Aufarbeitung Fall Abu Ramadan
Der Gemeinderat hat im Rahmen einer Klausur den Fall Abu Ramadan fundiert aufgearbeitet und konkrete Handlungsfelder definiert.
In seiner Rekapitulation des Falls Abu Ramadan hat der Gemeinderat das nun vorliegende Ergebnis der Dossierprüfung durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) zur Kenntnis genommen. Die GEF hält als Ergebnis fest, dass der Sozialdienst im vor-liegenden Dossier alles unternommen hat, was im gesetzlichen Rahmen lag und möglich war. «Der Sozialdienst Nidau hat seit 2009 die Kontrollmechanismen intensiviert und die Instrumente angewendet. (...) Zudem wurde einmal die Sozialinspektion engagiert. (...) Dem Sozialdienst kann daher in keiner Art und Weise vorgeworfen werden, er wäre nachlässig gewesen.»
Auch wenn zur Arbeit des Sozialdienstes Nidau ein positives Fazit gezogen werden kann, zeigt dieser Fall exemplarisch verschiedene Systemmängel auf. Diese Systemmängel konnten im Oktober 2017 an einer Besprechung zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Städte Nidau und Biel sowie den kantonalen Behörden erörtert werden. Dabei wurden verschiedene mögliche Optimierungsmassnahmen in der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden besprochen. Der Gemeinderat hält insbesondere fest, dass ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den Behörden erforderlich ist.
Neben den laufenden sozialhilferechtlichen Massnahmen im Dossier Abu Ramadan hat der Gemeinderat beschlossen, eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung zu erstatten. Er will so abschliessend klären, wie an einer unbekannten Stelle vertrauliche Daten und Dokumente an Dritte weitergegeben wurden.
Der Gemeinderat hat ferner beschlossen, das Themenfeld Radikalisierungsprävention vertieft zu bearbeiten. Verschiedene Massnahmen werden derzeit geprüft.
Auskünfte: Stadtpräsidentin Sandra Hess