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Gemeinderatsbeschlüsse vom 17. November 2020

18.11.2020

Altlastensanierung der Schiessanlage «Spärs»

Der Gemeinderat Nidau genehmigt einen Investitionskredit von 100 000 Franken für die Montage von Kugelfangkästen der Schiessanlage Spärs, wobei sich der Kostenanateil von Nidau auf 50 000 Franken beläuft. Dieser Entscheid basiert auf dem Vertrag zwischen den Gemeinden Nidau, Port und Brügg und dem Verein «Vereinigte Schützengesellschaft Spärs», welcher den Betrieb und den Unterhalt der Schiessanlage Spärs regelt. Bereits im Herbst 2019 hat der Nidauer Stadtrat einen Kredit für die Altlastensanierung im Gebiet der Schiessanlage Spärs gesprochen.

Die Schiessanlage Spärs auf dem Gemeindegebiet Port wurde in den Jahren 1967/1968 von den Einwohnergemeinden Nidau, Port und Brügg gemeinsam erstellt. Diese besteht aus einem Schützenhaus und einem Scheibenstand. Die Kosten für diese Schiessanlage sowie deren Betrieb und Unterhalt werden von Nidau zu 1/2, von Port zu 1/6 und von Brügg zu 1/3 getragen.

Seit längerer Zeit ist bekannt, dass die Kugelfänge der Anlage und die nähere Umgebung mit Blei und anderen Schadstoffen belastet sind. Nach Vorgaben von Bund und Kanton sind Gemeinden verpflichtet den kontaminierten Boden bei Schiessanlagen zu behandeln und vergiftetes Material zu entsorgen. Aus diesem Grund genehmigte der Nidauer Stadtrat im Herbst 2019 die Altlastensanierung des Kugelfangs der Schiessanlage Spärs. Hingegen wurde der Investitionskredit für die Erneuerung des Schützenhauses und der Schiessanlage vom Stadtrat abgelehnt.

Abklärungen der Stadt Nidau haben ergeben, dass der Vertrag mit Port und Brügg über den Betrieb und Unterhalt der Schiessanlage bindend ist und erst per Ende 2029 gekündigt werden kann. Ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag für Nidau ist nicht ohne finanzielle Forderungen seitens der beiden Gemeinden Port und Brügg möglich. Zudem besteht die rechtliche Verpflichtung, die obligatorischen Schiessübungen der Nidauer Schützen gewährleisten zu können. Die Kosten für den vorzeitigen Vertragsaustritt und ein Einkauf bei einer anderen Anlage wären ähnlich hoch wie die Auslagen für eine sanfte Sanierung der Schiessanlage.

Aufgrund dieser Überlegungen genehmigte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. November 2020 einen Investitionskredit von 100 000 Franken inkl. MWST. für die Montage von Kugelfangkästen an der Schiessanlage. Ab 2021 sind Kugelfangkästen gemäss Abfallgesetz Artikel 19a des Kanton Bern vorgeschrieben. Der Kostenanateil von Nidau für die die Montage von Kugelfangkästen an der Schiessanlage beläuft sich auf 50 000 Franken. Für die zweite Hälfte der Sanierungskosten kommen die Gemeinden Port (zu 1/6) und Brügg (zu 1/3) auf.

Der sicherheitsrelevante Unterhaltsbedarf des Schützenhauses wird zusammen mit den Gemeinden Port und Brügg erarbeitet und dem jeweils zuständigen Organ voraussichtlich im Jahr 2021 vorgelegt.

 

Mitwirkungseingabe zum Sachplan Velo der Stadt Biel

Die Stadt Nidau hat im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Sachplan Velo 2035 eine Mitwirkungseingabe an die Stadt Biel eingereicht. Der Gemeinderat begrüsst die Stossrichtung des Sachplans sowie die darin enthaltenen Massnahmen.

 

Mitwirkung zum kantonalen Richtplan

Für den kantonalen Richtplan 2030 wird alle zwei Jahre ein Controlling durchgeführt. Aktuell läuft die öffentliche Mitwirkung zu den Richtplananpassungen 2020. Die Stadt Nidau ist von den Anpassungen nicht betroffen und verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung.

 

Tageselternverein Seestern – Austritt per Ende 2020

Mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen entfällt die vertragliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft beim Tageselternverein Seestern. Die Stadt Nidau beschliesst deshalb den Austritt per Ende 2020.

 

Jugendmusik Port-Ipsach-Nidau für Musikunterricht - Beitragsgesuch

In der Jugendmusik Port-Ipsach-Nidau JUMP IN musizieren Jugendliche aus den Gemeinden Port, Ipsach und Nidau. Der Gemeinderat von Nidau hat beschlossen, sich zukünftig an den Kosten für die musikalische Ausbildung der Jugendlichen mit einem jährlichen Beitrag zu beteiligen.

 

Erweiterung Wahlausschuss

Am Sonntag, 29. November 2020 finden eidgenössische Abstimmungen statt. Um eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen, hat der Gemeinderat den ständigen Abstimmungs- und Wahlausschuss einmalig erweitert.

 

Nachkredit Hardware

Der Gemeinderat genehmigt einen Nachkredit von CHF 26'000. Der Betrag wird für die Anschaffung von Laptops und Bildschirmen benötigt, um die Dienstleistungen der Stadt Nidau auch während der Coronakrise im Homeoffice aufrecht erhalten zu können.

 

Nachkredit Beamer

In der Aula Weidteile und der Aula Balainen müssen die Beamer ersetzt werden. Der Gemeinderat beschliesst dafür einen Nachkredit von CHF 12'000.

 

Legislativversammlungen

Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der Legislativversammlungen folgender Institutionen zur Kenntnis:

  • Anzeiger-Genossenschaft Nidau
  • Gemeindeverband Ruferheim
  • Schulverband Nidau

Weitere Informationen.

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