Gemeinderatsbeschlüsse vom 18. Februar 2025
Der Gemeinderat verabschiedet folgende Geschäfte zuhanden des Stadtrats:
- Bericht der Aufsichtskommission 2024 - Kenntnisnahme
- Belagssanierung Keltenstrasse Nord - Investitionskredit
- Kindergarten Weidteile L-Trakt - Kreditabrechnung
- Bahnhofgebiet - Rückbau Liegenschaft Hauptstrasse 75, temporäre Gestaltung - Kreditabrechnung
- Konzession Seewassernutzung - Kreditabrechnung
- Beteiligung Energieverbund Bielersee AG - Kreditabrechnung
- Ersatz Traktor – Kreditabrechnung
- M 225 Einsatz von Flüsterbelag auf der Hauptstrasse zur Lärmminderung
- M 227 Finanzen langfristig ins Gleichgewicht bringen - Massnahmenplan jetzt
Alle Stadtratsgeschäfte stehen zur Verfügung unter: www.nidau.ch/stadtrat2025
Gemeindewahlen 2025 – wichtige Termine
Der Gemeinderat verabschiedet den Terminplan für die Gemeindewahlen vom 28. September 2025 basierend auf dem Reglement über Gemeindeabstimmungen und -wahlen.
Die Termine und alle übrigen Informationen stehen zur Verfügung unter: www.nidau.ch/gemeindewahlen2025
Neues Nutzungskonzept für das Schulhaus Balainen: Klare Regeln für ein harmonisches Miteinander
Das Schulhaus Balainen wird besonders in den wärmeren Monaten intensiv von unter-schiedlichen Bevölkerungsgruppen genutzt. Diese vielseitige Nutzung führt immer wieder zu Konflikten zwischen der Bevölkerung, dem Schulbetrieb und den angrenzenden Nachbarn. Im Zentrum der Problematik stehen Lärmbelästigungen, Störungen des Schulalltags, Sicherheitsfragen, Littering sowie Unklarheiten in der Zuständigkeit.
Im Zuge der Planung des neuen Skate- und Bewegungsparks (Bau erfolgt voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2025) wurde zur Bewältigung dieser Herausforderungen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle SpielRaum ein Nutzungskonzept entwickelt. Ziel ist es, den Schulbetrieb störungsfrei zu gestalten und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung zu verbessern.
Das Konzept entstand in einem partizipativen Verfahren. Sowohl Nutzerinnen und Nutzer vor Ort als auch Interessierte konnten sich bei einer Online-Umfrage aktiv einbringen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für die Entwicklung klarer Nutzungsregeln, die die Interessen aller beteiligten Gruppen berücksichtigen.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Konzepts ist die Aufteilung des Schulareals in zwei Bereiche:
- Öffentlicher Bereich (blaue Zone): Dieser Bereich bleibt für die Öffentlichkeit auch während des Schulbetriebs zugänglich.
- Nicht-öffentlicher Bereich (rote Zone): Dieser Bereich ist während der Schulzeiten ausschliesslich der Schule vorbehalten, um einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten.
Durch diese räumliche Trennung wird eine klare Abgrenzung zwischen Schulbetrieb und Freizeitaktivitäten geschaffen. Zusätzlich wird die Aufteilung des Areals durch Informationstafeln und Schilder vor Ort anschaulich dargestellt. Zur Umsetzung des Nutzungskonzepts wird eine Nutzungsordnung für das Schulareal Balainen erlassen. Gleichzeitig erfolgt eine geringfügige Anpassung der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen (SR 681.11). Die Änderungen treten per 1. April 2025 in Kraft. Die Hinweisschilder und Informationstafeln werden im Laufe des Frühjahrs 2025 vor Ort installiert, sodass die Umsetzung des Nutzungskonzepts mit Beginn der Sommersaison ab Mai 2025 erfolgen kann.
Nutzungskonzept Balainen — Nidau
Nidau tritt der «Charta zur Förderung attraktiver Erholungsräume» bei
Im Rahmen des Programms «Vor unserer Tür» hat der Gemeinderat von Nidau die «Charta zur Förderung attraktiver Erholungsräume» des Vereins seeland.biel/bienne genehmigt. Das Programm hat zum Ziel, lokale Erholungsräume zu stärken und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner zu steigern. Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigt der Gemeinderat seinen Willen, das Thema regional koordiniert anzugehen.
Verband Kanalisation und Abwasservereinigung VKA - Revision Organisationsreglement
Der Gemeinderat hat zum Revisionsentwurf des Organisationsreglements des Verbandes für Kanalisation und Abwasserreinigung Stellung genommen. Er stellt fest, dass er den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zustimmen kann, die abschliessende Entscheidungs- und Genehmigungskompetenz jedoch beim Stadtrat liegt. Sobald das von der Abgeordnetenversammlung verabschiedete Reglement vorliegt, wird der Gemeinderat dieses dem Stadtrat zur Genehmigung vorlegen. Dies wird voraussichtlich an der Stadtratssitzung vom 18. September 2025 erfolgen.
Legislativversammlung
Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der nächsten Legislativversammlung folgender Institution zur Kenntnis:
- Rettungsdienst Bielersee