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Auflageverfahren abgeschlossen

05.10.2021

Die öffentliche Auflage der baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» ist abgeschlossen. Eine Einsprache ist auf der Stadtkanzlei eingegangen. Die Stadt Nidau wird diese nun sichten und mit den Einsprechenden Verhandlungen führen.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage der baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» vom 26. August 2021 bis am 27. September 2021 hatten betroffene Private sowie legitimierte Organisationen die Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren. Eine Einsprache wurde gegen die geplante Revision eingereicht.

Die letzte Revision der Ortsplanung von Nidau trat 1980 in Kraft. Mit der nun vorliegenden baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» erhält die Stadt Nidau nach 40 Jahren für einen Grossteil des Stadtgebietes eine zeitgemässe Bauordnung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird und das aktuelle übergeordnete Recht von Bund und Kanton berücksichtigt. Mit dieser Revision werden die baurechtlichen Grundlagen in Nidau vereinfacht und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für eine massvolle Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahren geschaffen.

Als nächster Schritt folgt die Einspracheverhandlung. Wenn möglich, erfolgt die Beschlussfassung im Gemeinderat sowie im Stadtrat noch in diesem Jahr. Es besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums.

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