Schlossstrasse 21: Stadt Nidau hat korrekt gehandelt
Die juristischen Verfahren rund um den Abbruch der Baracke an der Schlossstrasse 21 sind abgeschlossen. Die Gerichte und die Behörden haben bestätigt, dass die Stadt Nidau gegenüber den Mietern und den Einsprechern rechtmässig gehandelt hat.
Das Gesuch der Stadt Nidau für den Abbruch der Liegenschaft Schlossstrasse 21 sowie die Auflösung der davon betroffenen Mietverhältnisse entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Dies steht nun fest, nachdem sämtliche Rechtsstreitigkeiten in dieser Sache zugunsten der Stadt Nidau entschieden worden sind. Der Abbruch der Baracke hat letzte Woche begonnen.
Die Stadt Nidau hatte die Mietverhältnisse mit den beiden Mietern der Baracke per Ende April 2023 gekündigt. Das Gesuch der Stadt Nidau um Ausweisung des Mieters wurde unterdessen vom Regionalgericht gutgeheissen, worauf der Mieter die Liegenschaft freiwillig verlassen hat.
Parallel zu dieser mietrechtlichen Auseinandersetzung hatten der Mieter und eine weitere Person das Abbruchgesuch der Stadt Nidau per Einsprache angefochten. Das Regierungsstatthalteramt ist auf diese Einsprache nicht eingetreten, weil die Einsprecher zur Einsprache nicht legitimiert waren. Ebenfalls aus formalen Gründen nicht eingetreten ist das Regierungsstatthalteramt auf eine Beschwerde von Gemeinderat Beat Cattaruzza gegen den Beschluss des Gesamtgemeinderats, die Baracke abzubrechen.
Damit haben alle Behörden und Gerichte bestätigt, dass die Stadt Nidau in der Angelegenheit Schlossstrasse 21 von Anfang an rechtmässig gehandelt hat. Der im Rahmen einer polizeilichen Räumung im Dezember 2023 ausgewiesene zweite Mieter wird bei der Suche nach einer langfristigen Lösung für seine Wohnverhältnisse von der für ihn zuständigen Stelle der Stadt Biel betreut.