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Gemeinderatsbeschlüsse September 2023

20.09.2023

Sanierung Schulanlage Weidteile

Der Stadtrat hat am 17. November 2022 einen Planungskredit zur Durchführung eines Studienauftrags für die Sanierung der Schulanlage Weidteile genehmigt. Der Gemeinderat hat in der Folge die Ausschreibung Präqualifikation für den Studienauftrag, Sanierung und Erweiterung Schulanlage Weidteile, erarbeitet und freigegeben. Die Ausschreibungsunterlagen werden nun auf www.simap.ch öffentlich publiziert.

Die Stadt Nidau will mit der vorliegenden Ausschreibung die Gesamtsanierung und Erweiterung der Schulanlage Weidteile weitertreiben. In einem ersten Schritt werden auf Grund der Ausschreibung fünf Planungsteams zu einem Studienauftrag zugelassen. Diese Teams werden in einem qualitätssichernden Verfahren entsprechende Vorschläge zur Gesamtsanierung vorlegen. Mitte 2024 wird das eingegebene Projekt beurteilt und ein Projekt zur Weiterbearbeitung empfohlen. Anschliessend soll ein Bauprojekt ausgearbeitet werden. Es ist geplant, das Projekt 2026/2027 den politischen Gremien zur Beurteilung zu unterbreiten. Der Projektkredit wird abschliessend der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt.

 

Schulmobiliar für neues Schulhaus 

Der Gemeinderat hat für den Schulhausneubau Beunden Ost die Arbeitsgattung Schulmobiliar im Betrag von rund 156 000 Franken vergeben.

 

Verwaltung Bootsplätze - Pilotphase

Mit Beginn der neuen Nutzungsordnung für die Bootsplätze auf der Parzelle 17 ab dem 01. Oktober 2023 lagert die Stadt Nidau die Verwaltung der Parzelle 17 während einer Pilotphase von einem Jahr an die Barkenhafen AG aus. Die Pilotphase wird evaluiert. Ab dem 01. Oktober 2023 ist somit die Barkenhafen AG Ansprechperson für Mieterinnen und Mieter sowie Interessenten. Der Gemeinderat hat den Vertrag für die Auslagerung an die Barkenhafen AG während der Pilotphase genehmigt.

 

Provisorischer Transitplatz - Leistungsvertrag mit der Stadt Biel

Der Gemeinderat genehmigt den Leistungsvertrag mit der Stadt Biel für den Betrieb eines provisorischen Transitplatzes für ausländische Fahrende in der Region Seeland – Biel/Bienne. Als direktbetroffene Gemeinde ist die Stadt Nidau an einer Lösung für die Region interessiert und unterstützt die Initiative. Die Stadt Nidau verpflichtet sich, einen Solidaritätsbeitrag von höchstens 2 Franken pro Einwohnenden und Jahr zu bezahlen. Für das Jahr 2023 genehmigt der Gemeinderat dazu einen Nachkredit von 10 220 Franken.

Die Stadt Nidau ist dabei eine von zahlreichen Einwohnergemeinden der Verwaltungskreise Biel/Bienne und Seeland, welche einen entsprechenden Leistungsvertrag mit der Stadt Biel abschliesst. Der Transitplatz wurde per Anfang Mai 2023 eröffnet. Der Betrieb auf dem Transitplatz funktioniert gut und seither ist es in der Region zu keinen weiteren illegalen Landbesetzungen gekommen. Grundsätzlich wird der provisorische Transitplatz jährlich von Anfang März bis Ende Oktober betrieben.

 

Förderprogramm erneuerbare Energie

Der Gemeinderat genehmigt gestützt auf das Reglement der Stadt Nidau zur Förderung von Anstrengungen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz Förderbeitragsgesuche im Umfang von insgesamt 43 974 Franken.

 

Verzicht auf Nutzung des Rathauses der Burgergemeinde

Der Gemeinderat passt die Raumstrategie an die gegenwärtigen Anforderungen an. Im Rahmen dieses Schrittes wird auf die Nutzung des Rathauses der Burgergemeinde in Abstimmung mit dem Burgerrat Nidau künftig weitgehend verzichtet.

Dank des kürzlich abgeschlossenen Dachausbaus im Verwaltungsgebäude an der Schulgasse stehen den Behörden und der Verwaltung der Einwohnergemeinde erweiterte Raumkapazitäten zur Verfügung. Diese Fortentwicklung, in Kombination mit der konsequenten Anwendung zeitgemässer Online-Konferenzmöglichkeiten, trägt dazu bei, die verfügbaren Raumressourcen effektiver zu nutzen. Dadurch erweist sich die bisherige Nutzung des Rathauses für einzelne Sitzungen als nicht mehr zwingend erforderlich.

Die Stadt Nidau wird das Rathaus jedoch weiterhin für spezielle Repräsentationsveranstaltungen nutzen. Für derartige Anlässe wird eine individuelle Vergütung für die Nutzung vereinbart.

 

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