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Beschlüsse des Stadtrates von Nidau vom 17. und 18. Juni 2020

22.06.2020

Auszüge aus den Verhandlungen des Stadtrates von Nidau

1. Sitzung von Mittwoch, 17. Juni 2020 und Donnerstag, 18. Juni 2020, 19:00 Uhr, Sporthalle Burgerbeunden, Burgerallee 17a, 2560 Nidau

 

Anwesend: 28 Mitglieder

Stadtratspräsidentin: Kast Esther (Vorsitz)

Stadtratsbüro: Baumann Markus, Kallen Noemi, Bongard Bettina, Spycher Thomas

Mitglieder: Blösch-Althaus Paul, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Fischer Martin, Grob Oliver, Jenni Hanna, Kallen Nils, Kessi Damian, Leiser Matthias, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Münger Tamara, Pauli Pauline, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Rutishauser Roland, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Wingeyer Ursula

 

Abwesend: Evard Amélie, Kessi Valérie

 

Vertretung des Gemeinderates

Stadtpräsidentin: Hess Sandra

Mitglieder: Eyer Marc, Friedli Sandra, Lutz Roland, Messerli Philippe, Schwab Kurt

 

Abwesend: Fuhrer Martin

 

Beschlüsse des Stadtrates

 

1. Genehmigung Protokoll der 4. Sitzung vom 21. November 2019

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:

  1. Das Protokoll der 4. Sitzung vom 21. November 2019 wird genehmigt.

 

2. Neubau Schulhaus Beunden Ost - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 53 der Stadtordnung:

1. Den Stimmberechtigten wird die Zustimmung zu folgendem Beschlussentwurf empfohlen:
Die Einwohnergemeinde Nidau, nach Kenntnisnahme von der Botschaft des Stadtrates vom 18 Juni 2020, gestützt auf Artikel 34 Ziffer b der Stadtordnung, beschliesst:

    1. Das Projekt Neubau Schulhaus Beunden Ost wird genehmigt und dafür ein Objektkredit von CHF 21‘852‘000.– bewilligt (Konto: 2170.5040.10 und Rechnungsjahr:2022).
    2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
    3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an den zuständigen Bauausschuss delegieren.

2. Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird genehmigt.

3. Die Festsetzung des Wortlauts wird nach Art. 49 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates an das Stadtratsbüro übertragen.

 

3. Gesamtkoordination Werke Bahnhof - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a und d der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 35 der Stadtordnung:

  1. Das Projekt für die Gesamtsanierung Bahnhof ASm Nidau– Umlegung und Sanierung von Werkleitungen – Erneuerung Trafostation wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 2‘067‘200.– inkl. MWST bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Die Teile der Parzellen Nr. 41, 219, 305, 187, 124, 960, welche mit der Aare Seeland mobil AG getauscht werden sollen, werden vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen überführt (Entwidmung).

 

4. Steuerungs- und Leitsystemersatz Pumpwerke – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt für die den Ersatz der Steuerung und Leitsysteme der Pumpwerke wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 140‘000.– bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

5a. M 195 Ersatz alte Bushaltestelle Linien 4 und 6

Einstimmige Annahme

 

5b. Ersatz alte Buswartehäuser Linien 4 und 6 – Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstaben a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt für den Ersatz der alten Buswartehäuser der Linien 4 und 6 wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von CHF 325‘000.– bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
  4. Die Motion M195 „Ersatz alte Bushaltestellen Linien 4 und 6“ wird als erfüllt abgeschrieben.

 

6. Erarbeitung Baulinienplan - Investitionskredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstaben a der Stadtordnung:

  1. Das Projekt für die Erarbeitung eines neuen Baulinienplanes über das gesamte Stadtgebiet wird bewilligt und dafür ein Investitionskredit von CHF 170‘000.– genehmigt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

7. Ortsplanungsrevision - Nachkredit

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstaben a der Stadtordnung:

  1. Für die Totalrevision der Ortsplanung «Weiteres Stadtgebiet» wird ein Nachkredit von CHF 140‘000.– bewilligt. Der Gesamtkredit beträgt somit CHF 565‘000.–.
    1. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
    2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.

 

8. Baurechtliche Teilgrundordnung Altstadt – Genehmigung Anpassung Schutzplan

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 55 Buchstabe b und c der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Die Anpassungen des Gewässerraums der Zihl im Schutzplan der baurechtlichen Teilgrundordnung «Altstadt» im Abschnitt zwischen Brücke Hauptstrasse und ASm-Brücke werden genehmigt.
  2. Die entsprechenden Anpassungen im Schutzplan der baurechtlichen Teilgrundordnung «Altstadt» werden zuhanden der Genehmigung durch den Kanton verabschiedet.
  3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

 

9. Reglement über die Kinderbetreuung – Teilrevision 2020

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Der Erlass SRS 435.4 (Reglement über die Kinderbetreuung vom 10. Februar 2019) (Stand 1. Januar 2020) wird wie folgt geändert:
    Art.  13 Abs. 2a (neu)
    2a Für Kinder mit ausserordentlichem Betreuungsaufwand im Sinn des kantonalen Rechts erhöht sich die Gebühr gemäss Absatz 2 um 50 Franken.
  2. Diese Änderung tritt rückwirkend am 1. April 2020 in Kraft.

