Navigieren auf Nidau

Logo

Benutzerspezifische Werkzeuge

Inhalts Navigation

Beschlüsse des Stadtrates von Nidau vom 19. November 2020

20.11.2020

Auszüge aus den Verhandlungen des Stadtrates von Nidau

3. Sitzung des Stadtrates, 19.11.2020, 19:00 – 22:00 Uhr, Sporthalle Burgerbeunden, Burgerallee 17a, 2560 Nidau

 

Anwesend: 30 Mitglieder

Stadtratspräsidentin: Kast Esther (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Baumann Markus, Kallen Noemi, Bongard Bettina, Spycher Thomas

Mitglieder: Blösch-Althaus Paul, Dancet René, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Evard Amélie, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Jenni Hanna, Kallen Nils, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Münger Tamara, Oehme Marlene, Pauli Pauline, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Rutishauser Roland, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Wingeyer Ursula

 

Vertretung des Gemeinderates

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Eyer Marc, Fuhrer Martin, Friedli Sandra, Lutz Roland, Messerli Philippe, Schwab Kurt

 

Beschlüsse des Stadtrates

 

1. Protokoll Nr. 2 vom 17. September 2020 – Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:

  1. Das Protokoll Nr. 2 vom 17. September 2020 wird genehmigt.

 

2. Ratsbüro für das Jahr 2021 - Wahlen

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 der Stadtordnung und Artikel 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates von Nidau:

  1. Für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wird das Büro des Stadtrates wie folgt gewählt:

    a) Präsidium des Stadtrates: Markus Baumann
    b) 1. Vizepräsidium des Stadtrates: Noemi Kallen
    c) 2. Vizepräsidium des Stadtrates: Pauline Pauli
    d) Stimmenzählerin: Bettina Bongard
    e) Stimmenzähler: Thomas Spycher

 

3. Mitglied Geschäftsprüfungskommission - Ersatzwahl

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Stadtordnung bzw. Artikel 16 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1. Als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission wird gewählt: Esther Kast
  2. Die Amtsdauer läuft vom 20. November 2020 bis 31. Dezember 2021.

 
4. Finanzplan 2020 - 2025

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Der Stadtrat von Nidau nimmt gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Stadtordnung den Finanzplan 2020 – 2025 zur Kenntnis.

  

5. Budget 2021

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 14 Ja / 10 Nein / 6 Enthaltungen gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Reglements über die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen:

  1. Die Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2021 wird auf 10.5% des einfachen Steuerbetrages festgesetzt.
  2. Die Ersatzabgabe beträgt mindestens CHF 40.00 und darf den vom kantonalen Recht festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
  3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 14 Ja / 10 Nein / 6 Enthaltungen gestützt auf Artikel 55 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von CHF 4’895'563.95 (Allgemeiner Haushalt: CHF 4’488'086.95; Spezialfinanzierungen: CHF 407'477.00) abschliessende Budget für das Jahr 2021 wird genehmigt.
  2. Im Jahre 2021 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:

       a) Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen,
       Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen
       Einheitsansätze.

       b) Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen
       Wertes.

  3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

6. Seewassernutzung / Beteiligung am Energieverbund Bielersee AG

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 29 Ja / 1 Nein gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Der Stadtrat stimmt der Beteiligung der Stadt Nidau an der Energieverbund Bielersee AG mit dem Zweck, die Versorgung mit Wärme und Kälte der definierten Gebiete in Biel und Nidau mittels Energie aus dem Bielersee zu realisieren, zu.
  2. Er genehmigt CHF 3 Mio. Eigenkapital an der Energieverbund Bielersee AG, wobei die bisherigen Aufwände der Stadt Nidau im Projekt von rund CHF 135‘000 als Sacheinlage eingebracht werden.
  3. Er schreibt die überparteiliche Motion zur Seewassernutzung für Nidau (M187, behandelt am 19.9.2019) als erfüllt ab.
  4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

 

7. Schlossstrasse 15 – Teilsanierung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung Schlossstrasse 15 wird genehmigt und die Finanzanlage von CHF 650 000 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.

  

8. Schlossstrasse 13 - Teilsanierung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt Sanierung Schlossstrasse 13 wird genehmigt und dafür die Finanzanlage von CHF 990 000 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.

 

9. Schulgasse 2, energetische Sanierung inklusive Dachausbau - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 27 Ja / 3 Enthaltungen gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe d der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das Projekt energetische Sanierung Schulgasse 2 wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 1'230'000 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.

 

10. Parkplatz Strandbad, Sanierung - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 12 Ja / 11 Nein / 7 Enthaltungen gestützt auf Artikel 45 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1. Das Geschäft wird zurückgewiesen. Der Gemeinderat wird gebeten eine Variante des Projektes auszuarbeiten, welche eine oberflächige Entwässerung vorsieht. Einerseits entfällt der Bau der Leitung, gleichzeitig sollen die Kosten der baulichen Sanierung massiv gesenkt werden. Sowohl der Parkplatz wie auch die Umgebung sollen mittels einer optimierten Gestaltung aufgewertet werden.

 

11. Reglement über die Mehrwertabgabe

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 16 Ja / 14 Nein gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das Reglement über die Mehrwertabgabe wird inkl. folgendem Änderungsantrag genehmigt: In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und c wird die Höhe der Mehrwertabgabe auf 30% statt 20% des Mehrwerts festgelegt.
  2. Die Gesamtzahl der von der Stadt Nidau bewirtschafteten Stellen wird um 10 Stellenprozente erhöht.
  3. Die Motion zur Vorlage eines Reglements über die Mehrwertabgabe (M173 angenommen am 21. Juni 2018) wird abgeschrieben.

 

12. Polizeireglement der Stadt Nidau - Totalrevision

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Das totalrevidierte Polizeireglement wird inkl. folgendem Änderungsantrag genehmigt: In Artikel 30 wird der Bussenrahmen auf CHF 5'000 statt CHF 1’000 festgelegt.

 

13. Fahrende auf dem Expo Areal - Berichterstattung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig, gestützt auf Artikel 31 Absatz 3, Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 35 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1. Die Berichterstattung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die beiden Postulate P 209 und P 219 werden abgeschrieben.

 

14. Abschreibungen und Fristverlängerung von Vorstössen– Sammelantrag

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig, gestützt auf Artikel 34 Absatz 2 bzw. Artikel 35 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Das Postulat P 212 wird abgeschrieben.
  2. Das Postulat P 197 wird abgeschrieben.
  3. Für das Postulat P 202 wird eine Fristverlängerung gewährt, bis der Dialogprozess abgeschlossen und das weitere Vorgehen definiert ist.

 

15. Einfache Anfragen – Beantwortungen

Die Antworten werden zur Kenntnis genommen.

Weitere Informationen.

Fusszeile