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Gemeinderatsbeschlüsse vom 2. Juli 2024

02.07.2024

Zweite öffentliche Mitwirkung für das Bahnhofgebiet

Die Planung und Arealentwicklung des Bahnhofgebiets gehen in eine weitere Phase. Der Gemeinderat der Stadt Nidau hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2024 die überarbeitete Zone mit Planungspflicht Nr. 5 Bahnhofgebiet zur erneuten zweiten öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.

Das Gebiet Bahnhof soll entwickelt und neugestaltet werden. Dies ist auch bei der Nidauer Bevölkerung im Grundsatz nicht bestritten. Die Ergebnisse der ersten öffentlichen Mitwirkung im Winter 2022 haben dies gezeigt. Kontrovers diskutiert wurde hingegen der geplante, leicht abgedrehte Einzelbaukörper in diesem Bereich. Das vorgelegte städtebauliche Konzept wurde hinterfragt und stiess teilweise auf Widerstand.

Der Nidauer Gemeinderat hat die diversen Rückmeldungen und Kritikpunkte aus der Bevölkerung und aus Fachkreisen aufgenommen und schlägt nun gestützt auf den Stadtratsbeschluss vom 14. März 2024 ein zweistufiges Vorgehen vor. In einem ersten Schritt kann sich die Bevölkerung im Rahmen der 2. Öffentlichen Mitwirkung zur generalisierten Planungsvorlage äussern. Diese „Rahmenplanung“ legt in der Zone mit Planungspflicht Nr. 5 Bahnhofgebiet die Spielregeln im Grundsatz fest und definiert Bauhöhe und mögliche Nutzungen. So ist unter anderem der Bau von Wohnungen und eines öffentlichen unterirdischen Parkhauses sowie die Ansiedlung eines Grossverteilers vorgesehen. Für die Bestimmung eines Detailhändlers ist es noch zu früh. Dies erfolgt in einer späteren Phase.

Nach der Durchführung des Planerlassverfahrens mit den Schritten der kantonalen Vorprüfung, der öffentlichen Auflage mit Einspracheverfahren, dem Beschluss durch den Stadtrat (mit fakultativem Referendum) und der Genehmigung der ZPP durch den Kanton, ist vorgesehen, ein qualitätssicherndes Verfahren zur Ermittlung des städtebaulichen Konzepts wie auch zur architektonischen und gestalterischen Ausgestaltung des Bauvorhabens durchzuführen. Auf dieser Basis wird anschliessend eine Überbauungsordnung ausgearbeitet und erlassen, die die Grundlage bildet für die Eingabe eines Baugesuchs. Bis dahin dauert es rund 6-10 Jahre.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli die 2024 die überarbeite Zone mit Planungspflicht Nr. 5 Bahnhofgebot zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung soll im Spätsommer 2024 durchgeführt werden.

 

Entwicklungskonzept für das Grundstück am Unteren Kanalweg 19

Der Gemeinderat beschliesst, für das Grundstück am Unteren Kanalweg 19 ein Entwicklungskonzept auszuarbeiten und beschliesst dafür einen Kredit von 10 000 Franken. 

 

Strandbad Nidau – Nachkredit

Für die Bestandesaufnahme (Digitalisierung der Pläne) und die Zustandsanalyse im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Projekts zur Gesamtsanierung des Strandbads Nidau genehmigt der Gemeinderat einen Kredit von 15 000 Franken.

 

Instandsetzung Büroräumlichkeit – Nachkredit

Der Gemeinderat bewilligt einen Nachkredit für den Umbau einer Büroräumlichkeit an der Schulgasse 2 in der Höhe von 30 000 Franken. Der Umbau beinhaltet u.a. einen Wanddurchbruch, Malerarbeiten, den Ersatz und die Neuinstallation von Heizkörpern sowie Schreiner- und Bodenlegerarbeiten. Der Umbau dient der Gewährleistung von Arbeitsplatz- und Sicherheitsanforderungen sowie der optimalen Nutzung von bestehenden Räumlichkeiten.

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