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
9. Regelmässige Recyclingstellen an den Nidauer Gewässern - Berichterstattung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst gestützt auf Art. 34 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates:
- Die Berichterstattung wird zur Kenntnis genommen.
- Das Postulat 211 Regelmässige Recyclingstellen an den Nidauer Gewässern wird mit 26 Ja / 1 Enthaltung abgeschrieben.
10. Verkehrsberuhigung Nidau West und Zihlstrasse - Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 22 Ja / 5 Enthaltungen gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Kreditabrechnung des Projekts Verkehrsberuhigung Nidau West und Zihlstrasse über Bruttokosten von 224 424.35 Franken wird genehmigt.
11. P 218 - Fristverlängerung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 34 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats:
1. Für das Postulat P 218 wird eine Fristverlängerung bis Ende 2022 gewährt.
12. M 200 – Überparteiliche Motion Einführung eines Livestreams für Stadtratssitzungen
Annahme mit 26 Ja / 1 Enthaltung
13. M 201 Porttunnel
Annahme als Richtlinienmotion 26 Ja / 1 Enthaltung
14. M 202 Aufforderung an die Stadt Biel, das Expo-Areal vor illegalen Landnahmen endlich besser zu schützen
Annahme als Richtlinienmotion mit 19 Ja / 8 Enthaltungen
15. M 203 Sommerkultur/Wintertransit Fahrende im Expo.Park
Ablehnung mit 10 Ja / 14 Nein / 3 Enthaltungen
16. M 204 CHF 46'600.- : ist das zu teuer für 25% der Bevölkerung in Nidau?
Annahme mit 21 Ja / 6 Enthaltungen
17. M 206 Revision der Geschäftsordnung des Stadtrates (SR 151.1)
Einstimmige Annahme
18. P 221 Wirtschaftlicher Schaden und hoher Verwaltungsaufwand durch illegale
Landnahme des Expo-Areal - wer kommt dafür auf?
Annahme als Postulat mit 16 Ja / 11 Enthaltungen
19. P 222 Glasfaser: Strategie Datennetz (Smart City)
Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung
20. I 137 Gestion des déchets : enfin des containers semi-enterrés pour Nidau ?
Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft nicht befriedigt.
21. I 138 Abteilung Infrastruktur, Update Reorganisation
Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.