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Gemeinderatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2024

15.10.2024

Budget 2025 und Finanzplan 2024 – 2029

Der Gemeinderat verabschiedet das Budget 2025 mit einem Defizit im Allgemeinen Haushalt von 4 669 101 Franken.

Bei allen Berechnungen der Steuererträge wurde konsequent auf den im Rechnungsjahr 2023 ausgewiesenen Erträgen basiert. Dies führt insgesamt zu 280 000 Franken höheren Erträgen als im Budget 2024 vorgesehen. Aufgrund der im Vergleich mit dem Budget des Vorjahres höheren Aufwände für die Lastenausgleiche und der gestiegenen Kosten für Abschreibungen und Zinsen, war es nötig, dass während dem Budgetprozess durch alle Ressorts erhebliche Kürzungen von geplanten Ausgaben vorgenommen werden mussten. Dies führt dazu, dass im vorliegenden Budget keine Reserven mehr vorhanden sind und das Verbesserungspotential im Vergleich Budget 2025 zu Rechnung 2025 erheblich tiefer liegen dürfte als in den vergangenen Jahren.

Die rückläufigen Kosten für den Energieankauf bei der Elektrizitätsversorgung und die festgelegten Tarife für 2025 führen dazu, dass für die Elektrizitätsversorgung ein insgesamt rund 490 000 Franken besseres Ergebnis als für 2024 prognostiziert wird.

Die gesteigerte Investitionstätigkeit und weiterhin anstehende erhebliche Investitionsvolumen haben grosse Auswirkungen auf die künftige finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Nidau. Nach der Verabschiedung der Finanzstrategie wurde durch die Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus allen Fraktionen, des Gemeinderats und der Verwaltung ein Massnahmenpaket erarbeitet. Dieses soll es ermöglichen, dass die Ziele der Finanzstrategie erreicht werden können. Der Gemeinderat hat das Massnahmenpaket zur Kenntnis genommen und das vorgeschlagene Vorgehen genehmigt. Diverse Massnahmen wurden im vorliegenden Budget bereits umgesetzt.

Die Planungsergebnisse des Budgets 2025 und des Finanzplans 2024 - 2029 sind weiterhin mit Unsicherheiten verbunden. Bei der Erarbeitung des Budgets ging es dem Gemeinderat darum, die finanziellen Einbussen im Jahr 2025 möglichst gering zu halten und er hat aufgrund des angesparten Eigenkapitals gleichzeitig entschieden, am genehmigten Vorgehen im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket Finanzstrategie festzuhalten.

Die ausserordentlich vielen und wichtigen und bereits bewilligten Investitionsvorhaben wurden, soweit die Projekte in den vorgesehenen Jahren realistischerweise umgesetzt werden können, wie ursprünglich vorgesehen in der Investitionsplanung belassen. Alle noch nicht bewilligen Investitionsvorhaben wurden kritisch hinterfragt und falls als nicht zwingend notwendig beurteilt auf Planjahre nach 2029 hinausgeschoben. Trotzdem kann im Investitionsprogramm das Ziel der Finanzstrategie betreffend eines durchschnittlich angestrebten Investitionsvolumens von jährlich 4 - 5 Millionen Franken bei weitem nicht eingehalten werden.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass solche negativen Budgets für die Stadt Nidau längerfristig nicht tragbar sind und geht davon aus, dass die erarbeitete Finanzstrategie mit ihren Steuerungselementen und Schwellenwerten sowie die Umsetzung von notwendigen Massnahmen die Grundlagen für gesunde Stadtfinanzen sein werden. Das Budget 2025 wird dem Stadtrat an seiner Sitzung vom 14. November 2024 vorgelegt.

Der Gemeinderat beschliesst zudem den Finanzplan 2024 – 2029, der dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

Das Budget 2025 und der Finanzplan 2024 – 2029 stehen zur Verfügung unter: www.nidau.ch/stadtrat2024

 

Stellungnahme zur Totalrevision des Sozialhilfegesetzes

Der Gemeinderat der Stadt Nidau unterstützt die Stellungnahme des Verbandes Bernischer Gemeinden VBG zur aktuellen Vernehmlassung der Totalrevision des Sozialhilfegesetzes des Kantons Bern. In seiner Stellungnahme kritisiert der VBG die einer Verbundsaufgabe nicht gerecht werdende Vorgehensweise des Kantons hinsichtlich Entwicklung und Ausarbeitung der Vorlage. Das Vorgehen des Kantons erfolgte gemäss VBG nicht kooperativ, d.h. unter Einbezug und Mitarbeit der Gemeinden ab Beginn, sondern lediglich informativ bis teilweise maximal konsultativ.

Ebenso stimmt der Gemeinderat dem VBG dahingehend zu, wonach der Gesetzesentwurf inhaltlich in einigen Paragrafen die Gemeindeautonomie sehr stark beschränkt, so dass von einer Verbundaufgabe kaum mehr die Rede sein kann.

Insbesondere lehnt der Gemeinderat zudem die zusätzlich zum Finanz- und Lastenausgleich FILAG vorgesehene gesetzliche Einführung eines Selbstbehaltes für Gemeinden mit hoher Soziallast klar ab.

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