Gemeinderatsbeschlüsse vom 8. Februar 2022
Verabschiedete Geschäfte zuhanden des Stadtrats:
- Jahresbericht der Aufsichtskommission 2021
- M 210 Richtlinienmotion: Erhalt der Schulweg-Fussgängerstreifen an der Dr. Schneiderstrasse
- P 225 Richterliche Verbote und bauliche Massnahmen auch auf Parzellen Dritter
Neubau regionale Tierkörpersammelstelle - Verpflichtungskredit
Gemäss der kantonalen Tierseuchenverordnung ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Sammelstelle für Tierkörper zu betreiben oder sich an einer regionalen Sammelstelle zu beteiligen. Seit 2008 ist Nidau an der regionalen Tierkörpersammelstelle in Lyss beteiligt. Für die Dienstleistungen werden gemäss Vertrag jährlich Beiträge an die Betriebs- und Unterhaltskosten der Sammelstelle ausgerichtet. Die Sammelstelle ist bereits im Jahr 1997 erbaut worden und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen des Kantonalen Veterinäramtes. In den letzten Jahren wurden immer wieder von der zuständigen Veterinärärztin Mängel festgestellt. An einem neuen Standort in der Nähe der GZM Lyss soll bis im Jahr 2024 ein Neubau erstellt werden. Die Stadt Nidau beteiligt sich zum vertraglich festgelegten Kostenteiler an den Investitionskosten für den Neubau und spricht dafür einen Verpflichtungskredit von 41 000 Franken.
Nachkredit Fachausschuss
Der Gemeinderat bewilligt für den Fachausschuss im Rahmen des Nachkreditmanagements per 31. Dezember 2021 einen Nachkredit von insgesamt 4 500 Franken zulasten der Erfolgsrechnung. Aufgrund der im Dezember 2020 in Kraft getretenen revidierten Teilgrundordnung Altstadt sind im Jahr 2021 mehr Bauanfragen als in den Vorjahren eingegangen. Die hohen Anforderungen an den Ortsbild- und Denkmalschutz im Stedtli haben zu einem höheren Aufwand für den Fachausschuss geführt.