Medienmitteilung - AGGLOlac-Planung wird mit «Lex Lago Lodge / Seeland Bräu» ergänzt
Als bedeutende Tourismus- und Freizeitinstitution in Nidau soll sich die ZumSee AG mit den beiden Mietern Seeland Bräu und Lago Lodge am heutigen Standort weiterentwickeln können. Um dies zu ermöglichen, will der Gemeinderat die baurechtliche Teilgrundordnung AGGLOlac anpassen.
Das aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangene Richtprojekt AGGLOlac hatte eigentlich vorgesehen, die Parzelle der ZumSee AG mit Wohnhäusern zu überbauen und die Brauerei mit dem Beherbergungs- und Restaurationsbetrieb an einen anderen Standort zu verlegen. Diesbezügliche Gespräche zwischen der Projektgesellschaft AGGLOlac und den Eigentümern endeten allerdings ergebnislos. Die Betreiber der Lago Lodge und der Seeland Bräu erhoben in der Folge Einsprache gegen die vom 22. August bis am 23. September 2019 öffentlich aufgelegte baurechtlichen Teilgrundordnung AGGLOlac. Begründet wurde die Einsprache damit, dass eine Weiterführung oder Erweiterung des Betriebs unter den neuen planerischen Rahmenbedingungen am heutigen Standort nicht möglich sei.
Anlässlich der Einspracheverhandlungen erklärten sich die Nidauer Behörden bereit, die Planung so anzupassen, dass sich die beiden Firmen Lago Lodge und Seeland Bräu am heutigen Standort weiterentwickeln können. Sie würdigten damit die Bedeutung der beliebten Institutionen für den Tourismus- und Freizeitstandort Nidau. Konkret sollen die Nutzungsvorschriften und die baurechtlichen Bestimmungen in einem Teilbereich des Areals Gwerdtmatte geändert werden. Dadurch wird der ZumSee AG ermöglicht, ihr Betriebsgebäude auf vier Geschosse aufzustocken und um 14 Meter auf rund 50 Meter zu verlängern. Im Gegenzug sichern die Betreiber der Lago Lodge und der Seeland Bräu zu, ihre Einsprache nicht weiter zu verfolgen.
An seiner Sitzung vom 12. Mai 2020 hat der Gemeinderat nun die Vereinbarung mit der ZumSee AG sowie die Anpassung der baurechtlichen Teilgrundordnung AGGLOlac im Bereich der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 7.5 (Gwerdtmatte) genehmigt. Gleichzeitig hat er zwei weitere geringfügige Änderungen an den baurechtlichen Bestimmungen vorgenommen. So sollen Schiffstransporte auf dem Uferweg zwischen der Dr.-Schneider-Strasse und dem Hafenkran der CTS weiter zulässig sein. Zudem wird auf Ersuchen des Berner Heimatschutzes ein qualitätssicherndes Instrument rechtlich verankert. Demnach sind zwingend städtebauliche Richtlinien für die Gestaltung der Gebäude und der Aussenräume zu erarbeiten, bevor auf dem Gwerdtmatte-Areal gebaut werden kann.
Die Anpassungen am Teilbaureglement AGGLOlac, am Bau- und am Nutzungszonenplan sowie am Planungsbericht werden nun vom 28. Mai bis am 29. Juni 2020 erneut öffentlich aufgelegt. Anschliessend wird die gesamte baurechtliche Teilgrundordnung AGGLOlac dem Stadtrat und zuletzt den Nidauer Stimmberechtigten vorgelegt. Der Abstimmungstermin steht noch nicht fest.
Hier gelangen Sie zu den Unterlagen der 2. öffentlichen Auflage der teilbaurechtlichen Grundordnung AGGLOlac.