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Einführung Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

16.09.2024

Der Kanton Bern führt die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Jeder Gewässerwechsel muss neu online gemeldet und das Schiff in einer autorisierten Reinigungsstelle gereinigt werden.

Damit reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten wie beispielsweise die Quaggamuschel, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. 

Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

Alle Informationen stehen auf der Website des Kantons Bern zur Verfügung: 

www.be.ch/schiffsreinigungspflicht

 

Weitere Informationen.

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