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Kollegialitätsprinzip wird strapaziert

19.12.2023

Die Stadt Nidau bestätigt den Eingang einer Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt in Bezug auf den Gemeinderatsbeschluss vom 7. November 2023 zum Nachkredit für den Abbruch der Schlossstrasse 21. Fristgerecht wird der Gemeinderat von Nidau eine Beschwerdeantwort beim Regierungsstatthalteramt einreichen. Die Stadt Nidau ist überzeugt, dass der Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte (Kündigung, Vorbereitungen zum Abbruch etc.) ordnungsgemäss erfolgt sind. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Aussagen zur Beschwerde gemacht werden.

Der Gemeinderat von Nidau hält zudem fest, dass er als Kollegialbehörde für die Geschicke der Gemeinde verantwortlich ist. Das Kollegialitätsprinzip sieht vor, dass Entscheide des Gemeinderates nach offenen und fairen Diskussionen getroffen werden. Zudem haben die Mitglieder des Gemeinderates diese Entscheide in der Öffentlichkeit und im Stadtrat zu vertreten, wie sie der Gemeinderat gefällt hat. Dass nun ein Gemeinderatsmitglied dieses Kollegialitätsprinzip verletzt und in Stellungnahmen gegenüber Medienschaffenden Vorwürfe gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat äussert, ist bedauerlich. Umso mehr der Eindruck in der Öffentlichkeit geweckt wird, die Stadt Nidau handle willkürlich, ohne Rechtsgrundlage oder missachte Spielregeln.

«Der Gemeinderat hat zu Beginn der Legislatur anfangs 2022 ein Informationskonzept zur Kenntnis genommen, welches das Kollegialitätsprinzip erläutert sowie entsprechende Spielregeln für Gemeinderäte festhält» so Stadtpräsidentin Sandra Hess. «Dass sich nun ein Gemeinderat nicht an diese Spieregeln hält, ist ein Novum für Nidau und ist weder zielführend noch der Sache dienlich. Hier besteht Erklärungsbedarf!»

Kooperationsbereitschaft fehlte gänzlich

Betreffend die Wegweisung des Bewohners der Baracke an der Schlossstrasse 21 kann die Stadt Nidau aus daten- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur beschränkt Stellung nehmen. Wichtig und richtig ist, dass die Stadt Nidau als auch die für die Person zuständige Stadt Biel seit über einem Jahr bemüht sind, für die Person eine Anschlusslösung zu finden. Der Weggewiesene hat allerdings sämtliche Alternativangebote stets abgelehnt. Nach eingehender Überlegung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass durchaus Anschlusslösungen für die Person bestehen, wurde entschieden, die Räumung fortzusetzen. «Eine weitere Benutzung der Baracke kommt aus unserer Sicht nicht mehr in Frage», so der zuständige Gemeinderat Hochbau, Joel Schweizer. «Für die Stadt Nidau herrschen in der Baracke menschenunwürdige Verhältnisse und es besteht wegen der ausgefallenen Heizung die berechtigte Gefahr, dass die betroffene Person dort bei anhaltender Kälte gesundheitliche Beschwerden erleiden könnte.»

Die Stadt Nidau bedauert im Nachhinein, dass mit dem Zeitpunkt der Räumung so lange zugewartet wurde. Zumal sich schon viel früher abgezeichnet hat, dass sich die betroffene Person nicht kooperativ zeigt und sämtliche Vorschläge abgelehnt hat. Um soziale Verantwortung wahrnehmen zu können, muss eine minimale Kooperationsbereitschaft gegeben sein.

 

 

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