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Beschlüsse des Stadtrates von Nidau vom 25. März 2021

26.03.2021

Auszüge aus den Verhandlungen des Stadtrates von Nidau

2. Sitzung des Stadtrates, 25.03.2021, 19:00 – 22:40 Uhr, Sporthalle Burgerbeunden, Burgerallee 17a, 2560 Nidau

 

Anwesend: 30 Mitglieder

Stadtratspräsident: Baumann Markus (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Kallen Noemi, Pauli Pauline, Bongard Bettina, Spycher Thomas

Mitglieder: Blösch-Althaus Paul, Dancet René, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Evard Amélie, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Jenni Hanna, Kallen Nils, Kast Esther, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Meier Christoph, Münger Tamara, Oehme Marlene, Rubin Michael, Rutishauser Roland, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Wingeyer Ursula

 

Vertretung des Gemeinderates

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Eyer Marc, Fuhrer Martin, Friedli Sandra, Lutz Roland, Messerli Philippe, Schwab Kurt

 

Beschlüsse des Stadtrates

 

1. Protokoll Nr. 3 vom 19. November 2020 – Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:

  1. Das Protokoll Nr. 3 vom 19. November 2020 wird mit folgender Anpassung genehmigt:
    S. 32, Zeile 1365: (…) einem 10 30 Prozent Pensum (…)

 

2. Jahresbericht der Aufsichtskommission 2020 – Kenntnisnahme

  1. Der Stadtrat von Nidau nimmt gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 des Reglements der Aufsichtskommission den Jahresbericht 2020 der Aufsichtskommission wird zur Kenntnis.

 

3. Einbürgerungskommission – Ersatzwahl

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 29 Ja / 1 Enthaltung, gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Stadtordnung bzw. Artikel 16 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Als Mitglied der Einbürgerungskommission wird gewählt: Nathalie Stöckli
  2. Die Amtsdauer läuft vom 01. April 2021 bis 31. Dezember 2021.


4. Sozialkommission – Ersatzwahl

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 29 Ja / 1 Enthaltung, gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Stadtordnung bzw. Artikel 16 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Als Mitglied der Sozialkommission wird gewählt: Carine Stucki-Steiner
  2. Die Amtsdauer läuft vom 01. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021.

 

5. Referendum Sanierung Hauptstrasse 78 – Abstimmungsbotschaft

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig, gestützt auf Artikel 53 der Stadtordnung:

  1. Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird mit folgender Änderung resp. Ergänzung genehmigt:
  • S. 3: Bei Vollvermietung kann mit einem jährlichen Mietzinsertrag von mindestens zirka 45 000 Franken gerechnet werden (Annahme Änderungsantrag mit 25 Ja gegenüber 5 Ja für die Streichung von «mindestens»)
  • S. 8: Argumente des Referendumskomitees und der Stadtratsminderheit (Annahme Änderungsantrag mit 29 Ja / 1 Enthaltung)

 

6. Referendum Reglement über die Mehrwertabgabe – Abstimmungsbotschaft

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 27 Ja / 3 Nein, gestützt auf Artikel 53 der Stadtordnung:

  1. Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird mit folgenden Änderungen genehmigt.
  • S. 11: (…) Stellenschaffung im Umfang von 30 Stellenprozent, davon 10 Prozent intern und 20 Prozent extern 10 Stellenprozent und der Auslagerung gewisser Arbeiten an Externe. (Annahme Änderungsantrag mit 27 Ja / 3 Enthaltungen)
  • S. 11 und 12: Das Ratsbüro wird damit beauftragt, die Abstimmungsvorlage so zu redigieren, dass im Kapitel Pro und Contra Argumente, die Pro Argumente zuerst und die Contra Argumente nachher aufgeführt werden. (Annahme Änderungsantrag mit 28 Ja / 1 Nein / 1 Enthaltung)
  • S. 11: Tatsächlich können Aufwand und Ertrag für die Gemeinde erst nach der Neubewertung der Parzellen beziffert werden. Die Kosten für die Neubewertung fallen sofort an, die Erträge hingegen über einen längeren Zeitraum.
    Zwar fallen bei der Neubewertung der Parzellen Kosten an, hingegen werden die Erträge gemäss der Realisierung künftiger Bauprojekte über längere Zeit eine Einnahmequelle für Nidau darstellen. Die Erträge aus der Mehrwertabgabe können für raumplanerische Massnahmen wie etwa Quartieraufwertungen und Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus verwendet werden.
    (Annahme Änderungsantrag mit 16 Ja / 13 Nein / 1 Enthaltung)

