Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. Juni 2022
Legislaturziele 2022 bis 2025
Der Gemeinderat hat die Ziele für die Legislatur 2022 bis 2025 festgelegt. Sie stehen hier zum Download bereit.
Bring- und Holtag - Arbeitsgruppe
Nach der erfolgreichen Durchführung des Bring- und Holtages im Herbst 2021 soll dieser Event auch im Herbst 2022 und in künftigen Jahren stattfinden. Zwecks Organisation des Anlasses wird eine Arbeitsgruppe permanent eingesetzt. Der Bring- und Holtag soll Gelegenheit bieten, funktionstüchtige und gereinigte Gegenstände, wie zum Beispiel Haushaltswaren, Spielsachen, Möbel etc. vorbeizubringen und Gegenstände wieder nach Hause zu nehmen, wenn etwas gefällt. Das Vorbeibringen und Abholen kann unabhängig voneinander erfolgen. So sollen Gegenstände, welche nicht mehr benötigt werden, ein zweites Leben geschenkt werden.
Regionaler Richtplan Windenergie - Mitwirkung
Der Gemeinderat begrüsst die Absicht, die Windenergie zu fördern und unterstützt den regionalen Richtplan Windenergie. Im Stadtgebiet Nidau und den direkt angrenzenden Gebieten sind keine Windenergie-Prüfräume vorgesehen. Deshalb wird im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung auf eine Eingabe an den Verein seeland-biel/bienne verzichtet.
Periodische Schutzraumkontrolle Nidau - Ergebnisse
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Periodischen Schutzraumkontrolle in Nidau zur Kenntnis und beschliesst das weitere Vorgehen. Gemäss den übergeordneten Vorgaben von Bund und Kanton wurden im Jahr 2020 in Nidau sämtliche privaten und öffentlichen Schutzräume im Rahmen der Periodischen Schutzraumkontrolle überprüft. Die Periodische Schutzraumkontrolle dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft und als Grundlage für die Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume. Gemäss der erfolgten Kontrolle beträgt die Schutzraumbilanz (Deckungsgrad) in Nidau insgesamt 75 Prozent. Die Schutzräume sind nicht fest zugewiesen. Innerhalb des Gebiets einer Zivilschutzorganisation kann die Zuweisung auch über die Gemeindegrenzen hinweg erfolgen und innerhalb der Region steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Schutzplatz zur Verfügung. Im Ereignisfall würde die Zuweisungsplanung ausgelöst und hätte innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Schutzräume dürfen ansonsten für private Zwecke, wie zum Beispiel als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum oder Archiv genutzt werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten Schutzräumen werden nun vom Kanton Bern über die Ergebnisse der Periodischen Schutzraumkontrolle informiert. Die festgestellten Mängel sollen innert 10 Jahren bis zur nächsten Kontrolle behoben werden. Aufgrund der insgesamten Unterdeckung an Schutzplätzen in Nidau werden Aufhebungsgesuche von privaten Eigentümerschaften, die bei der Stadt Nidau eingereicht werden, generell mit dem Antrag zur Ablehnung an den Kanton weitergeleitet, da bei einer Unterdeckung das Gesuch vom Kanton ohnehin abgelehnt wird.
Bei den öffentlichen Schutzräumen im Eigentum der Stadt Nidau werden die Mängel, die ohne allzu grossen Aufwand und Kosten erledigt werden können, rasch behoben. Grössere Instandstellungsarbeiten sollen bis zum Ablauf der Frist etappenweise geplant und verhältnismässig umgesetzt werden.
Zinssätze für interne Verrechnungen 2023
Im Hinblick auf das Budget 2023 und die Jahresrechnung 2023 werden für die Guthaben respektive die Schulden der Spezialfinanzierungen die Zinssätze gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und liegen weiterhin bei 2.75% respektive 0.25%.
Legislativversammlungen
Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der Aktionärsversammlung folgender Institutionen zur Kenntnis:
- Ausbildungszentrum für Sicherheit
- Bielersee-Schifffahrts-Gesellschaft AG
- Energieverbund Bielersee AG
- Friedhof-Gemeindeverband
- Schulverband Nidau
- Seelandheim AG
- Syphon AG
- Verband für Kanalisation und Abwasserreinigung
- Verband bernischer Gemeinden
- Verein seeland.biel/bienne
- VSG Spärs Port
- ZSO Nidau plus