 

10. Reglement Förderung Anstrengungen im Energiebereich - Gesamtrevision

Der Stadtrat von Nidau beschliesst gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:

  1. Der Antrag der SP-Fraktion Art. 7 Abs. 3 des Reglements zur Förderung von Anstrengungen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz (Spezialfinanzierung) wie folgt anzupassen wird mit 14 Ja / 14 Nein (Stichentscheid Vorsitz) genehmigt: «Der Zuschlag beträgt max. 0,8 (anstatt 0,5) Rappen pro kWh (exkl. MWST.) auf dem Netznutzungsentgelt und wird vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der in der Spezialfinanzierung jeweils vorhandenen Mittel jährlich festgelegt. […]».
  2. Die Ergänzung von Art. 26 Abs. 1 Bst. b Ziffer 2 des Reglements über die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie (Stromreglement) werden in der beiliegenden Fassung mit 18 Ja / 7 Nein / 3 Enthaltungen genehmigt.
  3. Das revidierte Reglement zur Förderung von Anstrengungen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz (Spezialfinanzierung) wird unter Berücksichtigung des Beschlusses nach Ziffer 1 mit 18 Ja / 7 Nein / 3 Enthaltungen genehmigt.
  4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

 

11. Wahlen – Ersatzwahl Mitglied Interkommunale Kommission AGGLOlac

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe c der Stadtordnung bzw. Art. 16 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1. Als Mitglied der Interkommunalen Kommission AGGLOlac wird gewählt: Martin Fischer.
  2. Die Amtsdauer läuft vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021.

 

12. Jahresrechnung 2019 - Genehmigung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 23 / 2 Nein /3 Enthaltungen gestützt auf Art. 54 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtordnung vom 24. November 2002:

 

ERFOLGSRECHNUNG

Aufwand Gesamthaushalt

CHF

49‘113‘372.07

 

Ertrag Gesamthaushalt

CHF

49‘536‘451.09

 

Ertragsüberschuss

CHF

423‘079.02

davon

 

 

 

 

Aufwand Allgemeiner Haushalt

CHF

47‘344‘896.24

 

Ertrag Allgemeiner   Haushalt

CHF

48‘845‘041.57

 

Ertragsüberschuss

CHF

500‘145.33

 

 

 

 

 

Aufwand Abwasserentsorgung

CHF

1‘186‘695.51

 

Ertrag Abwasserentsorgung

CHF

1‘065‘867.75

 

Aufwandüberschuss

CHF

-120‘827.76

 

 

 

 

 

Aufwand Abfall

CHF

581‘780.32

 

Ertrag Abfall

CHF

625‘541.77

 

Ertragsüberschuss

CHF

43‘761.45

 

 

 

 

 

INVESTITIONSRECHNUNG

Ausgaben

CHF

1‘469‘029.65

 

Einnahmen

CHF

322‘400.00

 

Nettoinvestitionen

CHF

1‘146‘629.65

 

 

 

 

NACHKREDITE

 

CHF

0.00

 

 

13. Jahresbericht der Aufsichtskommission 2019 – Kenntnisnahme

Der Stadtrat beschliesst gestützt auf Art. 10 Abs. 3 des Reglements der Aufsichtskommission:

  1. Der Jahresbericht 2019 der Aufsichtskommission wird zur Kenntnis genommen.

 

14. Reglement über die Mehrwertabgabe - Fristverlängerung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Art. 34, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

  1. Für die Motion M 173/2017 M. Kramer (übernommen durch Brigitte Deschwanden Inhelder) wird eine Fristverlängerung bis März 2021 bewilligt.

 

15. M 192 Skate – Bewegungs – Begegnungspark

Annahme mit 18 Ja / 9 Nein / 1 Enthaltung

 

16. M 193 Überparteiliche Motion zur Schliessung der Autostrassen-Ausfahrt Guglerstrasse

Annahme als Richtlinienmotion mit 17 Ja / 6 Nein / 1 Enthaltung

 

17. M 194 Quotenlösung Asylwesen

Ablehnung mit 14 Nein / 14 Enthaltungen

 

18. P 213 Neubewertung der Liegenschaften ab dem Steuerjahr 2020

Annahme mit 20 Ja / 5 Nein / 3 Enthaltungen

 

19. P 214 Schwerpunktkontrollen Licht

Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung

 

20. P 215 Ein Fest für die Nacht

Das Postulat wird vom Urheber zurückgezogen und ist somit nach Art. 32 Abs. 1 Bst. c der Geschäftsordnung des Stadtrats abgeschrieben.

 

21. P216 Preise der Parkkarten für Anwohner und Auswärtige abstufen

Annahme mit 22 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung

 

22. I 128 Auswirkungen der Flüchtlingskrise 2015 auf die Sozialhilfe in Nidau

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft nicht befriedigt.

 

23. I 129 Geschwindigkeitsbeschränkung Hauptstrasse

Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.

 

24. I 130 Aufrüstung der Sendeanlagen für die 5G-Technologie

Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft nicht befriedigt.

 

25. I 131 Überregionaler Richtplan Energie: Wärmeverbünde in Nidau

Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft nicht befriedigt.

 

26. Einfache Anfrage – Stromausfall Aalmattenquartier

Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.

 

27. Einfache Anfrage – Bauarbeiten Martiweg

Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.

 

28. Ersatz Parkuhren - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Kreditabrechnung „Ersatz Parkuhren“ über Bruttokosten CHF 156‘914.60 wird genehmigt.

 

29. Sanierung Stadtmauer - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Abrechnung „Sanierung Stadtmauer“ über CHF 461‘744.80 wird genehmigt.

 

30. Erneuerung Informatik Weidteile und Balainen - Kreditabrechnung

Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:

  1. Die Kreditabrechnung über den Objektkredit für die Erneuerung der Informatik an den Schulstandorten Balainen und Weidteile wird genehmigt.

 

Weitere Informationen.

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