 

7. Verkehrsberuhigung Quartiere Nidau West, Beunden/Grasgarten und Aalmatten – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 21 Ja / 9 Nein, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

1. Das Projekt für die Verkehrsberuhigung der Quartiere Nidau West, Beunden/Grasgarten und Aalmatten wird mit folgenden Anpassungen genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 620‘000 bewilligt:

  • Ausweitung der Begegnungszone auf das gesamte Grasgartenquartier (Annahme Änderungsantrag mit 25 Ja / 3 Nein / 2 Enthaltungen)
  • Auf der Dr. Schneiderbrücke sind entweder die Radstreifen zu belassen, sofern dies als Ausnahme vom Kanton bewilligt wird, oder die aufwärtsfahrenden Radfahrer mit einer anderen Massnahme zu schützen. (Annahme Änderungsantrag mit 22 Ja / 5 Nein / 3 Enthaltungen)
  • Auf die vorgesehene Lastwagenzubringerregelung wird verzichtet (Annahme Änderungsantrag mit 18 Ja / 6 Nein / 6 Enthaltungen)

2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.

3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

4. Folgender Ergänzungsantrag wird mit 28 Ja / 2 Enthaltungen genehmigt: «Der Gemeinderat wird beauftragt, bei der Vorlage zukünftiger Massnahmenpakete jeweils eine Gesamtübersicht über alle bereits umgesetzten und geplanten Massnahmen des Gesamtverkehrskonzepts aufzuführen. Dabei sind die effektiven oder erwarteten geschätzten Kosten sowie der Realisierungszeitpunkt resp. der geplante Zeitpunkt der Umsetzung aufzuführen. Mit dieser Massnahme soll die Transparenz bei der über einen sehr langen Zeitraum laufenden Umsetzung des Gesamtverkehrsprojekts erhöht werden.»

 

8. Spielplatz an der Zihl - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 23 Ja / 4 Nein / 3 Enthaltungen, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1.  Das Projekt Neugestaltung Spielpark an der Zihl wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 315’000.00 bewilligt.

  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.

  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die Abteilung Infrastruktur delegieren.

 

9. Sanierung Pumpwerk Guglerstrasse – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1.  Das Projekt Sanierung Pumpwerk Guglerstrasse wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 468'000.00 inkl. MWST bewilligt.

  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.

  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

10. Kultur Kreuz Nidau – Subventionserhöhung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit Ja 21 / 3 Nein / 6 Enthaltungen, gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Der Kulturbetrieb des Vereins Kultur Kreuz Nidau wird in den Jahren 2022 und 2023 mit einem jährlichen Kredit von CHF 50'000 unterstützt (Konto 3290.3636.05).
  2. Vorbehältlich der Anerkennung des KartellCulturel durch den Kanton Bern und durch den Gemeindeverband Kulturförderung Biel-Seeland-Berner Jura als Kulturinstitution von regionaler Bedeutung und vorbehältlich der Zustimmung aller Beteiligten zu den Subventionserhöhungen wird das KartellCulturel für die Leistungsperiode 2024 – 2027 mit einem jährlichen Kredit von CHF 50'000 unterstützt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.

 

11. Aktionsplan Sanierung Schulliegenschaften – Berichterstattung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig, gestützt auf Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 35 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Die Berichterstattung über den Aktionsplan Sanierung Schulliegenschaften wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das Postulat P 207 wird abgeschrieben.

 

12. Umsetzung Öffentlichkeitsprinzip – Berichterstattung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig, gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe b der Stadtordnung sowie Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 35 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Die Berichterstattung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das Postulat «Umsetzung Öffentlichkeitsprinzip» wird abgeschrieben.

 

13. M 197 Zweckhafte Zwischennutzungen in Nidau

Ablehnung mit 14 Nein / 6 Ja / 10 Enthaltungen

 

14. M 198 Überparteiliche Motion Flüchtlingslager Moria: Nidau muss handeln!

Annahme als Richtlinienmotion mit 16 Ja / 14 Nein.

 

15. I 132 Auswahlkriterien für Begleitgruppen und Delegationen

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrats mit der Auskunft befriedigt.

 

16. I 133 Tag des Lichts und Folgekontrollen

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrats mit der Auskunft befriedigt.

 

17.  Verkehrssituation Hauptstrasse bei Veranstaltungen

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrats mit der Auskunft befriedigt.

 

18. Einbürgerungskriterien und Handlungsspielraum für Gemeinden

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrats mit der Auskunft befriedigt.

 

 

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