Ortsplanung «weiteres Stadtgebiet» noch nicht rechtskräftig
Die revidierte Ortsplanung für das Teilgebiet «weiteres Stadtgebiet» ist aufgrund einer Beschwerde blockiert. In einer Beschwerdevernehmlassung zuhanden der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern hält der Gemeinderat von Nidau fest, dass auf die eingereichte Beschwerde aus formellen Gründen nicht einzutreten sei und die geplante Revision der Ortsplanung für das weitere Stadtgebiet zeitnah rechtskräftig wird.
Der Stadtrat von Nidau hat die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» an seiner Sitzung vom 18. November 2021 zuhanden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung, AGR, genehmigt. Gegen die Genehmigungsverfügung des AGR vom 19. September 2022 wurde von privater Seite Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz, DIJ, eingereicht. Diese Beschwerde richtet sich im Grundsatz gegen die Ortsplanungsrevision und verlangt die Sistierung und Aufhebung der Genehmigungsverfügung seitens des AGR.
Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass über weite Strecken auf die Beschwerde aus formellen Gründen nicht einzutreten sei. Im zulässigen Punkt beantragt er Abweisung der Beschwerde. Eine entsprechende Beschwerdevernehmlassung wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. November 2022 zuhanden der DIJ verabschiedet. Zudem wird die Direktion für Inneres und Justiz gebeten, rasch einen Entscheid zu fällen.
Nur so ist gewährleistet, dass die Stadt in absehbarer Zeit über eine zeitgemässe Bauordnung verfügt und Baugesuche sachgerecht bearbeitet werden können. Dies sei auch im Interesse der bauwilligen Bürgerinnen und Bürger, deren Baugesuche nach „neuem Recht“ eingereicht worden sind. Zurzeit und bis zur Klärung der Rechtsituation muss der Bereich Bau und Raumplanung Nidau die Baugesuche nach altem und neuem Recht prüfen.