Gemeinderatsbeschlüsse vom 4. Juni 2024
Wohnung Hauptstrasse 73 – Einnahmeverzicht
Der Gemeinderat beschliesst einen Einnahmenverzicht für 18 Monate im Umfang von 18 450 Franken für die Miete der Zweizimmerwohnung an der Hauptstrasse 73. 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, die gemeindeeigene Wohnung für ukrainische Flüchtlinge bereitzustellen. Von Mai 2022 bis Mai 2024 wurde die Wohnung zu diesem Zweck freigehalten. Aufgrund des fehlenden Bedarfs an Zweizimmerwohnungen kam aber kein Mietverhältnis zustande. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Wohnung wieder zu vermieten. Ab dem 1. Mai 2024 konnte die Wohnung wieder an einen Rentner vermietet werden. Bereits 2022 hat der Gemeinderat einen Einnahmeverzicht von 6 150 Franken für 6 Monate beschlossen.
Umgestaltung des Innenhofs an der Schulgasse 2 – Kreditabrechnung
Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung für die Erarbeitung des Vorprojekts für die Umgestaltung des Innenhofs an der Schulgasse 2 über 15 587 Franken und bewilligt dafür einen Nachkredit von 5 587 Franken. Die Mehrkosten sind durch mehrmaliges Überarbeiten des Vorprojekts entstanden. 2018 und 2021 wurde eine entsprechende Vorlage zurückgewiesen. Das Vorhaben basierte auf dem parlamentarischen Auftrag im Rahmen der Motion «Autofreier Hof Schulgasse 2» aus dem Jahr 2013. Da die Urheberschaft und alle Mitunterzeichnenden der Motion aus dem Stadtrat ausgeschieden sind, hat das Stadtratsbüro per Legislaturwechsel 2022 den Vorstoss formell abgeschrieben.
Legislativversammlungen
Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der Legislativversammlungen folgender Institutionen zur Kenntnis:
- Schweizerischer Gemeindeverband
- Verband Bernischer Gemeinden
- Youtility AG
- Syphon AG