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Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. Januar 2024

24.01.2024

Energiestadt – Jahresprogramm und Jahresziele 2024

Für das Jahr 2024 hat der Gemeinderat die neuen Jahresziele, das Jahresprogramm und die Fördertatbestände genehmigt.

Förderprogramm

Die Fördertatbestände und die Beitragshöhen bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Anpassungen erfolgen lediglich bei den Fristen. Ausgebuchte Installationsfirmen und lange Lieferfristen haben zur Folge, dass Heizungssanierung oder die Montage einer Photovoltaikanlage derzeit viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Beitragsfrist wird aus diesem Grund bei allen Fördertatbeständen von einem auf zwei Jahre erhöht. Die Laufzeit von Gesamtsanierungen betragen weiterhin drei Jahre ab Zusicherungsdatum.

Jahresziele

1. Verabschiedung Gebäudestandard Energie Schweiz

Der Gemeinderat hat anlässlich der Immobilienstrategie beschlossen, dass sich die Stadt Nidau bei der Planung von Neubauten oder Sanierungen an dem Merkblatt SIA 2040 SIA-Effizienzpfad Energie und der SIA Norm 112/1 Nachhaltiges Bauen – Hochbau orientiert. Zur weiteren Konkretisierung soll in Zukunft der Gebäudestandard von Energie Schweiz angewendet werden. Die Anwendung des Gebäudestandards leistet einen Beitrag zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, zum gesunden Innenraumklima sowie zur Bauökologie und definiert dazu klare Vorgaben. Die Vorgaben sind auf Standards und Label abgestützt, die im Bauwesen etabliert und verbreitet sind. Die Weichenstellung in Richtung 2000-Watt-Gesellschaft soll vorbereitet werden. Der Gebäudestandard richtet sich als Leitlinie an Bauherrschaften von öffentlichen und durch die Öffentlichkeit unterstützte Bauten. Energiestädte beschliessen diesen als behördenverbindliches Instrument für ihre kommunalen Bauten. Dem Gemeinderat soll dafür im Jahr 2024 ein Geschäft zur Genehmigung des Gebäudestandards vorgelegt werden. Das Projekt ist dem Bereich Hochbau angesiedelt.

2. Erstellung Energie- und Klimaleitbild

Das Energie- und Klimaleitbild dient als Grundlage für das energie- und klimapolitische Handeln auf kommunaler Ebene in der Gemeinde Nidau. Es ist die Konkretisierung auf die Bereiche Energie- und Ressourcennutzung sowie Klima und dient als Grundlage für die Festlegung der Ziele für die kommende Energiestadt Re-Zertifizierungsperiode. Dem Gemeinderat soll dafür im Jahr 2024 ein Geschäft zur Genehmigung des Leitbilds vorgelegt werden. Das Projekt ist dem Bereich Tiefbau und Umwelt angesiedelt.

3. Energie Monitoring

Die Bevölkerung der Stadt Nidau hat im Jahr 2012 den Nachhaltigkeitsartikel in der Stadt-ordnung mit 72 Prozent JA-Stimmen angenommen. Dieser Artikel 2a beinhaltet die Zielsetzungen «2000-Watt-Gesellschaft und eine Tonne CO2-Ausstoss pro Einwohnerin und Einwohner bis 2050». Im Jahr 2020 wurde durch den früheren Energiestadtberater Antonio Bauen ein umfassendes Energieporträt der Stadt Nidau erstellt. Die Energiestadt Nidau will nun im Sinn einer Erfolgskontrolle die Entwicklung des Energiebedarfs (Wärme und Strom) sowie den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern erfassen und dokumentieren. Dafür soll im Jahr 2024 ein Monitoring aufgebaut werden. Das Projekt ist dem Bereich Tiefbau und Umwelt angesiedelt.

 

Machbarkeitsstudie Revitalisierung Seeufer Nidau – Projektierungskredit

Das Seeufer von Nidau wird von der Öffentlichkeit als Erholungs- und Freizeitraum genutzt. Besonders während der Sommermonate verbringen viele Menschen ihre Freizeit am See. Die Gestaltung des Seeufers ist seit mehreren Jahrzehnten praktisch unverändert. Ebenso wurde am baulichen Zustand der Uferbefestigung mit einzelnen kleineren Ausnahmen nichts geändert. Das Mauerwerk beim Spychigerhäfeli weist Risse auf und ist teilweise instabil. Die Ufermauer bei der Seematte und beim Strandbad weist mehrere Löcher auf und ist an verschiedenen Stellen unterspült. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen mögliche Massnahmen und Varianten zur ökologischen und gestalterischen Aufwertung des Seeufers entwickelt werden. Die Gesamtkosten in der Höhe von 69 000 Franken für die Erstellung der Machbarkeitsstudie werden vollumfänglich durch den Renaturierungsfonds des Kantons Bern übernommen.

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