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Generelles Verbot von Feuerwerk

27.07.2022

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter. 

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